Ax · Schneider & Kollegen

Ax · Schneider & Kollegen

Ax Schneider & Kollegen Headquarters

Die Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen ist eine solide mittelständische Kanzlei unter dem Dach der Ax Schneider Gruppe, die aufgrund ihrer fachlichen Fokussierung über umfassende bau- und vergaberechtliche Spezialkenntnisse verfügt.

Unser Angebot umfasst anwaltliche Beratungsdienstleistungen in den Bereichen des Vergabe- und des Baurechts.

Gründungspartner der Kanzlei sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Ax und Rechtsanwalt Matthias Schneider.

 

Die Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsgebiete des nationalen und internationalen Vergaberechts, des Vertragsrechts und des privaten Baurechts für Auftraggeber und Unternehmen spezialisiert.

Eingeschlossen sind innovative Formen wie Baukonzessionen, Investorenauswahlverfahren, Betreiber- und Betriebsführungsmodelle und insbesondere PPP-Modelle.

Erfasst werden auch Entwicklung und Umsetzung von bzw. Beteiligung an Modellen ganz ohne oder mit weniger Vergaberecht, wie Dienstleistungskonzessionen oder Aufgabenübertragungsmodelle oder In-House-Konstruktionen.

Die Formen und Modelle werden an den Bedürfnissen und Zielvorstellungen des Kunden ausgerichtet und gestaltet.

Weitere Tätigkeitsfelder sind das EU-Beihilfenrecht und das EU-Wettbewerbsrecht.

In zahllosen Verfahren bei VOB-Stellen, Vergabeprüfstellen, Vergabeüberwachungsausschüssen, Vergabekammern, Vergabesenaten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, dem BGH, der EU-Kommission und dem EuGH hat die Kanzlei ihre Kompetenz zur interessengerechten Wahrnehmung der - insbesondere vergaberechtlichen, vertragsrechtlichen und beihilferechtlichen - Belange ihrer langjährigen Mandanten unter Beweis gestellt.

Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei verschiedene Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der sich aus EU-Richtlinien ergebenden - insbesondere vergaberechtlichen - Maßgaben.

Schließlich hilft und begleitet die Kanzlei Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, den USA, China und der Schweiz bei ihrem Auftritt im französischen und deutschen Markt und in den Märkten ausgewählter weiterer EU-Mitgliedstaaten.

Fremdsprachenkompetenz und das richtige Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem deutschen und dem ausländischen Mandanten sind selbstverständlich.

Die Anwältinnen und Anwälte sowie die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen Teams sind - neben ihrer hervorragenden Kompetenz in formaler Hinsicht - durchweg mindestens dreisprachig und darüber hinaus durchgehend international ausgebildet.

Unser Credo: Kreative Lösungen, solide und ausgewogen entwickeln und mit einem handhabbaren und überschaubaren Risiko umsetzen.

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