ASK-Compliance-Beratung

Die Ax Schneider Gruppe bietet über die ASG-COMPLIANCE-PLATTFORM individuelle Compliance-Systeme für mittelständische Unternehmen an

 

Die Ax Schneider Gruppe bietet eine COMPLIANCE-PLATTFORM für umfassende Compliance-Beratung an.

 

Die Ax Schneider Gruppe zertifiziert nach dem hauseigenen Compliance-Management-Systemmodell ASG-EMS-901. Unternehmen, die dieses System implementiert haben und über das Compliance-Certificat-ASG-EMS-901 verfügen, sind durch folgende Leistungen abgesichert, welche nicht nur Schutz, sondern ebenso:

 

  • Gewährleistung der Reputation und des Bestandes des Unternehmens,
  • Implementierung eines wirksamen Frühwarnsystems,
  • Implementierung eines effektiven Risikomanagements,
  • Abwendung von Schäden für Inhaber, Geschäftsführung und Arbeitnehmer,
  • Qualitätssicherung,
  • Innovation,
  • Optimierung der Auftragsvergabe und
  • Gewährleistung von Wettbewerbsvorteilen

 

bedeuten.

Bei der Implementierung unserer Compliance-Systeme müssen wir betriebsinterne Abläufe mit den Anforderungen verschiedenster Rechtsbereiche verknüpfen. Dies gewährleistet unser Compliance-Management-System ASG-EMS-901.

 

Brauchen mittelständische Unternehmen Compliance- und Ethik-Management-Systeme?

 

Viele Unternehmen der Großindustrie verfügen bereits seit langem über Compliance-Systeme.  Dies ist von außen zu erkennen durch publizierte Ethik-Kodexe, Compliance-Richtlinien, Compliance-Zertifizierungen, benannte Compliance-Officer oder gezielte Pressearbeit, die über Compliance-Aktivitäten im Rahmen von Marketingmaßnahmen informiert.

 

Wieso führen immer mehr mittelständische Unternehmen Compliance-Systeme ein?

 

Weil immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen, dass ein Schutz des Unternehmens vor einer Bestandsgefährdung, Schutz vor einem Ausschluss bei der Auftragsvergabe, eine gesunde Wirtschaftsethik-Moral und ein Wettbewerbsvorsprung durch Innovation nicht der Großindustrie vorbehalten sein darf.

 

Von wem werden Compliance-Aktivitäten beobachtet?

 

Die Presse und vor allem Transparency International beobachten den Wirtschaftsmarkt gründlich im Hinblick auf jegliche Compliance-Aktivität oder Korruptionsvorfällen. Auch Analysten und institutionelle Investoren beobachten Compliance-Aktivitäten,  da diese ebenso Reputationssteigerungen des Unternehmens bewirken, wie Korruptionsfälle negative Trends einleiten können. Dies zieht zwangsläufig ebenso die Betrachtung durch Banken und Rating-Agenturen nach sich.

 

Aktuell wurde auch der Entwurf IDW Prüfungsstandard der Wirtschaftsprüfer veröffentlicht, welcher die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systeme enthält. Die Zeichen der Entwicklung des Marktes nach der Forderung der Einführung von Compliance-Managementsystemen ist nicht mehr zu verkennen, wenn zur Kompletierung der Marktbeobachtung betrachtet wird, dass auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungenaufsicht (BaFin) Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten in einer MaComp formuliert hat, und auch internationale Regelungen wie der Foreign Corrupt Practises Act der USA oder der Australian Standard 3806-2006 immer mehr auch in Deutschland Einfluss nehmen.

 

Die Ax Schneider Gruppe bietet eine branchenspezifische umfassende Beratung bei der Implementierung und Optimierung von Compliance-Systemen über die ASG-COMPLIANCE-Plattform an

 

Was leistet die COMPLIANCE-PLATTFORM der Ax Schneider Gruppe, um dies umzusetzen?

