IDIV 20) Seminar zur Vergabe von Jugendhilfe- und Sozialleistungen

Ziel und Inhalt der Veranstaltung:

Die Einordnung von Dienstleistungen und Beschaffungsvorgängen in der Jugendhilfe und im Sozialbereich ist rechtlich kompliziert und fachpolitisch umstritten. Lange Zeit war anerkannt, dass die Regelungen des Jugendhilferechts (SGB VIII) und der Sozialhilfe (SGB XII) gegenüber dem Vergaberecht (GWB) spezieller sind bzw. dieses im Hinblick auf das besondere jugendhilfe- oder sozialrechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Aufgabenträger (Kommune), Leistungserbringer (freier Träger) und Leistungsempfänger (Bürger) verdrängen.

In Deutschland anerkannte Grundsätze wie die der Trägerpluralität oder des Wahl- und Wunschrechts der Leistungsempfänger sprachen gegen die zwingende Anwendung des Vergaberechts. Inzwischen geht der Europäische Gerichtshof von der Geltung der Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften des EG-Vertrags auch im Sozialleistungssektor aus, aktuellere Entscheidungen erkennen eine Kompatibilität von Sozialrecht und Vergaberecht.

Mehr Klarheit zum zwingenden Anwendungsbereich förmlicher Vergabeverfahren erscheint nötig. Auch unterhalb der Schwellenwerte für europaweite Vergaben bzw. unabhängig von zwingenden Regelungen stellt sich die Frage, inwieweit die freiwillige Anwendung von Vergaberechtsgrundsätzen und vergaberechtlich geprägten Interessenbekundungsverfahren als Instrument der Qualitätssicherung in der Jugendhilfe und im Sozialbereich eingesetzt werden kann. Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Effektivität spielen auch in diesen Rechtsbereichen eine immer wichtigere Rolle, weshalb einige Jugendämter und Sozialämter in NRW bereits interne Rankings oder Qualitätsvergleiche anstellen. Vor diesem Hintergrund möchte IDIV mit seinem Seminar „Vergabe von Jugendhilfe- und Sozialleistungen“ - Anforderungen, Probleme und Chancen - über aktuelle rechtliche Entwicklungen zur Thematik informieren, Partner der Öffentlichen und der Freien Wohlfahrtspflege aus ihrer Sicht Position beziehen lassen und einen Meinungsaustausch zu konkreten Praxisberichten durchführen.


Inhalt der Veranstaltung:

09.00 Uhr bis 09.15 Uhr Begrüßung/Einführung

09.15 Uhr bis 10.00 Uhr Berührungspunkte zwischen Vergabe- und Sozialrecht

  • Rechtsquellen des Vergaberechts
  • Allgemeine Vergabegrundsätze
  • Sozialrechtliche Grundsätze

10.00 Uhr bis 10.15 Uhr Kaffeepause

10.15 Uhr bis 12.30 Vereinbarkeit von Sozial- und vergaberechtlichen Grundsätzen

  • Wunsch- und Wahlrecht
  • Trägerpluralität
  • Sozialrechtliches-Dreiecksverhältnis
  • Anwendungsverpflichtung des Vergaberechts im SGB vorgegeben
  • Anwendungspflichten des Vergaberechts nach allgemeinen Grundsätzen

12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Vorbereitung des Vergabeverfahrens

  • Vorüberlegungen
  • Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
  • Vertragsarten
  • Vergabe nach Losen
  • Einheitliche Vergabe
  • Vergabeunterlagen
  • Vertragsbedingungen
  • Fristen
  • Bekanntmachung

14.30 Uhr bis 14.45 Uhr Kaffeepause

14.45 Uhr bis 15.45 Uhr Öffnung und Wertung der Angebote, Rechtsschutz

  • Öffnung der Angebote
  • Aufklärung des Angebotsinhalts
  • Prüfung und Wertung der Angebote, insbesondere § 19 Abs. 7 EG Angebote, die aufgrund einer staatlichen Beihilfe ungewöhnlich niedrig sind
  • Aufhebung der Ausschreibung, Zuschlag
  • Rechtsschutz
  • Dokumentationspflichten

15.45 Uhr bis 16.00 Uhr Schlussbetrachtung/ Ende der Veranstaltung

Teilnehmerkreis:

Verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Aufgabenträgern und Leistungserbringern

Termine und Orte:

18.09.2012 Berlin
05.10.2102 Essen
10.10.2012 Hamburg
11.10.2012 Neckargemünd

Referenten:

RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
RA Matthias Schneider
RA’in Katrin Ottenströer

Konditionen:

399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar

Anmeldung:

Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

 

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