Die priv. Institut für deutsches und internationales Vergaberecht GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
priv. Institut für deutsches und internationales Vergaberecht GmbH
Peter-Schnellbach-Straße 1
69151 Neckargemünd
Telefon: 06223 - 8658-60
Telefax: 06223 - 8658-50
E-Mail:
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Geschäftsführende Gesellschafter der priv. Institut für deutsches und internationals Vergaberecht GmbH sind:
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Peter-Schnellbach-Straße 1
69151 Neckargemünd
Rechtsanwalt Matthias Schneider
Peter-Schnellbach-Straße 1
69151 Neckargemünd
AG Mannheim HRB 337672
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UstG: 3200684494
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Das Vergaberecht unterliegt einem rasanten und stetigen Wandel. Um als öffentlicher Auftraggeber Aufträge rechtssicher ausschreiben beziehungsweise um sich als Unternehmen Erfolg versprechend an solchen Ausschreibungen beteiligen zu können, benötigen Auftraggeber bzw. Unternehmen Spezialkenntnisse, vor allem in den praxisrelevanten Bereichen der ordnungsgemäßen Leistungsbeschreibung, der Prüfung und Wertung von Angeboten bzw. der ordnungsgemäßen Angebotserstellung. Vergaberecht ist im Hinblick auf die insbesondere europarechtlichen Grundlagen keine nur mitgliedstaatliche Angelegenheit mehr. Grenzüberschreitende Vergaben nehmen zu. Der EG-weite Wettbewerb nimmt an Fahrt auf. Die Kommission und der EuGH werden auch in den Mitgliedstaaten als relevante Authorität wahrgenommen. Damit nimmt aber auch die von dem Rechtsanwender zu bewältigende Informationsflut zu. Für IDIV Ansporn und Herausforderung zugleich.
Die Veranstaltung vermittelt die Grundlagen der VOB/A unter Einschluss der Neuerungen. Hierbei orientiert sich die Veranstaltung an dem Ablauf eines Vergabeverfahrens nach der aktuellen VOB/A. Step by step werden die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens erläutert und die im Vergabehandbuch 2008 jeweils zugehörigen Formblätter erklärt. Hierbei besteht auch die Möglichkeit die jeweiligen Formblätter gemeinsam mit dem Referenten/der Referentin auszufüllen, learning by doing. Voraussetzung hierfür ist, dass die Seminarteilnehmer jeweils ein Notebook mitbringen, auf dem die Formblätter des Vergabehandbuches gespeichert sind. Ziel der Veranstaltung ist die sichere Beherrschung und der Umgang mit den vergaberechtlichen Vorschriften und dem Vergabehandbuch.
09.00 bis 09.15 Uhr Begrüßung/Einführung
09.15 Uhr bis 10.45 Uhr
• Das neue Vergaberecht 2009
• Überlegungen im Vorfeld der Vergabe
10.45 bis 11.00 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr bis 12.30 Uhr
• Teilnehmer am Wettbewerb
• Leistungsbeschreibung - Leistungsverzeichnis - Leistungsprogramm
• Bekanntmachung
• Submission
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
• Prüfung und Wertung der Angebote
• Informations- und Mitteilungspflichten
15.30 bis 15.45 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr bis 16.45 Uhr
• Rechtsschutzmöglichkeiten
• Aufhebung der Ausschreibung
• Dokumentationspflichten
16.45 Uhr bis 17.00 Uhr Abschlussdiskussion/Ende der Veranstaltung
Verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern und in Unternehmen
05.04.2012 Berlin
09.04.2012 Hamburg
10.04.2012 Neckargemünd
11.04.2012 Essen
RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
In 2003, contracts from over 20,000 public authorities across Europe worth more than € 330 billion were advertised in the Official Journal of the EU. This was more than 1/5 of the total public sector expenditure in 2003 which came to a total of over €1,500 billion.
Two Public Procurement Directives replacing the four \'old\' Public Procurement Directives came into force in the UK on 31 January 2006. These two Directives, adopted by the Council of the European Union (also known as the Council of Ministers) and the European Parliament on 31 March 2004, are: The Public Sector Directive: Directive 2004/18/EC on the coordination of procedures for the award of public works contracts, public supply contracts and public service contracts.
The Utilities Directive: Directive 2004/17/EC coordinating the procurement procedures of entities operating in the water, energy, transport and postal services sectors.