 

  • Wir entwickeln maßgeschneiderte individuelle Compliance-Programme für Unternehmen, insbesondere mittelständische Unternehmen, beispielsweise der Bauwirtschaft und der Entsorgungswirtschaft, aufbauend auf dem hausinternen ASK-Compliance-Programm für mittelständische Unternehmen.

 

  • Wie beraten Sie bei der Implementierung von Compliance-Systemen, überwachen die Einführung und optimieren das System.

 

  • Wir unterstützen Sie qualifiziert bei der internen Kommunikation des Compliance-Systems sowie bei der externen Kommunikation und Pressearbeit.

 

  • Wir attestieren Ihrem Unternehmen die Implementierung bestehender Compliance-Programme.

 

  • Wir zertifizieren Ihr Unternehmen nach den Vorgaben des Compliance-Managementsystem ASG-EMS-901.

 

  • Wir optimieren bereits implementierte Compliance-Systeme.

 

  • Wir begleiten mittelständische Unternehmen zielgerichtet bei eingeführten Compliance-Systemen durch begleitendes Monitoring, um die Effektivität von Compliance-Systemen zu gewährleisten und zu erhöhen.

 

  • Wir bieten externe Sicherung durch Prüfungen sowie Einrichtung von Whistleblowing-Stellen.

 

  • Wir schulen Führungskräfte und Mitarbeiter.

 

Was zeichnet ein gutes Compliance-Programm aus?

Unser Anspruch an die Entwicklung individuell auf Ihre bestehende Unternehmenssituation abgestimmter Compliance-Programme ist nicht, eine schablonenhafte standardisierte Übertragung von Compliance-Programmen der Großindustrie vorzunehmen. Idealtypische formalisierte Compliance-Richtlinien, welche unternehmensuntypisch eingeführt werden um „Zero-Tolerance-Vorgaben“ oder „Tone-at-the-Top-Vorgaben“ zwangsläufig einzuführen, schaden mehr als sie helfen. Wir verwenden keine branchenfremden Compliance-Programme. Unser Credo ist die spezifische Entwicklung von Compliance-Programmen, welche zu Ihnen passen. Unser Anspruch ist eine individuelle Entwicklung von Compliance-Programmen für mittelständische Unternehmen, aufbauend auf unserem hauseigenen Compliance-Managementsystem ASG-EMS-901.

 

Durch eine Bestandsaufnahme vor Ort und Entwicklung eines spezifischen Grundwertekataloges Ihres Unternehmens, unter Einbeziehung einer repräsentativen Arbeitsgruppe Ihres Unternehmens, wird zunächst ein Wertekodex Ihres Unternehmens entwickelt, der Baustein des Compliance-Programmes sein wird.

 

Aufbauend auf diesem Wertekodex werden die maßgeblichen Bausteine eines Compliance-Systems angepasst. Die unverzichtbaren Bausteine eines Compliance-Systems werden implementiert. Variable Bausteine von Compliance-Systemen, welche aufgrund ihrer Branche, Größe oder Zielrichtung nicht implementiert werden sollen, kommen nicht zum Einsatz. Unser Anspruch ist damit nicht ein Maximum an Implementierung von Compliance-Tools, sondern die Integration weniger maßgeschneiderter sinnvoller Compliance-Maßnahmen mit dem Ziel der maximalen Effektivität und Nachhaltigkeit.

 

Uns ist bewusst, dass die Einführung eines Compliance-Programms zu erheblichen organisatorischen Veränderungen führen kann. Unser Ziel ist es daher, ein Programm zu schaffen, welches Ihre Effektivität steigert und nicht blockiert. Dies gewährleisten wir, da wir ein langjähriges auf das Baurecht und Vergaberecht spezialisiertes Unternehmen und mit internen Strukturen von mittelständischen Unternehmen, insbesondere der Baubranche und der Entsorgungswirtschaft bestens vertraut sind. Wir entwickeln mit Ihnen ein System, das Sie benötigen. Compliance-Systeme dürfen nicht formalisiert, sondern müssen individuell sein. Es gilt für Ihr Unternehmen zu analysieren ob der Schwerpunkt Ihres Compliance-Systems in der Werteorientierung oder Risikominimierung liegen soll. Benötigen Sie ein individuelles verzahntes System oder genügt bei Ihrem Unternehmensaufbau sogar die Einführung der Verhaltensrichtlinien des Bundesverbandes für Materialwirtschaft und Einkauf (BME) als Fundament.

