ZeMiKo Beratungskompetenz Compliance

Compliance verstehen wir als Motor für Integrität, Erfolg und Beständigkeit.

 

Was leisten wir, um dies zu erreichen?

  • Wir entwickeln maßgeschneiderte individuelle Compliance-Programme für Unternehmen, insbesondere mittelständische Unternehmen, beispielsweise der Bauwirtschaft und der Entsorgungswirtschaft, aufbauend auf dem hausinternen ASK-Compliance-Programm für mittelständische Unternehmen.
  • Wir attestieren Ihrem Unternehmen die Implementierung bestehender Compliance-Programme.
  • Wir optimieren bereits implementierte Compliancesysteme.
  • Wir begleiten mittelständische Unternehmen zielgerichtet bei eingeführten Compliancesystemen durch begleitendes Monitoring, um die Effektivität von Compliancesystemen zu gewährleisten und zu erhöhen.
  • Wir bieten externe Sicherung durch Prüfungen sowie Einrichtung von Whistleblowingstellen.
  • Wir schulen Führungskräfte und Mitarbeiter.

 

Was zeichnet unsere Compliance-Programme aus?

Unser Anspruch an die Entwicklung individuell auf Ihre bestehende Unternehmenssituation abgestimmter Compliance-Programme ist nicht, eine schablonenhafte standardisierte Übertragung von Compliance-Programmen der Großindustrie vorzunehmen. Wir verwenden keine branchenfremden Compliance-Programme. Unser credo ist die spezifische Entwicklung von Compliance-Programmen, welche zu Ihnen passen. Unser Anspruch ist eine individuelle Entwicklung von Compliance-Programmen für mittelständische Unternehmen.

Durch eine Bestandsaufnahme vor Ort und Entwicklung eines spezifischen Grundwertekataloges Ihres Unternehmens unter Einbeziehung einer repräsentativen Arbeitsgruppe Ihres Unternehmens wird zunächst ein Wertekodex Ihres Unternehmens entwickelt, der Baustein des Compliance-Programmes sein wird.

Aufbauend auf diesem Wertekodex werden die maßgeblichen Bausteine eines Compliancesystems angepasst. Die unverzichtbaren Bausteine eines Compliancesystems werden implementiert. Variable Bausteine von Compliancesystemen, welche aufgrund ihrer Branche, Größe oder Zielrichtung nicht implementiert werden sollen, kommen nicht zum Einsatz. Unser Anspruch ist damit nicht ein Maximum an Implementierung von Compliance-Tools, sondern die Integration weniger maßgeschneiderter sinnvoller Compliance-Maßnahmen mit dem Ziel der maximalen Effektivität und Nachhaltigkeit.

Uns ist bewusst, dass die Einführung eines Compliance-Programms zu erheblichen organisatorischen Veränderungen führen kann. Unser Ziel ist es daher, ein Programm zu schaffen, welches Ihre Effektivität steigert und nicht blockiert. Dies gewährleisten wir, da wir ein langjähriges auf das Baurecht und Vergaberecht spezialisiertes Unternehmen und mit internen Strukturen von mittelständischen Unternehmen, insbesondere der Baubranche und der Entsorgungswirtschaft der bestens vertraut sind und wissen, worauf es ankommt.

 

Warum die Einführung von Compliancesystemen unverzichtbar ist

Unverkennbares Ziel eines Compliancesystems ist die Risikoabsicherung. Die Geschäftsleitung eines Unternehmens unterliegt besonderen Risiken bei der Führung des Unternehmens. Auch außerhalb von Aktiengesellschaften ist die Einführung eines Compliancesystems unverzichtbar, um das Risiko persönlicher Inanspruchnahme als Gesellschafter zu reduzieren. Unverkennbar zu verzeichnen ist eine ständige Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben sowie ebenso eine Zunahme restriktiverer einschlägiger aktueller Rechtsprechung in Haftungsfragen. Daher ist unverzichtbarer Baustein unserer Compliancesysteme der Schutz vor Haftung.

Ein Compliance-Programm ist nach unserem Verständnis darüber hinaus hingegen mehr als ein System der Früherkennung und der Haftungsreduzierung. Unsere Compliance-Programme dienen dazu, anhand der individuellen Unternehmenswerte, wie zum Beispiel Integrität und Beständigkeit, diese Werte auch nach außen zu transportieren, um Ihre Reputation vor bestehenden oder zukünftigen Geschäftspartnern zu erhöhen.

Eine höhere Profitabilität eines Unternehmens und Schaffung von Wettbewerbsvorteilen wird durch eine Sicherung Ihrer Unternehmenswerte und der kontinuierlichen Verbesserung der Wertschöpfung erreicht. Damit sehen wir die Aufgabe unserer Compliance-Programme in der Verminderung von Haftungsrisiken und in der Abwendung von Schäden, in dem Schaffen von Wirtschaftsvorteilen und der Verstärkung Ihrer Alleinstellungsmerkmalen.

Unsere Gestaltung von Compliancesystemen beinhaltet damit ebenso einen integrierten Ansatz eines Risk-Management-Systems. Wir setzen auf die erfolgreiche integrative Verzahnung einer unternehmensweiten Risikokontrolle mit einem gelebten Verständnis von honorierbaren ethischen Grundwerten und der Beachtung klassischer Compliance-Richtlinien.

