VG Gelsenkirchen, Urteil vom 01.12.2011 - 5 K 5517/09
1. Die Nutzung des Daches einer Grenzgarage als Terrasse ist nicht gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 49 BauO-NW genehmigungsfrei.
2. Eine zunächst bauordnungsrechtlich zulässige Grenzgarage verliert durch den Aufbau einer Umwehrung und die Nutzung als Dachterrasse insgesamt ihre Eigenschaft als ein im Grenzbereich privilegiert zulässiges Vorhaben i.S.d. § 6 Abs. 11 BauO-NW.
3. Die Zulassung einer Abweichung von den Anforderungen des § 6 BauO-NW scheidet regelmäßig schon tatbestandlich deshalb aus, weil die Abstandflächenvorschrift ein in sich geschlossenes System mit eigenen Abweichungsregelungen bildet, das mit Hilfe des § 73 BauO-NW allenfalls in atypischen Situationen ergänzt, nicht aber grundsätzlich relativiert werden darf.
4. Die gegenüber dem Bauherrn erklärte Zustimmung zur Erteilung einer Abweichung ist bis zum Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde dieser gegenüber frei widerruflich.
5. Allein die Beteiligung bzw. Zustimmung eines Erbbauberechtigten kann keine Grundlage sein für eine ermessensfehlerfreie Zulassung einer Abweichung. Erforderlich ist, dass - neben etwaigen Erbbauberechtigten - auch und insbesondere die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke beteiligt werden (§ 74 BauO-NW).
Das Bauforderungssicherungsgesetz von 1909, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2436) geändert worden ist, soll abermals geändert werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung (BMVBS) hat den Verbänden einen entsprechenden Referentenentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Zu diesem Entwurf bezieht der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) kritisch Stellung.
Grenzwerte für Geräuschimmissionen sollen künftig bei Kinderlärm keine Rolle mehr spielen. Wie die Bundesregierung am 16.02.2011 mitteilt, hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Bei Klagen beispielsweise gegen Kindertagesstätten kann demnach in Zukunft keine «schädliche Umweltbeeinträchtigung» mehr geltend gemacht werden. Bislang konnten Kläger sich auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz berufen. Nach der geplanten Neuregelung darf von Spielplätzen oder Kindertagesstätten ausgehender Kinderlärm nicht mehr wie Lärm anderer Quellen beurteilt werden.
Das Bundeskabinett hat am 12.01.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen.
Das Europäische Parlament hat am 06.07.2010 die Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr angenommen, wie die Europäische Kommission am gleichen Tag mitteilte. Die Richtlinie soll die europaweite Einführung innovativer Verkehrstechnologien beschleunigen. Als oberste Priorität werden Verkehrs- und Reiseinformationen, das eCall-Notrufsystem sowie intelligente Einparkhilfen für Lastkraftwagen angesehen.
Einrichtung einer Europäischen IVS-Beratergruppe
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