Die Sektorenverordnung (SektVO) ist am 29.09.2009 in Kraft getreten.
Sie tritt an die Stelle der für Sektorenauftraggeber geltenden Regelungen der VgV und der 3. und 4. Abschnitte von VOB/A und VOL/A.
Erstmals werden dort die Vergaberegeln für Sektorenauftrageber in einer Verordnung zusammengefasst. Die Regelungen der SektVO unterscheiden sich in Aufbau und Inhalt ganz maßgeblich von den bisherigen Vorgaben für die Vergabeverordnung der Sektorenauftraggeber.
Einige früher in der VgV angesprochene Themen wie das Dienstleistungs- bzw. Konzernprivileg sind in das GWB übernommen worden, teilweise unter erheblichen inhaltlichen Änderungen.
Was bedeuten diese Änderungen für die Vergaben von Sektorenauftraggeber?
Welche praktischen Konsequenzen haben sie, welche Chancen werden eröffnet?
09.00 bis 09.15 Uhr Begrüßung/Einführung
09.15 Uhr bis 10.00 Uhr Die neue Sektorenverordnung
• Grundsätzliches und Aufbau
• Wichtige Neuerungen
10.00 Uhr bis 10.45 Uhr Betroffene Sektorentätigkeiten
• Begriff der besonderen und ausschließlichen Rechte
• Freistellung nach § 3 SektVO
• Mischfälle nach § 99 Abs. 8 GWB
• Konzern- und Joint-Venture-Privileg für Sektorenauftraggeber
10.45 bis 11.00 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr bis 12.30 Uhr Vertragsgestaltung
• § 9 SektVO: Leistungsbeschreibung
• Rahmenvereinbarungen
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Chancen der Neuregelung
• Vergabearten
• Neue Vertragsmodelle
15.30 bis 15.45 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr bis 16.45 Uhr Eignung und Auswahl
• Präqualifikation für Sektorenauftraggeber
• Einzelne Regelungen: Wertung, Aufhebung/Einstellung
16.45 Uhr bis 17.00 Uhr Abschlussdiskussion/Ende der Veranstaltung
Verantwortliche Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern
13.09.2012 Neckargemünd
18.09.2012 Essen
21.09.2012 Hamburg
26.09.2012 Berlin
399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
21.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Neckargemünd
21.05.2012
IDIV 24) Vergabemanagement für Unternehmen
Essen
22.05.2012
Zemiko 13) Einheit 5
Neckargemünd
22.05.2012
IDIV 47) Quo vadis soziales Vergaberecht?
Hamburg
22.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Essen
23.05.2012
Zemiko 13) Einheit 5
Neckargemünd
23.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Berlin
23.05.2012
Expertenchat: Vergaberecht
Adobe Connect