Die Fachveranstaltung „Neue Rechtsprechung zum Vergaberecht für die Praxis öffentlicher Auftraggeber und Unternehmen im Saarland“ des privaten Instituts für deutsches und internationales Vergaberecht (IDIV) in Kooperation mit der bundesweit bekannten Vergaberechtskanzlei Ax, Schneider und Kollegen (ASK) ist heute am 26.1.12 erstmalig, aber schon mit großer Resonanz seitens der eingeladenen saarländischen öffentlichen Auftraggeber und Unternehmen, in den Schulungsräumen des IDIV in Neckargemünd bei Heidelberg durchgeführt worden.
Nachfrage und Interesse erstaunen nicht: In dieser Reihe werden neue Entscheidungen der Vergabekammern und des Vergabesenats vorgestellt, die Relevanz und die Schlussfolgerungen für die Praxis herausgearbeitet und im Gespräch weiter vertieft. Aus der Fülle der Entscheidungen werden relevante und wegweisende aktuelle Entscheidungen ausgewählt und auf den Punkt gebracht. Die Entscheidungen werden abgegrenzt zu vergleichbaren Entscheidungen anderer Vergabekammern und Vergabesenate.
Die als Informationsgespräch konzipierte und durchgeführte Fachveranstaltung bringt öffentlichen Auftraggebern Sicherheit in Bezug auf die vergaberechtsfehlerfreie Handhabung der einschlägigen Vergabebestimmungen und bringt Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, wichtige Wissensvorsprünge und Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz.
IDIV setzt auch wegen der überzeugenden Vorteile gegenüber herkömmlichen Seminaren auf dieses neue Format: Der Gesprächsleiter stellt die Problemstellungen aus der Praxis, handhabbare Lösungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung vor, auf den Punkt gebracht, eingeordnet, verständlich, nachvollziehbar, praxisgerecht.
Die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen die sich daraus im Hinblick auf den Lernerfolg und den Wissens- und Erfahrungsaustausch ergebenden Vorteile: Endlich einmal kein Frontalunterricht wie häufig, kein Seminar wie üblich, keine begriffstheoretischen, abgehobenen Betrachtungen wie gelegentlich, sondern Diskurs auf Augenhöhe.
Positiv bewertet werden insbesondere auch die sich daraus ergebenden Chancen, vor allen Dingen die Gelegenheit zu Fragen und fundierten Antworten und zu fallbezogener und anwendungsbezogener Diskussion mit konkreter Hilfestellung für die Vergabe- und Baurechtspraxis. „Ich nehme konkrete Lösungen mit für meine aktuellen Vergabeprobleme“, lässt sich ein Teilnehmer aus Saarbrücken zitieren und eine Teilnehmerin aus Homburg konstatiert: „Ich kann diese Veranstaltung uneingeschränkt empfehlen.“
Veranstalter ist das IDIV unter dem Dach der Ax Schneider Gruppe. IDIV betreibt zahlreiche Forschungsprojekte zu verschiedenen vergabe- und baurechtlichen Themenstellungen, gibt heraus eine anerkannte Fachzeitschrift zum Vergaberecht, konzipiert und bietet an innovative und hochaktuelle Seminare, Schulungen, Tagungen, Informationsgespräche u.v.m.. ASK sind mit mehr als 10 Jahren Erfahrung eines der führenden deutschen Rechtsberatungsunternehmen in den Bereichen öffentliches Vergaberecht sowie privates und öffentliches Baurecht und beraten (öffentliche) Auftraggeber und Bewerber, Bieter und Auftragnehmer rund um die Beauftragung und Erbringung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen dem mit in der Praxis erprobten, ganzheitlichen Vergabe- und Vertragsmanagement, kurz: VergMan® und Vertragsmanagement, kurz: VertragsMan Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen.
Auch Gesprächsleiter RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) zeigt sich zufrieden: „Gerade die tagesaktuelle Spruchpraxis der Vergabekammern und Vergabesenate und ihre Relevanz für die Praxis ist für die Beschaffungsstellen und die Bewerber herausfordernd.“
So habe sich bspw. die VK Saarland mit Beschluss vom 08.03.2010 (1 VK 03/2010) zur „Unverzüglichkeit der Rüge“ aus § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB verhalten und mit der Frage auseinandergesetzt, ob nach der Rechtsprechung des EuGH vom 28.01.10 (C-406/08 und C-456/08) ein Nachprüfungsantrag noch als unzulässig verworfen werden kann, weil eine „unverzügliche“ Rüge i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB fehlt. Die Vergabekammer hält die Regelungen des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zu einer eventuellen Klarstellung durch den Gesetzgeber bzw. einschlägige anders lautende höchstrichterliche Rechtsprechung für unanwendbar.