 

Warum die Einführung von Compliance-Systemen unverzichtbar ist

 

Unverkennbares Ziel eines Compliance-Systems ist die Risikoabsicherung. Die Geschäftsleitung eines Unternehmens unterliegt besonderen Risiken bei der Führung des Unternehmens. Auch außerhalb von Aktiengesellschaften ist die Einführung eines Compliance-Systems unverzichtbar, um das Risiko persönlicher Inanspruchnahme als Gesellschafter oder Unternehmensinhaber zu reduzieren. Unverkennbar zu verzeichnen ist eine ständige Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben sowie ebenso eine Zunahme restriktiverer einschlägiger aktueller Rechtsprechung in Haftungsfragen. Daher ist unverzichtbarer Baustein unserer Compliance-Systeme der Schutz vor Haftung.

 

Ein optimales Compliance-Programm ist nach unserem Verständnis darüber hinaus hingegen mehr als ein System der Früherkennung und der Haftungsreduzierung. Unsere Compliance-Programme dienen dazu, Ihre individuellen Unternehmenswerte, wie zum Beispiel Integrität und Beständigkeit, nach außen zu transportieren, um Ihre Reputation vor bestehenden oder zukünftigen Geschäftspartnern zu erhöhen.

 

Eine höhere Profitabilität eines Unternehmens und Schaffung von Wettbewerbsvorteilen wird durch eine Sicherung Ihrer Unternehmenswerte und der kontinuierlichen Verbesserung der Wertschöpfung erreicht. Damit sehen wir die Aufgaben unserer Compliance-Programme in der Verminderung von Haftungsrisiken und in der Abwendung von Schäden, in dem Schaffen von Wirtschaftsvorteilen und der Verstärkung Ihrer Alleinstellungsmerkmale.

 

Unsere Gestaltung von Compliance-Systemen beinhaltet damit ebenso einen integrierten Ansatz eines Risk-Management-Systems. Wir setzen auf die erfolgreiche integrative Verzahnung einer unternehmensweiten Risikokontrolle mit einem gelebten Verständnis von honorierbaren ethischen Grundwerten und der Beachtung klassischer Compliance-Richtlinien.

 

Der von der Economist Intelligence Unit erstellten Studie „Supporting Risk, Compliance and Governance Initiatives" ist zu entnehmen, dass 61 % der 195 befragten Führungskräfte europäischer Unternehmen das Risikomanagement und die Einhaltung von Compliance-Richtlinien lediglich reaktiv verfolgen. Wir sind uns sicher, dass diese Befragung in der Zukunft anders ausfallen wird. Denn gerade vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs an finanzwirtschaftlichen Vorschriften in Europa ist der richtige Zeitpunkt für Unternehmen, um sicherzustellen, dass das Risikomanagement, die Einhaltung von Compliance-Richtlinien sowie Fragen der Betriebsführung in geordneter und strukturierter Weise in Angriff genommen werden, jetzt. Wir meinen, dass die Nichteinführung von Compliance-Systemen, unabhängig davon, dass reaktiv kurzfristig ausgelöste Compliance-Maßnahmen kostenintensiver sind, zu Wettbewerbsnachteilen führen wird.

 

Die Ax Schneider Gruppe bietet eine umfassende Compliance-Beratung durch die Implementierung eines Compliance-Systems/Ethik-Management-Systems (EMS), ein Monitoring, Ethik-Rechts-Schulungen und mögliche Zertifizierung an

 

Die Ax Schneider Gruppe bietet mit dem Compliance-Management-System der Ax Schneider Gruppe (ASG-EMS-901) eine umfassende Compliance-Beratung durch eine verzahnte Zusammenarbeit von Compliance- und Ethikberatern der ASG-COMPLIANCE-PLATTFORM an.

