Ax • Schneider & Kollegen Aktuelles

Geheimhaltung tut not

Welche Auswirkungen auf das Vergabeverfahren und die Wettbewerbssituation der Bieter im Verhältnis zueinander können sich während der Durchführung von förmlichen Vergabeverfahren durch sog. öffentliche Unternehmen wie kommunale Verkehrsbetriebe aus einer (unzulässigen) Weitergabe von Informationen das aktuelle Vergabeverfah-ren betreffend etwa durch Aufsichtsratsmitglieder an Bieter oder Dritte zwischen Submission und Mitteilung über die beabsichtigte Auftragserteilung ergeben?

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Ax • Schneider & Kollegen sonstige Inhalte

Impressum: Ax ∙ Schneider & Kollegen

 

Angaben nach § 6 TDG:

Die Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, vertreten an den nachfolgenden Standorten:

Ax, Schneider & Kollegen
Peter-Schnellbach-Straße 1
69151 Neckargemünd

Ax, Schneider & Kollegen
Moritzstraße 56
45131 Essen

Ax, Schneider & Kollegen
Fasanenstraße 4
10623 Berlin

Ax, Schneider & Kollegen
Schauenburger Straße 37
20095 Hamburg

Gesellschafter:

Gesellschafter der Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen sind:

Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Peter-Schnellbach-Straße 1
69151 Neckargemünd
Telefon: +49-6223-8658-0
Telefax: +49-6223-8658-50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rechtsanwalt Matthias Schneider
Peter-Schnellbach-Straße 1
69151 Neckargemünd
Telefon: +49-6223-8658-0
Telefax: +49-6223-8658-50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UstG: 32067/19188

 

Berufsbezeichnung und zuständige Kammern:

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der nachfolgend benannten Rechtsanwaltskammern:

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Straße 72
76133 Karlsruhe
Telefon: +49-721-25340
Telefax: +49-721-26627
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Telefon: +49-40-357441
Telefax: +49-40-35744141
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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 15
59063 Hamm
Telefon: +49-2381-85000
Telefax: +49-2381-985050
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Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstr.9
10179 Berlin
Telefon: +49-30-3069310
Telefax: +49-30-30693199
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Telefon: 0 46 21/93 91 0
Telefax: 0 46 21/93 91 26
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Berufsrechtliche Regelungen:

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepag der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

 

Berufshaftpflichtversicherung:

Die Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der nachfolgenden Versicherungsgesellschaft:

Nassau Versicherungen
Niederlassung in Deutschland der Nassau Verzekering Maatsschappij N.V.
Im MediaPark 5
50670 Köln

 

Haftungsausschluss:

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Ax ∙ Schneider & Kollegen

Ax Schneider & Kollegen Headquarters

Ax, Schneider und Kollegen (ASK) sind mit mehr als 10 Jahren Erfahrung eines der führenden deutschen Rechtsberatungsunternehmen in den Bereichen öffentliches Vergaberecht sowie privates und öffentliches Baurecht.

Gründungspartner der im Jahre 2000 gegründeten Kanzlei sind Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax und Rechtsanwalt Matthias Schneider. Unser Angebot umfasst Beratungsdienstleistungen im Bereich des öffentlichen Vergaberechts, des privaten und des öffentlichen Baurechts. Die Kanzlei besteht aus mittlerweile 12 Berufsträgerinnen und Berufsträgern - insgesamt aus 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - und operiert sehr erfolgreich an den Standorten Neckargemünd, Essen, Berlin und Hamburg.

Fremdsprachenkompetenz und das richtige Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem deutschen und dem ausländischen Mandanten sind selbstverständlich.

Die Anwältinnen und Anwälte sowie die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Teams sind - neben ihrer hervorragenden Kompetenz in formaler Hinsicht - durchweg mindestens dreisprachig und darüber hinaus durchgehend international ausgebildet.

Unser Credo: Kreative Lösungen, solide und ausgewogen entwickeln und mit einem handhabbaren und überschaubaren Risiko umsetzen.

 

In unseren unternehmenseigenen Kompetenz-Zentren bieten wir ausgefeilte, praxisorientierte und deshalb attraktive Beratungsleistungen an.

