In Zeiten der Globalisierung kommt der grenzübergreifenden Beschaffung von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber eine immer größere Bedeutung zu. Nicht nur innerhalb der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft gab es bereits frühzeitig Bestrebungen, ein einheitliches System für das öffentliche Beschaffungswesen zu entwickeln und in das nationale Recht der Mitgliedstaaten zu implementieren. Auch auf internationaler Ebene und im Rahmen bilateraler Abkommen wird seit Jahrzehnten an der Zielsetzung einheitlicher Mindeststandards im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens gearbeitet. Heute herrscht zwischen den Regelungen des Agreement on Gouvernment Procurement (GPA) und den europäischen Vergaberichtlinien ein hohes Maß an Übereinstimmungen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der europäische Gesetzgeber in der Vergangenheit darauf hingearbeitet hat, dass die einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen auch den Vorgaben des GPA gerecht werden.
Das Seminar vermittelt einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Strukturen des internationalen Beschaffungswesens und den rechtssicheren Umgang mit den Regelungen des Agreement on Government Procurement (GPA). Unter Bezugnahme auf die geltenden europäischen Vergaberechtsvorschriften werden praxisbezogene Anwendungshinweise gegeben und relevante Problemfelder anhand herrschender europäischer Rechtsprechung näher beleuchtet und individuelle Lösungsansätze entwickelt und aufgezeigt.
1. Teil: Die Grundzüge des Internationalen Vergaberechts:
2. Teil: Das Ausschreibungsverfahren nach dem GPA
3. Teil: Das deutsche Kartellvergaberecht
09.00 Uhr - 17.00 Uhr
28.05.2012 Neckargemünd
31.05.2012 Berlin
RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
RA Matthias Schneider
399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
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