 

Das Compliance-Management der Ax Schneider Gruppe (ASG-EMS-901) basiert auf der interdisziplinär übergreifenden Zusammenarbeit

 

  • der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen (ASK) mit
  • dem Zentrum für Mittelstandskompetenz (Zemiko) sowie
  • dem Forschungs- und Schulungszentrum IDIV (Institut für deutsches und internationales Vergaberecht).

 

Welche Leistungen werden von welchem Compliance-Berater der ASG-COMPLIANCE-PLATTFORM erbracht?

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen (ASK) unter der Führung von Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) und Rechtsanwalt Matthias Schneider führt die Implementierung eines Compliance-Systems nach den Maßstäben der Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-901 sowie alternativ die Bewertung von implementierten Compliance-Systemen nach den Maßstäben der Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901 durch.

 

  • Das Zentrum für Mittelstandskompetenzen (Zemiko) unter der Führung von Rechtsanwältin Siewert führt nach den Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901 die Ethik- und Rechtsschulung durch.

 

  • Das priv. Institut für deutsches und internationales Vergaberecht (IDIV) unter der Führung des Directors of Monitoring Rechtsanwalt Scheffen führt das Monitoring der eingeführten Compliance-Maßnahmen nach den Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901 durch und empfiehlt nach positivem Abschluss des Monitorings eine Zertifizierung.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen (ASK) unter der Führung von Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) und Rechtsanwalt Matthias Schneider nimmt nach positiver Abschlussbegutachtung die Zertifizierung nach den Maßstäben der Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901 nach positiver Empfehlung durch IDIV vor.

 

Welche Vorgaben muss ein Unternehmen erfüllen, damit eine Zertifizierung nach dem Compliance-Management-System der Ax Schneider Gruppe (ASG-EMS-901) erfolgen kann? 

 

Eine ASG-EMS-901-Zertifizierung setzt voraus, dass das zu zertifizierende Unternehmen über ein Compliance-System und ein Ethik-Management-System (EMS) verfügt, welches den Vorgaben des Compliance-Managements-Systems der Ax Schneider Gruppe (ASG-EMS-901) genügt.

 

Weiter ist zwingende Mindestvorgabe einer ASG-EMS-901-Zertifizierung die Durchführung eines Monitoring-Verfahrens durch das priv. Institut für deutsches und internationales Vergaberecht (IDIV) und dessen positive Empfehlung an die Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen sowie die erfolgreiche Abschlussbegutachtung durch die Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen, ob die Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901 erfüllt werden.

 

Was ist unter dem Ethik-Management-System (EMS) der Ax Schneider Gruppe zu verstehen?

 

Unternehmen der Bauindustrie implementieren aus verschiedenen Gründen Compliance-Management-Systeme (CMS). Nur Compliance-Management-Systeme greifen jedoch zu kurz: Die Systeme müssen auch ein Ethik-Management-System (EMS) enthalten. Unternehmen berichten, dass sie ein professionelles Compliance-System aufgebaut haben, das nahezu alle Facetten aufweist, die ein modernes Compliance-Management-System fordert. Von Compliance-Richtlinien, Ethik-Manager, über Ombudsmann bis hin zu Ethik-Zertifikaten findet man viele Elemente, die die Unternehmen als moderne Bauunternehmen mit funktionierendem Compliance-Management-System auszeichnen. Das Compliance-Management-System ist von der Geschäftsleitung in die Organisationsstruktur und die Arbeitsabläufe eingearbeitet worden. Das Compliance-Management-System wird schließlich mit Leben erfüllt. Die Etablierung eines belastbaren Ethik-Programms fehlt jedoch. Dieses Defizit besteht in dem Fehlen „eines soliden werte-basierten Ethik-Programms“.

 

Daraus ergeben sich mehrere Ansätze, die weiter zu verfolgen sind: Berufung eines unabhängigen Ethikberaters; Identifikation der ethischen Unternehmenskultur des Unternehmens; Bestimmung der Effektivität des augenblicklichen Ethikprogramms; Verbesserungsvorschläge des Ethikprogramms durch Orientierung an Best-Practise-Modellen. Mit einem Ethik- und Compliance-Programm ist das Unternehmen für den Wettbewerb um öffentliche wie private Aufträge besser aufgestellt und kann auf Nachfragen hin ein modernes Ethik- und Compliance-Management-System vorweisen.