The objectives of the Directives are to:
• take account of new technologies and changes in the economic environment, including liberalisations under way or set to take place in some of the activities covered by the Utilities Directive,
• make the current texts easier to understand so that contracts are awarded in complete conformity with the standards and the principles governing public procurement and so that suppliers and purchasers are in a better position to know their rights,
• make the public procurement regime more flexible by introducing new procedures.
The Public Sector Directive simplifies and consolidates the three \'old\' Directives covering public works, supplies and services. Many of the basic provisions remain the same as in the \'old\' Directives but new provisions have been included to take account of modern procurement methods and best practice developments. The changes to the Utilities Directive are less extensive, mainly because the use of framework agreements was already included in the \'old\' Utilities Directive.
The presentation introduces the participants to the new Public Procurement Directives and gives an overview of the modified regulations.
1. The Public Sector Directive (2004/18)
• Thresholds
• Timescales
• Possibility to use electronic forms of communication
• Use of electronic auctions
• Introduction of dynamic purchasing systems
• Possibility of concluding framework agreements
• Central Purchasing Bodies
• Introduction of procedure: Competitive dialogue
• Takes account of environmental and social aspects
• Strengthens the provisions relating to award and selection criteria
• Clarification of technical standards
2. The Utilities Directive (2004/17)
• Scope
• Central Purchasing Bodies (CPBs)
• electronic auctions
• dynamic purchasing
• communication
• use of codes
• technical specifications
• award criteria
• environmental issues
• competitive dialogue
• framework agreements
• use of the negotiated procedure
• exemption mechanism
9 a.m. until 16 p.m.
Application is available via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Hinter der Veranstaltung steht die Idee, international tätigen Unternehmen, insbesondere europäischen und deutschen Unternehmen die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Beschaffungswesen der Türkei aufzuzeigen.
Durch die Verabschiedung der neuen Vergabegesetze in der Republik Türkei am 04.01.2002, dem Inkrafttreten am 01.01.2003 und der damit einhergehenden rechtlichen Angleichung des türkischen öffentlichen Beschaffungswesens an die EU-Vergaberichtlinien haben sich neue Betätigungsfelder und wirtschaftliche Teilnahme-möglichkeiten für europäische und deutsche Unternehmen auf dem türkischen Markt ergeben.
Anhand der Statistiken und Veröffentlichungen der Anstalt des öffentlichen Auftragswesens der Türkei wird deutlich, dass vor allem ausländische Unternehmen das Potenzial des öffentlichen Beschaffungswesens noch nicht ausreichend erkannt haben und eine allgemeine Unwissenheit über die aktuelle gesetzliche Lage im Vergaberecht auszumachen ist.
Die Veranstaltung schafft hier Abhilfe und vermittelt dem Teilnehmer einen umfassenden Eindruck von den neuen Regelungen des türkischen Vergaberechts.
1. Die Systematik des türkischen Vergaberechts
• Historischer Blickwinkel
• Definitionen und Grundbegriffe
• Die Grundsätze im türkischen Vergaberecht
• Die Verfahrensarten im öffentlichen Auftrags-wesen
2. Das Gesetz Nr. 4734 (Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe)
• Allgemeine Betrachtungsweise
• Anwendungsbereich
• Die Angebotsabgabe und die Verdingungsun-terlagen
• Die Auswertung und Bewertungsmethoden der abgegebenen Angebote
• Die Zuschlagserteilung
• Die Vertragsunterzeichnung
• Die Generalbekanntmachung zum öffentlichen Auftragswesen
• Die Verordnungen über die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
• Die Vergabe von Architektur- und Ingenieurs-leistungen
• Eignungsnachweise bezüglich der Verdin-gungsunterlagen und Bekanntmachung
3. Die Rolle der Anstalt des öffentlichen Auftragswesens
• Die Anstalt des öffentlichen Auftragswesens und der Vergabeausschuss
• Aufgaben und Zuständigkeiten
4. Das Gesetz Nr. 4735 über die Vertragsunterzeichnung im öfftl. Beschaffungswesen
• Allgemeine Vorschriften
• Der Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4735
5. Internationale Dimensionen des türkischen Vergabe-rechts
• Das WTO-GPA-Abkommen (Agreement on Gouvernment Procurement)
• Die europäische Vergaberecht unter der Be-rücksichtigung der EU-Vergaberichtlinien
9.00 bis 18.00 Uhr
Deutschsprachige Unternehmervertreter von Unternehmen, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben in der Türkei beteiligen wollen.
