IDIV 29) Vergabe von IT-Dienstleistungen für öffentliche Behörden und Lieferanten

 

Ziel der Veranstaltung:

Die öffentlichen IT-Entscheidungsträger und die Einkaufseinheiten müssen bei der Anschaffung von IT-Dienstleistungen immer die Regelungen des Vergaberechts beachten.

Was ist bei der Auswahl der privaten Partner zu beachten?

Welche vergaberechtlichen Vorgaben sind bindend? Welche Regelungsaspekte spielen eine Rolle?

Im deutschen Vergaberecht gibt es keine speziellen IT-Regelungen. In Betracht kommen grundsätzlich VOF und VOL/A, für die genaue Bestimmung bedarf es aber einer Betrachtung des Einzelfalles.

Zusätzlich müssen die Regelungen des UfAB IV beachtet werden.

Die öffentlichen Stellen benötigen daher ein vertieftes Know-How über die anzuwendenden Vorschriften, die zulässigen Verfahrensarten für das jeweilige Vorhaben und standardisierte ergänzende Vertragsbedingungen für den IT Bereich (BVB-EDV/EVB-IT).

Typische IT Dienstleistungsarten reichen von der IT-Projektberatung, IT-Schulungen, der Bereitstellung von inhaltsunabhängigen Providerdiensten, der Entwicklung und Pflege von Software über die Instandhaltung von Hardware und der Pflege von Website-Inhalten bis hin zu den mit der Datenverarbeitung verbundenen Dienstleistungen.

Die Abwicklung der IT Dienstleistungen erweisen sich als besonders komplex und sind mit hohen Investitionsvolumina und somit mit hohen Risiken verbunden.

Nach einer Einführung in das Thema werden vertiefende Vorträge und Erfahrungsberichte angeboten.

Nach jedem Vortrag folgt eine Frage & Antwort-Runde, um die allgemeinen und individuellen Fragen der Teilnehmer mit den Experten und Praktikern zu besprechen.

Inhalt der Veranstaltung:

  • Aktuelle Rechtsgrundlagen der IT-Vergabe
  • Richtige und sinnvolle Anwendung von unterschiedlichen Vergabearten
  • Faktoren und Risiken der Vorbereitungen von IT Aufträgen
  • Sichere Führung der Pflichten- und Lastenhefte und der Leistungsbeschreibung
  • Anwendung der EVB-IT

Dauer:

9.00 bis 17.00 Uhr

Teilnehmerkreis:

Aufraggeberseite öffentlicher Dienst: Alle öffentlichen Stellen und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die IT-Projekte ausschreiben; Angesprochen sind insbesondere Leiter und Führungskräfte der Abteilungen Beschaffung/Einkauf, Informationstechnologie, Interne / zentrale Dienste, IT-Controlling; Auftragnehmerseite für den öffentlichen Dienst: Alle Anbieter für IT im öffentlichen Dienst, insbesondere Anbieter von Software und Hardware, IT-Beratungshäuser.

 

Termine und Orte:

08.10.2012 Hamburg
12.10.2012 Essen
16.10.2012 Neckargemünd
23.10.2012 Berlin 

 

Referent/-in:

RA Matthias Schneider

 

Konditionen:

399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar

 

Anmeldung:

Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

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