Aus der von der Economist Intelligence Unit erstellten Studie „Supporting Risk, Compliance and Governance Initiatives" ist zu entnehmen, dass 61 % der 195 befragten Führungskräfte europäischer Unternehmen das Risikomanagement und die Einhaltung von Compliance-Richtlinien lediglich reaktiv verfolgen. Wir sind uns sicher, dass diese Befragung in der Zukunft anders ausfallen wird. Denn gerade vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs an finanzwirtschaftlichen Vorschriften in Europa ist der richtige Zeitpunkt für Unternehmen, um sicherzustellen, dass das Risikomanagement, die Einhaltung von Compliance-Richtlinien sowie Fragen der Betriebsführung in geordneter und strukturierter Weise in Angriff genommen werden, nicht nur jetzt. Wir meinen, dass die Nichteinführung von Compliancesystemen unabhängig davon, dass reaktiv kurzfristig ausgelöste Compliancemaßnahmen kostenintensiver sind, zu Wettbewerbsnachteilen führen wird.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) und Rechtsanwalt Matthias Schneider gern zur Verfügung.

Beratungskompetenz Pachtrecht

Beratung zu Risiken des Pachtvertrags für Pächter und Verpächter

Da der Pachtvertrag oft über viele Jahre abgeschlossen wird und mit dem Pachtvertrag zusätzliche "Geschäftswerte" wie etwa das Gaststätteninventar überlassen werden, sollten sich Pächter wie Verpächter frühzeitig beraten lassen, um alle Risiken wie zum Beispiel die Kosten der Erhaltungspflicht des Inventars abzuklären. Diese Kosten können bei teuren Maschinen oder auch bei Entsorgungskosten sehr hoch werden.

Das Pachtrecht ist streng formalisiert und daher ohne juristischen Rat kaum sicher zu handhaben. Zudem ist die Rechtsprechung in diesem Bereich sehr dynamisch. Oft liegen die Angelegenheiten im Pachtrecht nicht so klar, wie die Betroffenen annehmen.

Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien führen daher immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. In der Folge häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist auf der sicheren Seite.
Wir betreuen und beraten Sie in allen rechtlichen Fragen Ihres Pachtverhältnisses. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei im gewerblichen Pachtrecht (Pacht gewerblicher Immobilien).

Für den Pächter einer gewerblichen Immobilie ist der langfristige Bestandsschutz seines Vertrages oftmals wichtiger, als der Schutz seiner Wohnung, da er mit dem Verlust des Gewerberaumes Gefahr läuft, seine wirtschaftliche Existenz zu verlieren. Zu beachten ist hierbei, dass es im Gegensatz zur Wohnraummiete einen gesetzlichen Schutz des gewerblichen Pächters nicht gibt. So gelten weder Kündigungs- und Bestandsschutz, noch die Sozialklausel und die Vorschriften zur Regelung der Miethöhe. Ferner entfällt der spezielle Räumungsschutz für Wohnungsmietraum. Relevant sind für den Vermieter/Pächter von gewerblichen Immobilien demgegenüber z.B. sog. Preisanpassungsklauseln, insbesondere bei langfristigen Verträgen, da gesetzliche Grundlagen zur Anpassung der Miet- und Pachtzinses während der Vertragslaufzeit fehlen.

Aufgrund der oft weitreichenden wirtschaftlichen Bedeutung ist im Rahmen der Überlassung gewerblicher Immobilien der Beratungsbedarf der Vertragsparteien besonders hoch. Hier gilt es, durch eine planvolle, umsichtige und vorausschauende Vertragsgestaltung einen langfristigen Bestandsschutz des Vertrages zu erreichen. Unsere Beratungstätigkeit beginnt daher grundsätzlich bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, gerade auch mit Blick auf die Sicherstellung einer für alle Beteiligten angemessenen Fortführung des Vertragsverhältnisses. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie aber auch die Prozessführung, um Ihre bestehenden Ansprüche konsequent durchzusetzen.

 

Unser Beratungsspektrum im Überblick:

  • Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen
  • Beitritt zum Pachtvertrag und Ausscheiden
  • Ansprüche wegen Pachtmängeln (Minderung, Schadenersatz)
  • Pachtzinserhöhungen
  • Vertragsverletzungen
  • Konkurrentenschutz
  • Vertragsaufhebun
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Realisierung von Pacht- und Nutzungsentschädigungsansprüchen
  • Realisierung von Kautions-Erstattungsansprüchen
  • Räumungsklage und Räumungsvollstreckung

ZeMiKo Beratungskompetenz Wohnungseigentumsrecht

Beim Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter sowie der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu Dritten im Vordergrund.

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ZeMiKo Beratungskompetenz ÖPP

PPP-Ausgestaltung, insbesondere aus steuerrechtlicher Sicht

Aus Sicht eines mittelständischen Unternehmens, das sich an einem PPP-Verfahren beteiligt, sind vielfältige, insb. rechtliche Parameter zu beachten.

Weiterhin sind sonstige ökonomische Gründe wie Rentabilität, Effizienzsteigerungen, Kapitalbindung und Risikotransfer zu berücksichtigen.

Eine wesentliche Rolle spielen letztlich die zu erwartenden Steuerbelastungen.

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ZeMiKo Beratungskompetenz Maklerrecht

Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Makler und seinem Kunden, zwischen mehreren Maklern untereinander und zwischen dem Makler und den Aufsichtsbehörden.

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