 

Ein „solides wertebasiertes Ethikprogramm“ besteht nicht lediglich darin, dass ein Werte-Kanon aufgestellt und um ein „Unternehmensleitbild“ erweitert wird. Das Unternehmen würde sich angreifbar machen, weil es damit den Unterschied zwischen Ethik und Compliance nicht erkennen würde. Eine Compliance-Richtlinie muss so aufgestellt werden, dass externe – nämlich gesetzliche – Standards für das eigene Unternehmen formuliert und zugespitzt werden. Mit dem Aufbau eines Compliance-Programms kann die Geschäftsleitung nach außen signalisieren, dass die Bindung aller Handlungen des Unternehmens an gesetzliche Normen festgelegt und vereinbart wurde. Ein Ethikprogramm muss von innen heraus, also aus der eigenen Unternehmenskultur und den guten Geschäftspraktiken des Unternehmens entwickelt werden. Mit dem Aufbau eines Ethikprogramms muss die Geschäftsleitung nach außen dokumentieren, dass alle Mitarbeiter von der Geschäftsleitung bis hin zum Auszubildenden über das gesetzlich Geforderte hinaus sich freiwillig an ethische Normen binden, die sich wesentlich in einer guten Unternehmenskultur und in guten Geschäftspraktiken ausdrücken. Ethische Normen haben also einen weitaus größeren Umfang; sie beziehen sich eben nicht lediglich auf Verbote und ihre Ahndung durch Sanktionen, sondern auf ein gemeinschaftliches Wertebewusstsein, auf das man sich stolz beruft, wenn man mitunter in Wertekonflikte gerät. Was man dann jeweils tun soll, wird von allgemeinen Gesetzesnormen nicht konkret beantwortet. Dass man sich dann - in einem Wertekonflikt - an die Werte bindet, für die die eigene Firma einsteht, ist das ethisch Gewünschte. Hierbei geht es nicht nur um gewünschte Verhaltensweisen, sondern um Werteinstellungen, die man sich und den Mitarbeitern verdeutlichen muss.

 

Das Ethikprogramm muss mit Mitarbeitern und Führungskräften gemeinsam entwickeln werden. Eine Quelle ist die Unternehmenskultur, das eigene Selbstbild (corporate identity), das sich im Laufe der Jahre in den Köpfen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mehr oder weniger von selbst gebildet hat; im Regelfall sind das meist Normvorstellungen, die man nicht ohne Weiteres thematisiert. Eine weitere Quelle ist die eigene Unternehmensgeschichte, aus der man eine gewisse Legitimität und Glaubwürdigkeit ableiten kann.

 

Um die freiwillige Befolgung eines Ethikprogramms erreichen zu können, muss das Commitment der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gesucht werden.

 

Zur Einführung und zum Aufbau eines Ethikprogramms (Code of Ethics = Grundwerte eines Unternehmens) wird von der Ax Schneider Gruppe im Rahmen der Implementierung des Compliance-Systems ein erprobtes und branchenspezifiches Verfahren verwendet. Im Unterschied zu einem Leitbild, das von der Geschäftsführung allein aufgestellt werden kann, ist ein Code of Ethics unter Beteiligung von Führungskräften und langjährigen Mitarbeitern auszuarbeiten. Der Code of Ethics soll die Unternehmenskultur in wenigen Wertgrundsätzen formulieren. Die Akzeptanz des Code of Ethics als Orientierungshilfe hängt wesentlich davon ab, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Prozess der Kodifikation integriert werden und den Eindruck gewinnen sollen, dass sie den Code of Ethics mitgestaltet haben und weiter mitgestalten dürfen. Der Code of Ethics soll in das Unternehmen implementiert und in seine Organisation systematisch eingefügt werden. Der Code of Ethics ist das ethische Gegenstück zu den Compliance-Richtlinien. Beides muss aufeinander abgestimmt und im Unternehmen gelebt werden. Dazu ist es notwendig, dass es für beides Kommunikationsforen und Schulungen/Seminare/Coachings gibt. Das Commitment der Mitarbeiter wird auf diese Weise erhöht.

