IDIV 12) Die Wertung von Angeboten nach der neuen VOB/A 2010

Ziel der Veranstaltung:

Die Vergabepraxis wird immer komplexer und die Anforderungen an Mitarbeiter/innen, die Angebote werten müssen, steigen.
Dazu tragen auch die aktuellen Veränderungen im Vergaberecht bei.
Die neue VOB/A 2009 ist im Oktober 2009 bekannt gemacht worden und findet seit Inkrafttreten der neuen VgV für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte Anwendung.
Praxisnah werden die einzelnen Wertungsstufen im Seminar anhand von Beispielen erläutert und dargestellt.
Hierbei werden die rechtlichen Vorgaben der VOB/A 2009 berücksichtigt.
Die Teilnehmer/innen werden selbstständig mit Hilfe einer Musterausschreibung einen Vergabevorschlag erarbeiten.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sollen als Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit dienen.

Inhalt und Ablauf der Veranstaltung:

09.00 bis 09.15 Uhr Begrüßung/Einführung

09.15 Uhr bis 10.45 Uhr 1. Wertungsstufe: zwingend auszuschließende Angebote

  • Verspätete Angebote
  • Nicht unterschriebene/signierte Angebote
  • Verschlossener Umschlag/Verschlüsselung
  • Änderungen an den Verdingungsunterlagen
  • Fehlende Preise, Ausnahme: unwesentliche Position (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 c) VOB/A)
  • Wettbewerbswidrige Abrede
  • Nebenangebote
  • Nachforderung fehlender geforderter Erklärungen oder Nachweise (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A) z.B. 
    OLG Dresden, B. v. 06.03.2012 –Verg W 15/11: zwingender Ausschluss bei inhaltlicher Unvollständigkeit; VK Sachsen, B. v. 04.10.2011 - 1/SVK/037-11: Ausschluss bei inhaltlich unvollständiger Muster und Proben
  • Wann ist Nachweiseinreichung für den Bieter unzumutbar?
  • Ausschluss bei Insolvenz?
  • Selbstreinigung des Unternehmens?

10.45 bis 11.00 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr bis 12.30 Uhr 2. Wertungsstufe: Eignungsprüfung

  • Zeitpunkt der Eignungsprüfung
  • Kein „Mehr“ an Eignung - strikte Trennung der Wertungsstufen
  • Nachweis der Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, Einzelnachweise oder Eigenerklärungen (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A)
  • Besonderheiten bei Bietergemeinschaften (§6a Abs. 10 VOB/A)
  • Referenzen (ordnungsgemäße Wertung)
  • Eignung von Newcomern

12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr bis 15.00 Uhr 3. Wertungsstufe: Prüfung der Angebotspreise

  • Unangemessen hoher oder niedriger Preis
  • Beurteilung der Angemessenheit
  • Beachtung der Landesvergabegesetze
  • Aufklärungsverlangen (§ 16 Abs. 6 Nr. 3 VOB/A)
  • Spekulationsangebote
  • Korrektur von Rechenfehlern?

15.00 bis 15.15 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr bis 16.45 Uhr 4. Wertungsstufe: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots

  • Angebotspreis allein ist nicht entscheidend
  • Angabe von Zuschlagskriterien (§ 16a Abs. 1 VOB/A)
  • Zulässigkeit von Zuschlagskriterien, z.B.:
  • Qualität
  • Umwelteigenschaften (EuGH, U. v. 10.05.2012 - Rs. C-368/10: Einsatz von Öko- oder Fairtrade-Produkten gefordert werden darf)
  • Soziale Kriterien
  • Betriebskosten
  • Produktbreite
  • Herangehensweise an die Leistung
  • Wertung von Nebenangeboten (Wertungsstufen, Gleichwertigkeit, Nachweis der Gleichwertigkeit)

16.45 Uhr bis 17.00 Uhr Abschlussdiskussion/Ende der Veranstaltung

Teilnehmerkreis:

Verantwortliche Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern

Termine und Orte:

13.09.2012 Essen
14.09.2012 Neckargemünd
28.09.2012 
Hamburg
01.10.2012 Berlin

Referent/-in:

RA Matthias Schneider

Konditionen:

399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar

Anmeldung:

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