Mandantenfortbildung • Inhouse Schulungen
Als Tagesveranstaltung konzipiert.
Mandantenfortbildung • Inhouse Schulungen
Der Staat als Kunde: Staatliche und kommunale Stellen erteilen Jahr für Jahr in Milliardenhöhe Aufträge an private Wirtschaftsunternehmen. Die Beschaffungsmaßnahmen reichen von Bauaufträgen über Dienstleistungsaufträgen bis hin zu Planungs– und Beratungsaufträgen. Bund, Länder und Kommunen sind für alle Unternehmen interessante Auftraggeber, weil sie vielfach lukrative Aufträge vergeben und die vereinbarte Vergütung auch bezahlen können.
Um an öffentliche Aufträge zu kommen, müssen sich interessierte Unternehmen in der Regel an einem mehr oder weniger förmlichen Vergabeverfahren, etwa einer öffentlichen Ausschreibung, beteiligen und eine Vielzahl von formalen und inhaltlichen Anforderungen beachten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Unternehmen mit seinem Angebot ausgeschlossen wird.
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen über mehr als bloße Grundkenntnisse des öffentlichen Vergaberechts verfügen. Erforderlich sind Kenntnisse in Bezug auf die ordnungsgemäße Beteiligung an Vergabeverfahren.
Wir wollen deshalb mit Ihnen sprechen über:
Unternehmen der Privatwirtschaft im Wettbewerb um öffentliche Aufträge Herausforderungen, Chancen und erfolgreiche Strategien
Mandantenfortbildung • e-Lehrgänge
Seit Vergabeverfahren gerichtlich überprüfbar sind, ist umso wichtiger, die Vorschriften nicht nur zu kennen, sondern auch richtig anzuwenden.
Der öffentliche Auftraggeber braucht neben dem technischen und wirtschaftlichen Sachverstand, um die Angebote beurteilen zu können, vor allem auch den rechtlichen Überblick, welche Angebote er überhaupt in die Auswahl mit einbeziehen darf, wie ein Verfahren gestaltet werden kann und welche Risiken aufgrund welcher Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.
Unser Lehrgang „Vergabemanagement für Auftraggeber" hilft bei der Wahl des richtigen Verfahrens, der richtigen Leistungsbeschreibung, der richtigen Wertung der Angebote und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Unser achtteiliger Lehrgang enthält umfangreiche Ausführungen zu den Chancen aber auch Risiken der Durchführung von öffentlich privaten Partnerschaften. Nicht zuletzt wegen einer Vielzahl von Übersichten und Schaubildern führt unser Lehrgang den Auftraggeber praxisgerecht durch das Verfahren.
An den entscheidenden Stellen werden die einzelnen Wahlmöglichkeiten des Auftraggebers und deren Auswirkungen auf den Fortgang des Verfahrens aufgezeigt. Auch auf deren und die entsprechenden Risiken (Nachprüfungsverfahren, Schadensersatzansprüche, Vertragsverletzungsverfahren) wird praxisgerecht eingegangen. Der Auftraggeber erhält so eine echte Entscheidungshilfe für jeden wesentlichen Schritt im Vergabeverfahren.
Aktuell berücksichtigt wurden auch die Möglichkeiten und Risiken des Auftraggebers bei der Vergabe unterhalb der Schwellenwerte.
Die einzelnen Teile des Lehrgangs finden Sie hier:
Teil 1 - Einführung/Umgang mit den Bietern
Teil 2 - Öffentliche Auftraggeber und private Auftraggeber
Teil 3 - Alternativen zum förmlichen Vergaberecht (I)
Teil 4 - Alternativen zum förmlichen Vergaberecht (II)
Teil 5 - Alternativen zum förmlichen Vergaberecht (III)
Teil 6 - Das förmliche Vergaberecht (I)
Mandantenfortbildung • Fallstudien/-bearbeitung
Die Klägerin macht im Zusammenhang mit Kanalbau- und Wasserleitungsbauarbeiten für den Beklagten auf Grund eines Vertrags vom XXX Restwerklohn für Nachtragsleistungen geltend, und zwar für die Mehrkosten wegen notwendig gewordenen Holzverbaus, ferner Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen.
Mandantenfortbildung • Fallstudien/-bearbeitung
Thomas Ax/Katrin Ottenströer
Nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Münster (Urt. v. 24.04.2009 – 15 A 2592/07) nicht grundsätzlich, aber dann, wenn bestimmte Sondervoraussetzungen erfüllt sind: (1.) Mitglieder des Rates einer Gemeinde müssen zugleich als Vertreter der Gemeinde Aufsichtsräte einer GmbH im Mehrheitsbesitz der Gemeinde sein; (2.) im Gesellschaftsvertrag für den Aufsichtsrat muss die Anwendung der aktienrechtlichen Bestimmungen abbedungen und gesellschaftsvertraglich ein Weisungsrecht nicht ausdrücklich ausgeschlossen sein. In einem solchen Fall wird das Weisungsrecht auch nicht durch die Verpflichtung des Aufsichtsrats auf das Wohl der Gesellschaft eingeschränkt.
Mandantenfortbildung • e-Lehrgänge
Der vorliegende Lehrgang besteht aus 6 Einheiten. Die einzelnen Lerneinheiten befassen sich mit den Möglichkeiten zur Identifikation, Steuerung und Bewertung von Risiken bei Bauprojekten. Themen der Einheiten sind:
22.02.2012
ZeMiKo 8) Seminarreihe "Aktuelles Recht in der Unternehmenspraxis" 13. Vertragsmanagement Dienstleistungen Herausforderungen der interessensgerechten Vertragsgestaltung und –umsetzung
Neckargemünd
22.02.2012
AfB 23) Kompaktkurs Öffentliches Baurecht
Essen
22.02.2012
IDIV 8) Das neue Vergaberecht 2010
Neckargemünd
22.02.2012
IDIV 53) Informationsveranstaltung „Vergaberecht im Klinikalltag“
Essen
22.02.2012
Expertenchat: Vergaberecht
Adobe Connect
23.02.2012
IDIV 55) Informationsveranstaltung Beschaffung medizinischer Produkte
Berlin
23.02.2012
Expertenchat: Bauvertragsrecht
Adobe Connect
24.02.2012
AfB 14) Vertragsmanagement Bauleistungen
Neckargemünd