IDIV 23) Spielräume im Vergaberecht - Gestaltungs- und Handlungsfreiräume richtig nutzen

Ziel der Veranstaltung:

Das Vergaberecht sei kompliziert, bürokratisch, überreguliert, Beschaffungen seien nur bedingt beherrsch- und steuerbar - so hört man immer wieder.

Dabei wird übersehen, dass für Auftraggeber durchaus viele Möglichkeiten bestehen, das Vergabeverfahren zu vereinfachen oder aber Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Diese werden in der Veranstaltung angesprochen und diskutiert.

Die Kunst für die Vergabestelle besteht darin, auf der einen Seite Spielräume zum Wohle des Auftraggebers zwar auszunutzen, aber gleichwohl eine unzulässige Umgehung des Vergaberechts - wenn möglich - zu vermeiden.

Unter Umständen können Verstöße gegen Vergabevorschriften sogar in Kauf genommen werden.

Die Frage, welche Rechtsfolgen und -wirkungen eintreten, wenn öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge unter Missachtung der Pflicht zur EU-weiten öffentlichen Ausschreibung an einen Dritten vergeben, gehört seit längerer Zeit zu den umstrittenen Fragen sowohl in der Literatur als auch Rechtsprechung zum Vergaberecht.

Hier gibt es also kein Schwarz und kein Weiß, sondern viel Grau in unterschiedlichen Schattierungen.

Wir zeigen Ihnen, welche Handlungs- und Gestaltungsspielräume das „neue“ Vergaberecht weiterhin bzw. noch bietet und wie Sie diese zu Ihrem eigenen Nutzen rechtssicher einsetzen können.

Da es vielfach keine Patentrezepte gibt, wird der Referent Modelle und Gestaltungsspielräume anhand von Einzelfällen vorstellen und mit den Teilnehmern über Fälle aus deren Vergabepraxis diskutieren.

Das Seminar ist praxisorientiert ausgerichtet und wendet sich auch an Teilnehmer ohne juristische Ausbildung. Während des Seminars wird ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Diskussion und zur Behandlung individueller Fragen gegeben sein.

Zusätzlich werden kleinere Workshops durchgeführt.

Inhalt der Veranstaltung:

1. Rechtsfolgen und -wirkungen, wenn öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge unter Missachtung der Pflicht zur EU-weiten öffentlichen Ausschreibung an einen Dritten vergeben

2. Vertragsänderungen

3. Vertragsverlängerungen

4. Nachprüfung

5. Schadensersatz

6. Fördermittel

7. Gebühren

8. EU-Kommission, EuGH

9. Kreativ Spielräume ausnutzen

10. Kleinteilige Vergaben unter Schwellenwert

11. Steuerung des Teilnehmerkreises

12. Steuerung des Bewerberkreises

13. Steuerung des Bieterkreises

14. Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe

15. Dialogverfahren

16. Eignungsanforderungen

17. Funktionale Leistungsbeschreibung

18. Angebotsanforderungen

19. Nebenangebote

20. Flucht in die Aufhebung/Einstellung

Dauer:

9.00 bis 17.00 Uhr

Teilnehmerkreis:

Führungskräfte und Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber

Termine und Orte:

10.04.2010 Essen
23.04.2010 Neckargemünd
30.04.2010 Hamburg
11.05.2010 Berlin

Referent/-in:

RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)

Konditionen:

399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar

Anmeldung:

Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

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