IDIV 30) Vergabe von ÖPNV- und SPNV Leistungen

Ziel der Veranstaltung:

Am 3. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Kraft getreten.

Sie regelt, wie Verkehrsverträge vergeben werden müssen, wenn öffentliche Mittel und/oder ausschließliche Rechte für die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (d.h. für Verkehrsleistungen im Sinne der Daseinsvorsorge) gewährt werden.

Nun ist eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erforderlich, damit Regelungswidersprüche und Rechtsunsicherheit vermieden werden.

Das PBefG wurde zuletzt im November 2011 geändert, die geplante Novellierung des PBefG ist allerdings gescheitert. Deshalb versuchen die Verkehrsminister der Länder, mit Erlassen Klarheit zu schaffen. Das ist nur begrenzt gelungen.

Viele Fragen bleiben offen:

  • Wie sollen Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Genehmigungsbehörden mit der neuen Verordnung umgehen?
  • Hat der Inhaber einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung ein ausschließliches Recht im Sinne der Verordnung oder nicht?
  • Wie wird sichergestellt, dass es fairen und transparenten Wettbewerb um öffentliche Zuschüsse gibt?
  • Wann sind Inhouse-Vergaben zulässig?
  • Mit welchen Konstruktionen lässt sich eine Ausschreibungspflicht nach der neuen Verordnung vermeiden?
  • Wann bleibt allgemeines Vergaberecht anwendbar?
  • Müssen Subunternehmerverträge nun europaweit ausgeschrieben werden?

Auf diese und weitere aktuelle Fragen geben wir Antworten für Verkehrsunternehmer und deren Gesellschafter, Aufgabenträger sowie Genehmigungsbehörden.

Das Seminar ist praxisorientiert ausgerichtet und wendet sich auch an Teilnehmer ohne juristische Ausbildung. Während des Seminars werden ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Diskussion und zur Behandlung individueller Fragen gegeben sein. Zusätzlich werden kleinere Workshops durchgeführt.

Inhalt der Veranstaltung:

09.00 bis 09.15 Uhr Begrüßung/Einführung

09.15 Uhr bis 10.45 Uhr Abgrenzung zwischen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und allgemeinem Vergaberecht

  • Inhalte und Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
  • Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags
  • Öffentliche Dienstleistungskonzessionen
  • Beihilferechtiche Anforderungen

10.45 bis 11.00 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr bis 12.30 Uhr Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht

  • Ausnahmen vom allgemeinen Vergaberecht
  • Ausnahmen von der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
  • Direktvergaben

12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Personenbeförderungsrechtliches Genehmigungsverfahren

  • Zuständigkeit von Genehmigungsbehörden und Aufgabenträgern
  • Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Wettbewerb um Zuschüsse

15.00 bis 15.15 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr bis 16.45 Uhr Rechtsschutz

  • Nachprüfungsanträge gegen vergaberechtswidrige öffentliche Dienstleistungsaufträge
  • Verwaltungsgerichtliche Klagen gegen rechtswidrige Dienstleistungskonzessionen
  • Verwaltungsgerichtliche Klagen gegen Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen
  • Zivilgerichtliche Klagen

16.45 Uhr bis 17.00 Uhr Abschlussdiskussion/Ende der Veranstaltung

 

Teilnehmerkreis:

Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen; Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen oder dies beabsichtigen; Berater und/oder Sachverständige, die auf Bieterseite tätig sind oder Vergabestellen bei der Durchführung von Vergabeverfahren betreuen; Personen, die sich einen Überblick über das geltende Vergaberecht verschaffen wollen.

 

Termine und Orte:

09.10.2012 Neckargemünd
11.10.2012 Hamburg
12.10.2012 Berlin
22.10.2012 Essen
 

Referent/-in:

RA Matthias Schneider

 

Konditionen:

399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar

 

Anmeldung:

Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer.

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