 

Überblick über den  Implementierungs- und Zertifizierungsvorgang des Compliance-Managementsystems der Ax Schneider Gruppe (ASG-EMS-901)

 

Der Implementierungs- und Zertifizierungsvorgang des Compliance-Managementsystems der Ax Schneider Gruppe (ASG-EMS-901) erfolgt in vier Schritten:

 

Schritt 1:

 

Analyse und Implementierung von Compliance-Systemen und Bewertung von implementierten Compliance-Systemen durch die Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen nach den Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-901

 

I.    Erstanalyse/Scoping:

 

  • Feststellung der relevanten und bestandsgefährdeten Risiken, zum Beispiel: Lohnsteuerfragen, sozialversicherungsrechtliche Fragen, Mindestlohn, Qualitätsprobleme, Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht, Datenschutz, IT-Recht, Beziehungen zu Maklern/Beratern/Vermittlern,
  • Feststellung der Einhaltung relevanter Referenzstandards, wie
  • Aktiengesetz, insbes. § 107 AktG,
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance-Management-Systemen (IDW EPS 980), Stand 11.03.2010 (www.idw.de),
  • Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, insbes. § 107 Abs. 3 S. 2 AktG,
  • Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (MaComp) der BaFin,
  • D&O-Versicherungs-Vorgaben,
  • Internationale Standards, wie Foreign Corrupt Practises Act der USA,
  • Einhaltung von Aufsichtspflichten nach §§ 30, 130 OWiG,
  • Anforderungen von Kommunen, wie Landesgesetze, Erlasse, Dienstanweisungen im jeweiligen Einwirkungskreis am Sitz des Unternehmens,
  • Anti-Korruptionsgesetze,
  • Einschlägige Strafbestimmungen (Betrug einschließlich Ausschreibungsbetrug, Erpressung, Insiderhandelsverbot, Geldwäsche, Untreue, Urkundenfälschung, Geheimnisverrat etc.),
  • EU-Bestechungsgesetz (EuBestG),
  • UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC),
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
  • Deutscher Corporate Governance Kodex,
  • ICC Rules of Conduct and Recommendations on Combating Extortion and Bribery
  • Transparency International/Social Accountability,
  • A-B-C der Korruptionsprävention und Checkliste für „Self-Audits“ zur Korruptionsprävention in Unternehmen,
  • United States Sentencing Guidelines, § 8 Bc2.1,
  • „Effective Compliance and Ethics Program“.

 

II. Ggf. Prüfung bereits implementierter Compliance-Maßnahmen:

 

  • Prüfung Angemessenheit und Effektivität des EMS,
  • Prüfung der Funktionsfähigkeit des EMS.

 

II. (alternativ): Implementierung des Compliance-Systems:

 

  • Analyse der Unternehmensstrukturen für die Erstellung des EMS,
  • Ermittlung der wirtschaftsethischen Unternehmenswerte und Schaffung eines Wertesystems,
  • Modernes Verständnis eines effektiven Compliance-Systems,
  • 0-Toleranz-Strategie,
  • Bonussysteme,
  • Integre Persönlichkeiten,
  • Gelebter Lebensstil,
  • Analyse der Kommunikationswerte, Kooperationswerte, moralischen Werte und Leistungswerte,
  • Strategie zur Optimierung der Grundwertevorstellung,
  • Auswahl geeigneter Compliance-Maßnahmen und individuelle branchenspezifische Anpassung an das Unternehmen, wie

o   Compliance-Richtlinien, Code of Ethics, Code of Conduct,

o   Compliance-Officer,

o   Compliance-Abteilungen,

o   Reporting-System,

o   QM-System,

o   Ethik-Manager,

o   Hinweisgebersystem,

o   Rechtliche Grundlagen-Schulungen über Compliance und Korruption,

o   Compliance-Zertifikat eines Compliance-Systems,

o   Schulungszertifikate über rechtliche Schulung,

o   Ethik-Schulung,

o   Verantwortungszuweisungen zur Kontrolle und Einhaltung des Compliance-Programms,