03.02.2012 Neckargemünd
06.02.2012 Essen
10.02.2012 Hamburg
16.02.2012 Berlin
RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
899,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Korruption beschäftigt Gerichte, Verwaltung und Unternehmen nicht erst seit jüngster Zeit. Doch noch nie standen Korruptionsvorfälle so im Mittelpunkt der Beobachtung. Korruptionsprävention, Compliance, Anti-Fraud-Management, Whistleblowing, Window-dressing und Code of Conduct sind Begriffe, die allgegenwärtig sind.
War die Bekämpfung der Korruption seit Jahren eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe und hat das kollusive und korruptive Zusammenwirken von Amtsträgern das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft in die Integrität der öffentlichen Verwaltung erschüttert, haben medienspektakuläre Fälle von schwarzer Kassen das erreicht, was öffentliche Informationbemühungen und private Schulungen seit langem anstreben, ein gesteigertes Bewusstsein für Korruptionvorkommen.
Denn auch wenn die Wenigen, die korrupt waren, beträchtlichen materiellen Schaden zulasten der Allgegeinheit verursachten und das Ansehen schädigten, war die individuelle Auswirkung auf Unbeteiligte eher gering. Seit Zeiten der Siemensvorfälle und der Wirtschaftskrise hat sich das geändert, eine gesteigerte Wahrnehmung kann verzeichnet werden.
Dies zeigen auch aktuelle Verurteilungen von Mitarbeitern des Kernkraftwerks Philippsburg und der Hafenbetriebe Ludwigshafen.
Erst vor kurzem hat das Landgericht Kaiserslautern einen früheren Abteilungsleiter der Hafenbetriebe Ludwigsha-fen wegen Untreue und anderer Vergehen zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer der Hafenbetriebe geht dagegen weiter, auch ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen.
Die hier angebotene Inhouse-Schulung soll dazu dienen, der Korruption zukünftig noch wirkungsvoller vorzubeu-gen, korruptive Praktiken aufzudecken, zu verfolgen und zu ahnden.
1. Korruptionserkennung, Vermeidung
• Korruptionserkennung
• Verhalten bei einem Korruptionsverdacht
• Allgemeine Korruptionsvermeidungsmaßnah-men im Überblick
2. Ursachen, Entwicklung, Auswirkungen, Maßnahmen-träger
• Ursachen und Entwicklung
• Indikatoren und Auswirkungen
• Maßnahmenträger im Überblick
• Fallbeispiele
3. Korruption und Vertragsrecht
• Schmiergeldvereinbarungen
• Unwirksamkeit des Hauptvertrages
• Weitergehende Ansprüche im Überblick
4. Korruption und Arbeitsrecht
• Keine gesetzlichen Regelungen
• Betriebliche Regelungen zur Korruptionsver-meidung
• Compliance-Maßnahmen
• Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers im Überblick
5. Korruption und Strafrecht
• Korruptionsbekämpfung durch Unterneh-menshaftung nach dem OWiG unter Betrach-tung von Window-dressing Maßnahmen
• Korruptionsbegriffe und „Korruptionsstrafta-ten“ im Überblick
• Strafverfahren im Überblick
• Gesetzgeberische Maßnahmen im Überblick
6. Korruption und das Vergaberecht
• Allgemeine Präventionsmaßnahmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Überblick
• Präventionsmaßnahmen während der einzel-nen Vergabephasen
7. Maßnahmen zur Selbstreinigung
8. Die Korruptionsregister
09.00 bis 16.00 Uhr
Verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern und in Unternehmen
01.06.2011 Neckargemünd
08.06.2011 Essen
15.06.2011 Berlin
22.06.2011 Hamburg
23.11.2011 Essen
30.11.2011 Berlin
07.12.2011 Hamburg
15.12.2011 Neckargemünd
RA Matthias Schneider
399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
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21.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Neckargemünd
21.05.2012
IDIV 24) Vergabemanagement für Unternehmen
Essen
22.05.2012
Zemiko 13) Einheit 5
Neckargemünd
22.05.2012
IDIV 47) Quo vadis soziales Vergaberecht?
Hamburg
22.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Essen
23.05.2012
Zemiko 13) Einheit 5
Neckargemünd
23.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Berlin
23.05.2012
Expertenchat: Vergaberecht
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