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BMfVBS - Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2011

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2011 vom 03.08.2011 bzgl. der Einführung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2011 (ZVB/E-StB 2011)

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Oberste Straßenbaubehörden der Länder

nachrichtlich:

Bundesanstalt für Straßenwesen

Bundesrechnungshof

DEGES

Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

 

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2011

Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Vergabewesen;Vergabe- und Vertragsunterlagen

(Dieses ARS wird im Verkehrsblatt veröffentlicht)

Betreff: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2011, (ZVB/E-StB 2011)

Bezug: Mein Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS)

1. Nr. 10/2010 vom 11.06.2010 - StB 14/7134.3/20-1220805 —

2. Nr. 08/2011 vom 10.06.2011 — StB 14/7134.2/010-1381865 -Aktenzeichen: StB 14/7134.3/20 - 1467751

Datum: Bonn, 03.08.2011

I.

(1)

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2010 (Bezug 1) hatte ich auf die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2010 (ZVB/E-StB 2011) hingewiesen.

Mit der Fortschreibung des HVA B-StB (Bezug 2) mussten auch die ZVB/E-StB angepasst werden.

(2)

Die ZVB/E-StB 2011 unterscheiden sich in ihrem Aufbau nicht von den ZVB/E-StB 2010. Sie bestehen aus dem Teil "A. Einheitliche Fassung" und dem Teil "B. Ergänzungen für den Straßen- und Brückenbau".

(3)

Teil A (Nrn. 1 bis 16) umfasst ausschließlich die von den Hochbau-, Straßenbau- und Wasserbauverwaltungen des Bundes und der Länder in der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe "Vereinheitlichung der Vergaberegelungen" aufgestellten bundeseinheitlichen Regelungen für "Zusätzliche Vertragsbedingungen". Dieser Teil ist nicht geändert worden.

(4)

In Teil B (Nrn. 100 bis 112) sind die für den Straßenbau fachspezifischen Regelungen aufgenommen worden.

Neu in diesem Teil ist der Abschnitt 112 Holzprodukte mit dem der Erlass des BMU, BMVEL, BMU und BMVBS zur Beschaffung von Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung als Vertragsregelung für den Bereich der Bundesfernstraßen umgesetzt wird.

(5)

Ich gebe hiermit die ZVB/E-StB 2011 bekannt (Anlage 1) und bitte, sie im Bereich der Bundesfernstraßen ab sofort für alle neuen Vergaben, zusammen mit den neuen Vordrucken des "Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)", Ausgabe April 2010, Fassung Februar 2011, anzuwenden (Bezug 2).

(6)

Die ZVB/E-StB 2011 ist als pdf-Datei im Anhang des HVA B-StB veröffentlicht. Sie kann unter dem Pfad BMVBS/Verkehr und Mobilität/Verkehrsträger/Straße/Vergabehandbücher/HVA B-StB eingesehen und herunter geladen werden.

II.

(1)

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, die ZVB/E-StB 2011 auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen einzuführen.

(2)

Von Ihrem Einführungserlasse bitte ich mir eine Kopie zu übersenden.

(3)

Mein ARS Nr. 10/2010 hebe ich auf.

Anlage: ZVB/E-StB 2011

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