o   Meetings der Geschäftsleitung mit Vertretern der Belegschaft zur Besprechung der Arbeitsvorgänge und Einhaltung der Ethik-RL,

o   Inhaltliche Kontrollvorgaben an den CCO,

o   Korruption-Indikator-Katalog,

o   Kontrolle der Lieferanten und Nachunternehmer zur Einhaltung der ethischen Bestimmungen,

o   Zeichnungsregelungen,

o   Compliance-Erklärung,

o   Reporting des CCO an die Geschäftsleitung,

o   Jahresberichte des CCO.

 

III.  Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Maßnahmen:

 

  • Einführung des EMS in das Unternehmen,
  • Wirksamkeits- und Effektivitätskontrolle.

 

Schritt 2:

 

Ethikschulung und Rechtsschulung durch das Zentrum für Mittelstandskompetenzen (Zemiko) nach den Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901

 

  • Ethik-Grundlagenschulung durch Zemiko,
  • Rechtsschulung durch Zemiko in den Bereichen: Personalwesen, Buchhaltung, Arbeitsrecht, Auftragsvergabe, Korruption und Kartellrecht.

 

Einen Inhaltsüberblick über die von Zemiko in dem Schritt 2 zu erbringende Leistung finden Sie hier.

 

 

Schritt 3:

 

Monitoring der eingeführten Compliance-Maßnahmen durch das priv. Institut für deutsches und internationales Vergaberecht (IDIV) nach den Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901

 

 

Durch das priv. Institut für deutsches und internationales Vergaberecht (IDIV) wird das Monitoring-Verfahren betrieben. Ein 4-monatiges Monitoring-Verfahren und eine Empfehlung von IDIV an die Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen ist eine zwingende Erteilungsvoraussetzung für die Zertifizierung Ihres Unternehmens nach dem Compliance-Certificat-ASG-901. Das ASG-Compliance-Monitoring schließt die aktuellen Standards und Grundlagen im Bereich Business Ethics Compliance ein und entwickelt ein individuelles Monitoring-Verfahren, welches branchenspezifisch ausgerichtet ist.

 

Das ASG-Compliance-Monitoring enthält folgende Leistungen:

 

  • Begleitung der Einführung der Compliance-Maßnahmen im Unternehmen, Vornahme spezifischer Korrekturen und Ausrichtungen,

 

  • Abhalten von Evaluierungen/ Audits, in welchen die Effektivität und Wirksamkeit des Compliance-Systems durch partielle Betrachtung von Unternehmensabteilungen festgestellt wird,

 

  • Evaluierung auf der Grundlage eines eingeführten Wertemanagement-Systems.

 

  • Feststellung des jeweiligen Status Quo der Entwicklung des Compliance-Systems und Ergänzungs- oder Änderungsempfehlungen,

 

  • Bewertung der Best-Practice-Standards, anhand der branchenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten,

 

  • Bewertung der Zulieferer (Handelspartner, Nachunternehmer, Berater) sowie ggf. Abnehmer.

 

Einen Inhaltsüberblick über die von IDIV in dem Schritt 3 zu erbringende Leistung finden Sie hier.

 

Schritt 4:

 

Zertifizierung durch die Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen und Vergabe des Zertifikates nach den Vorgaben des Compliance-Certificats-ASG-EMS-901

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen vergibt die Zertifizierung nach positivem Abschluss der  Stufen 1 - 3, welche die Implementierung des Compliance-Systems durch die Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen, Durchführung der Ethik-Schulung und Rechtsschulung durch IDIV und Abschluss des Monitoring-Verfahrens und Zertifizierungsempfehlung durch Zemiko voraussetzt.

 

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) unter    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06223-865830 und Rechtsanwalt Matthias Schneider unter    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06223-865840 gern zur Verfügung.