In der kommunalwirtschaftsrechtlichen Praxis werden gelegentlich Leistungen an Dritte bedungen. Bspw. wird eine Kommune in einem Vertrag zwischen einer anderen Kommune und einem Energieversorger mit Wärme versorgt. D.h., die beiden Vertragsparteien verabreden sich, ohne dass die begünstigte Kommune selbst Vertragspartei geworden wäre. Ergibt sich daraus ein Anspruch der Kommune auf Versorgung mit Wärme? Es kommt wie immer auf den Einzelfall und die konkrete Auslegung des Vertrages an.
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