Seminarbericht „Beschaffungsrecht in der Praxis für Universitäten“

Die neue Reihe „Beschaffungsrecht in der Praxis für …“ des Ax, Schneider Verlags löst großes Interesse in der Beschaffungspraxis aus. Dies nimmt der Ax, Schneider Verlag in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen zum Anlass, die Bücher im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung vorzustellen. Am 24.10.2011 fand in Neckargemünd das Seminar zur Vorstellung des Bandes 1 „Beschaffungsrecht in der Praxis für Universitäten“ statt.

Mit regem Interesse

nahmen die Anwesenden an der Veranstaltung teil. Das neuerliche Seminarkonzept fand großen Anklang. Die seitens der Universitäten bei der Durchführung des Vergabeverfahrens zu behandelnden Punkte, nebst etwaiger Fallstricke, wurde anhand des Buches dargestellt. Dabei orientiert sich das Buch chronologisch an den einzelnen Stationen, welche im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzunehmen sind.

Am Anfang steht zunächst die Frage, ob das Vergaberecht überhaupt anwendbar ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich bei der Universität um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB handelt. In Deutschland existieren derzeit etwa 140 Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen. Davon sind 11 in kirchlicher, 10 in privater und die Übrigen in staatlicher Trägerschaft. Für Universitäten in der Organisationsform der Anstalt des öffentlichen Rechts wurde die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB bereits durch die Vergabenachprüfungsinstanzen festgestellt. Die Vergabekammer Lüneburg führt dazu in ihrem Beschluss vom 14.04.2011 (Az.: VgK-09/2011) aus:

„Die Antragsgegnerin ist eine Universität in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts und damit eine juristische Person, die im allgemeinen Interesse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt. Sie wird vom Land Niedersachsen als Gebietskörperschaft im Sinne von § 98 Nr. 1 GWB überwiegend finanziert und unterliegt daher als Auftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB dem Vergaberecht.“

Auch in dem Beschluss vom 31.01.2011 des OLG Naumburg (Az.: 2 Verg 1/11) wurde festgehalten, dass die Universität als Anstalt des öffentlichen Rechts Antragsgegnerin in einem Vergabenachprüfungsverfahren sein kann (Vgl. Ax/Schneider/Geese, Beschaffungsrecht in der Praxis, Band 1: für Universitäten, 1. Auflage 2011, S. 3).

Wie bereits bei anderen Seminarveranstaltungen der Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen, fand auch bei diesem Seminar der Teil besonderes Interesse, welcher sich den praktischen Erfahrungen widmete. Dies nahm der Ax, Schneider Verlag zum Anlass, die praktischen Erfahrungen in einem gesonderten Kapitel in die neue Buchreihe einfließen zu lassen. In dem Kapitel „Bericht aus der (anwaltlichen) Praxis“ werden die in der Praxis (zu) häufig vorkommenden Fehler beleuchtet. Aber das Erkennen von Fehlern ist nur eine Seite der Medaille. Wichtig sind auch Strategien zur Vermeidung von Fehler! Selbstverständlich finden sich auch diese Strategien in der neuen Bandreihe in einem gesonderten Kapitel.

 

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