Zentrum für Mittelstandskompetenz • Aktuelles
Freitag, den 27. August 2010 um 11:55 Uhr
Der Dritte Senat des Finanzgerichts Münster hat erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Feststellung von Grundbesitzwerten gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) in Verbindung mit §§ 138 ff. BewG. Aus diesem Grund hat er die Vollziehung der Bescheide, die in dem Verfahren streitig waren, ausgesetzt und die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen (Beschluss vom 04.08.2010, Az.: 3 V 936/10 F).
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Mittwoch, den 25. August 2010 um 13:52 Uhr
Nach der Mietrechtsreform kann die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung nicht mehr als ein spätere Korrekturen ausschließendes Schuldanerkenntnis oder als Verzicht auf Einreden verstanden werden.
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Mittwoch, den 25. August 2010 um 13:48 Uhr
Eine gesetzliche Krankenkasse kann von einem Krankenhaus nicht die Herausgabe beziehungsweise Einsicht in die Akten einer bei ihr versicherten Patientin verlangen, um deren Krankenhausrechnung zu überprüfen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil vom 11.11.2009 entschieden. Mitteilungspflichten der Ärzte und Krankenhäuser gegenüber einer Krankenkasse ergäben sich nur bei so genannten «drittversursachten» Gesundheitsschäden aus § 294a SGB V (Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 11.11.2009, Az.: L 1 KR 152/08).
Mittwoch, den 25. August 2010 um 13:46 Uhr
Die Stadt Görlitz darf ehemaligen Aufsichtsräten der Stadtreinigung Görlitz GmbH den von diesen an die Stadtreinigung zu leistenden Schadensersatz nicht erstatten. Zu diesem Schluss gelangte das Verwaltungsgericht Dresden in seinem Urteil vom 10.08.2010, mit dem es eine Klage der Stadt Görlitz gegen den Landkreis Görlitz abgewiesen hat. Eine Erstattung wäre nur möglich gewesen, wenn zuvor nach Prüfung ausgeschlossen worden wäre, dass grob fahrlässiges Verhalten vorliegt (Az.: 7 K 679/09, nicht rechtskräftig).
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Mittwoch, den 25. August 2010 um 13:42 Uhr
Eine Fahrerlaubnisbehörde darf bei der Entziehung der Fahrerlaubnis das Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Blutprobe berücksichtigen, auch wenn diese unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO entnommen worden ist. Das hat der für das Fahrerlaubnisrecht zuständige Zehnte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in Baden-Württemberg entschieden. Mit dem Beschluss vom 21.06.2010 hat der Senat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe abgelehnt (Az.: 10 S 4/10, unanfechtbar)
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