IDIV 27) Vergaberecht für EU-geförderte Projekte - Rechtssichere Anwendung & Tipps für die Praxis -

Ziel der Veranstaltung:

Die bisherigen Prüfungen der Europäischen Kommission bezüglich der Verwendung der öffentlichen Fördermittel aus den Strukturfonds haben gezeigt, dass die häufigsten Unregelmäßigkeiten in der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge liegen.

Bei der Förderung mittels der EU-Strukturfonds haben sowohl die Verwaltungs- und Prüfbehörden als auch die Zuwendungsempfänger nicht nur die fondsspezifischen Regelungen zu beachten, sondern müssen auch die nationalen und europäischen vergaberechtlichen Vorschriften einhalten.

Aus diesem Grund prüft die Europäische Kommission sehr genau die Erfüllung dieser Vorschriften.

Bei Feststellung von Rechtsverstößen müssen entsprechende Korrekturen vorgenommen werden, die meistens mit dem Streichen der inakzeptablen Teile der Förderung ausgehen.

Um dies zu vermeiden, müssen alle in die Abwicklung der Strukturfondsmittel einbezogenen Stellen sowohl mit den EU-Fonds Verordnungen als auch mit den Anforderungen des nationalen und europäischen Vergaberechts vertraut sein.

Dabei stellen sich die Fragen: Wie kann man das Vergabeverfahren für EU-geförderte Projekte am besten vorbereiten?

Welche ist die richtige Verfahrensart?

Wie sollen die Angebote bewertet werden? Wann musste die Ausschreibung aufgehoben werden?

Welche besonderen Pflichten ergeben sich für die Verwaltungs- und Prüfbehörden und welche für Zuwendungsempfänger?

In der 1-tägigen Fachveranstaltung vermittelt Ihnen Ihr Referent vertiefte Kenntnisse im nationalen und gemeinschaftlichen Vergaberecht.

Er diskutiert mit Ihnen besonders interessante Aspekte und Probleme des Vergabegeschehens und gibt Ihnen praktische Hinweise zur Vermeidung von Fehlern in der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Als Lehrmethoden dienen Präsentationen, Diskussionen sowie Frage & Antwort-Runden.

Inhalt und Ablauf

09.00 Uhr bis 09.15 Uhr Einführung und Begrüßung

09.15 Uhr bis 10.45 Uhr Einführung in das nationale und europäische Vergaberecht

  • Vorgaben der EU-Strukturfondsregelungen und des Europäischen Rechts
  • Rechtsquellen des Vergaberechts
  • Allgemeine Vergabegrundsätze

10.45 Uhr bis 11.00 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr bis 11.30 Uhr Grundzüge des nationalen Vergaberechts

  • Vorbereitung des Vergabeverfahrens
  • Auswahl der richtigen Verfahrensart
  • Wertung von Angeboten
  • Aufhebung der Ausschreibungen
  • Anfechtung wegen Irrtums und Leistungsstörungen im Bauablauf

11.30 Uhr bis 13.00 Uhr Verpflichtung zur Beachtung des Vergaberechts in nationalen und europäischen Förderprogrammen – Teil 1

  • Vorgaben im Bewilligungsbescheid
  • Inhalt, Umfang, Form der Festlegung

13.00 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Verpflichtung zur Beachtung des Vergaberechts in nationalen und europäischen Förderprogrammen – Teil 2

  • Rechtsfolgen bei De-facto-Vergaben

14.30 Uhr bis 15.15 Uhr Rechtsfolgen bei Vergabeverstößen

  • Arten
  • Inhalt
  • Umfang

15.15 Uhr bis 15.45 Uhr Berichtspflichten gegenüber den Bewilligungsstellen

15.45 Uhr bis 16.00 Uhr Schlussbetrachtung

Teilnehmerkreis:

Leiter und Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden und Prüfbehörden sowie der zwischengeschalteten Stellen und Bewilligungsstellen (z.B. Ministerien, Förderbanken), die mit der Bewilligung und Prüfung von Zuwendungen aus ESF- und EFRE-Mitteln befasst sind und bereits über Grundlagenwissen verfügen;
Öffentliche und private Zuwendungsempfänger von EU-Strukturfondsmittel und Projektträger der EU-geförderten Projekte.

Termine und Orte:

 

20.08.2012 Neckargemünd
26.09.2012 Essen                            
22.10.2012 Berlin
07.11.2012 Hamburg

 

Referent/-in:

RA Matthias Schneider

Konditionen:

399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar

Anmeldung:

Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

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