Ax: „Der Antragsgegner hatte zu einer Ordnungsposition des Leistungsverzeichnisses neben der Preisangabe ausdrücklich auch die Angabe eines Fabrikats gefordert. Die Antragstellerin ließ dieses Feld beim Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses leer. Die Vergabekammer hat entschieden, dass die Antragstellerin spätestens beim Ausfüllen der Vergabeunterlagen erkennen konnte, dass eine Fabrikatsangabe verlangt war, die nach Ansicht der Antragstellerin nicht wettbewerbsrelevant war. Dieses Erkennen können hat eine Rügepflicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zum Ende der Angebotsabgabefrist ausgelöst, zumindest bestand eine Pflicht der Antragstellerin zur Thematisierung dieser Problematik gegenüber der Antragsgegnerin in Rahmen einer Bieterfrage. Jedenfalls konnte sie nicht eigenmächtig eine Entscheidung über die Ausfüllungsbedürftigkeit der Position treffen. Auch durfte die Antragstellerin keinesfalls mit ihrer Rüge bis zu dem Zeitpunkt warten, indem sie als Folge dieses Verstoßes vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist.“
Weiterer Termin: Neckargemünd, 14.5.12, Neckargemünd bei Heidelberg, 9 bis 13 Uhr mit folgenden Themen:
Konditionen: 59 Euro zzgl. 19 % MWSt., inklusive Getränke, Imbiss und Unterlagen.
Anmeldung: Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das OLG kommt in dieser aktuellen Entscheidung zum Ergebnis, dass dem Bieter kein Mehrvergütungsanspruch wegen des Einsatzes von Holzverbau zusteht, wenn für ihn erkennbar ist, dass das Leistungsverzeichnis in Bezug auf die konkrete Lage der Versorgungsleitungen lückenhaft ist, und ihm die Wahl der Verbauart überlassen wird.
Das Verfahren wurde für den Auftraggeber durch ein Team von Rechtsanwälten der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen, namentlich Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Rechtsanwalt Matthias Schneider und Rechtsanwältin Katrin Ottenströer, begleitet.
Die Entscheidung finden Sie auf der Homepage der Ax Schneider Gruppe unter der Rubrik BauNews/Rechtsprechung.

In der heutigen Zeit, in der das Vergaberecht im ständigen Wandel ist, ist es für öffentliche Auftraggeber umso wichtiger, über die aktuelle Rechtslage und Novellierungen unterrichtet zu sein. Insbesondere das Verhältnis von Sozialrecht und Vergaberecht hat durch die Entwicklungen der letzten Jahre im Gesundheitswesen - allen voran durch die Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) - eine neue Ausprägung erfahren.
Um öffentliche Auftraggeber in die Lage zu versetzen, im Bereich des Gesundheitswesens rechtskonforme Vergabeverfahren (unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung) durchzuführen, hat das Private Institut für Deutsches und Internationales Vergaberecht (IDIV) als Teil der Ax Schneider Gruppe nunmehr folgende Veranstaltungen in sein Fortbildungsangebot aufgenommen:
Die neue Reihe „Beschaffungsrecht in der Praxis für …“ des Ax, Schneider Verlags löst großes Interesse in der Beschaffungspraxis aus. Dies nimmt der Ax, Schneider Verlag in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen zum Anlass, die Bücher im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung vorzustellen. Am 24.10.2011 fand in Neckargemünd das Seminar zur Vorstellung des Bandes 1 „Beschaffungsrecht in der Praxis für Universitäten“ statt.
Mit regem Interesse
22.02.2012
ZeMiKo 8) Seminarreihe "Aktuelles Recht in der Unternehmenspraxis" 13. Vertragsmanagement Dienstleistungen Herausforderungen der interessensgerechten Vertragsgestaltung und –umsetzung
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22.02.2012
AfB 23) Kompaktkurs Öffentliches Baurecht
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22.02.2012
IDIV 8) Das neue Vergaberecht 2010
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IDIV 53) Informationsveranstaltung „Vergaberecht im Klinikalltag“
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22.02.2012
Expertenchat: Vergaberecht
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23.02.2012
IDIV 55) Informationsveranstaltung Beschaffung medizinischer Produkte
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23.02.2012
Expertenchat: Bauvertragsrecht
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24.02.2012
AfB 14) Vertragsmanagement Bauleistungen
Neckargemünd