Die öffentlichen IT-Entscheidungsträger und die Einkaufseinheiten müssen bei der Anschaffung von IT-Dienstleistungen immer die Regelungen des Vergaberechts beachten.
Was ist bei der Auswahl der privaten Partner zu beachten?
Welche vergaberechtlichen Vorgaben sind bindend? Welche Regelungsaspekte spielen eine Rolle?
Im deutschen Vergaberecht gibt es keine speziellen IT-Regelungen. In Betracht kommen grundsätzlich VOF und VOL/A, für die genaue Bestimmung bedarf es aber einer Betrachtung des Einzelfalles.
Zusätzlich müssen die Regelungen des UfAB IV beachtet werden.
Die öffentlichen Stellen benötigen daher ein vertieftes Know-How über die anzuwendenden Vorschriften, die zulässigen Verfahrensarten für das jeweilige Vorhaben und standardisierte ergänzende Vertragsbedingungen für den IT Bereich (BVB-EDV/EVB-IT).
Typische IT Dienstleistungsarten reichen von der IT-Projektberatung, IT-Schulungen, der Bereitstellung von inhaltsunabhängigen Providerdiensten, der Entwicklung und Pflege von Software über die Instandhaltung von Hardware und der Pflege von Website-Inhalten bis hin zu den mit der Datenverarbeitung verbundenen Dienstleistungen.
Die Abwicklung der IT Dienstleistungen erweisen sich als besonders komplex und sind mit hohen Investitionsvolumina und somit mit hohen Risiken verbunden.
Nach einer Einführung in das Thema werden vertiefende Vorträge und Erfahrungsberichte angeboten.
Nach jedem Vortrag folgt eine Frage & Antwort-Runde, um die allgemeinen und individuellen Fragen der Teilnehmer mit den Experten und Praktikern zu besprechen.
9.00 bis 17.00 Uhr
Aufraggeberseite öffentlicher Dienst: Alle öffentlichen Stellen und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die IT-Projekte ausschreiben; Angesprochen sind insbesondere Leiter und Führungskräfte der Abteilungen Beschaffung/Einkauf, Informationstechnologie, Interne / zentrale Dienste, IT-Controlling; Auftragnehmerseite für den öffentlichen Dienst: Alle Anbieter für IT im öffentlichen Dienst, insbesondere Anbieter von Software und Hardware, IT-Beratungshäuser.
08.10.2012 Hamburg
12.10.2012 Essen
16.10.2012 Neckargemünd
23.10.2012 Berlin
RA Matthias Schneider
399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
21.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Neckargemünd
21.05.2012
IDIV 24) Vergabemanagement für Unternehmen
Essen
22.05.2012
Zemiko 13) Einheit 5
Neckargemünd
22.05.2012
IDIV 47) Quo vadis soziales Vergaberecht?
Hamburg
22.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Essen
23.05.2012
Zemiko 13) Einheit 5
Neckargemünd
23.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Berlin
23.05.2012
Expertenchat: Vergaberecht
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