Die bisherigen Prüfungen der Europäischen Kommission bezüglich der Verwendung der öffentlichen Fördermittel aus den Strukturfonds haben gezeigt, dass die häufigsten Unregelmäßigkeiten in der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge liegen.
Bei der Förderung mittels der EU-Strukturfonds haben sowohl die Verwaltungs- und Prüfbehörden als auch die Zuwendungsempfänger nicht nur die fondsspezifischen Regelungen zu beachten, sondern müssen auch die nationalen und europäischen vergaberechtlichen Vorschriften einhalten.
Aus diesem Grund prüft die Europäische Kommission sehr genau die Erfüllung dieser Vorschriften.
Bei Feststellung von Rechtsverstößen müssen entsprechende Korrekturen vorgenommen werden, die meistens mit dem Streichen der inakzeptablen Teile der Förderung ausgehen.
Um dies zu vermeiden, müssen alle in die Abwicklung der Strukturfondsmittel einbezogenen Stellen sowohl mit den EU-Fonds Verordnungen als auch mit den Anforderungen des nationalen und europäischen Vergaberechts vertraut sein.
Dabei stellen sich die Fragen: Wie kann man das Vergabeverfahren für EU-geförderte Projekte am besten vorbereiten?
Welche ist die richtige Verfahrensart?
Wie sollen die Angebote bewertet werden? Wann musste die Ausschreibung aufgehoben werden?
Welche besonderen Pflichten ergeben sich für die Verwaltungs- und Prüfbehörden und welche für Zuwendungsempfänger?
In der 1-tägigen Fachveranstaltung vermittelt Ihnen Ihr Referent vertiefte Kenntnisse im nationalen und gemeinschaftlichen Vergaberecht.
Er diskutiert mit Ihnen besonders interessante Aspekte und Probleme des Vergabegeschehens und gibt Ihnen praktische Hinweise zur Vermeidung von Fehlern in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Als Lehrmethoden dienen Präsentationen, Diskussionen sowie Frage & Antwort-Runden.
09.00 Uhr bis 09.15 Uhr Einführung und Begrüßung
09.15 Uhr bis 10.45 Uhr Einführung in das nationale und europäische Vergaberecht
10.45 Uhr bis 11.00 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Grundzüge des nationalen Vergaberechts
11.30 Uhr bis 13.00 Uhr Verpflichtung zur Beachtung des Vergaberechts in nationalen und europäischen Förderprogrammen – Teil 1
13.00 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Verpflichtung zur Beachtung des Vergaberechts in nationalen und europäischen Förderprogrammen – Teil 2
14.30 Uhr bis 15.15 Uhr Rechtsfolgen bei Vergabeverstößen
15.15 Uhr bis 15.45 Uhr Berichtspflichten gegenüber den Bewilligungsstellen
15.45 Uhr bis 16.00 Uhr Schlussbetrachtung
Leiter und Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden und Prüfbehörden sowie der zwischengeschalteten Stellen und Bewilligungsstellen (z.B. Ministerien, Förderbanken), die mit der Bewilligung und Prüfung von Zuwendungen aus ESF- und EFRE-Mitteln befasst sind und bereits über Grundlagenwissen verfügen;
Öffentliche und private Zuwendungsempfänger von EU-Strukturfondsmittel und Projektträger der EU-geförderten Projekte.
20.08.2012 Neckargemünd
26.09.2012 Essen
22.10.2012 Berlin
07.11.2012 Hamburg
RA Matthias Schneider
399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
21.05.2012
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23.05.2012
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