Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Klagen einer anerkannten Naturschutzvereinigung und zweier Grundstückseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz für den Bau der Ortsumgehung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 173 entschieden. Während das Gericht die Klagen der Grundstückseigentümer abwies, stellte es auf die Klage der Naturschutzvereinigung hin fest, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf (Urteile vom 14.07.2011, Az.: 9 A 12.10, 9 A 14.10 und 9 A 17.10).
Quelle: Pressemitteilung des BVerwG vom 14.07.2011
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