Unter dem Dach von KommBer - KommunalBeratungDeutschland - das innovative Beratungskonzept der Kanzlei Ax ∙ Schneider & Kollegen werden Kommunen in allen vergaberechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen umfassend beraten und unterstützt.

KED steht für das Kompetenz-Zentrum KommunalEntsorgungDeutschland, in dem die qualifizierten und versierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Ax ∙ Schneider & Kollegen Rechtsberatungsleistungen für den kommunalen Entsorgungssektor anbieten.

KommunaleReinigungsdienstleistungDeutschland (KRD) bietet als spezialisiertes Kompetenzzentrum eine umfassende qualifizierte Beratungsleistung für Kommunen im Bereich Reinigungsdienstleistungen an.

KommunalversicherungDeutschland (KVD) berät Kommunen bei der bedarfsgerechten Auswahl von notwendigem Versicherungsschutz, unterstützt Kommunen bei der vergaberechtskonformen Auswahl und Beauftragung günstiger Versicherungsunternehmen und unterstützt Kommunen im Schadenfall.

Bei Privatisierungen, Stadtwerke-Kooperationen und Rekommunalisierungs-Projekten gestaltet KommunalWirtschaftDeutschland (KWD) die Vertragsbeziehungen.

Bei der Umsetzung erfolgreicher Projekte arbeitet ASK interdisziplinär zusammen mit Fachleuten der verschiedensten Geschäftsbereiche der Ax Schneider Gruppe.

Dabei hat KommBer - KommunalBeratungDeutschland - das innovative Beratungskonzept der Kanzlei Ax ∙ Schneider & Kollegen steuerliche, gesellschaftsrechtliche und beihilfe-/vergaberechtliche Anforderungen ebenso im Blick wie bestehende politische Gestaltungsspielräume.

Überzeugen Sie sich hier von den Leistungen der KommBer - KommunalBeratungDeutschland - das innovative Beratungskonzept der Kanzlei Ax ∙ Schneider & Kollegen.

 

Qualifiziertes Vergabe- und Vertragsmanagement-Konzept für öffentliche Auftraggeber und für Bewerber, Bieter und Auftragnehmer

Wir beraten (öffentliche) Auftraggeber und Bewerber, Bieter und Auftragnehmer rund um die Beauftragung und Erbringung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen mit unserem in der anwaltlichen Praxis erprobten, ganzheitlichen Ansatz Vergabe- und Vertragsmanagement, kurz: VergMan® und Vertragsmanagement, kurz: VertragsMan Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen.

Nährere Informationen zu unseren qualifizierten Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber finden Sie hier.

Nähere Informationen zu unseren qualifizierten Dienstleistungen für Bewerber, Bieter und Auftragnehmer finden Sie hier.

 

Mehr als Anwaltskanzlei...

Nicht zu vergessen, dass wir über das IDIV und die AfB unter dem Dach der Ax Schneider Gruppe Fachzeitschriften zum Vergaberecht, Tiefbaurecht und Hochbaurecht herausgeben, Seminare und Schulungen anbieten u.v.m..

Informieren Sie sich über die aktuellen vergaberechtlichen Entwicklungen auf der Homepage der Ax Schneider Gruppe. Die Ax Schneider Gruppe stellt die aktuelle Rechtsprechung, neue Gesetzesentwürfe, Nachrichten aus der Politik und interessante Beiträge zu allen relevanten Bereichen des Vergabe- und Vertragsrechts zusammen (VergNews und BauNews).

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Parallelbehandlung von Dienstleistungskonzessionen und öffentlichen Aufträgen

Eine Änderung der wesentlichen Vertragsbestimmungen führt auch bei Dienstleistungskonzessionen zur Ausschreibungspflicht.

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Ax • Schneider & Kollegen Aktuelles

Die neue VOB 2009: Wie geht es weiter?

Die VOB 2009 wurde zwar schon am 15. Oktober 2009 im Bundesanzeiger Nr. 155 a veröffentlicht, ist aber noch immer nicht für Öffentliche Auftraggeber verbindlich.

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Stellenausschreibung: KommunalBeratung - ein innovatives Beratungskonzept

Mit ihrem erfolgreichen KommunalBeratung-Team ist ASK einer der wichtigen Partner für die Rechtsberatung der Kommunen.

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