Im Jahr 2009 umfasste der Verteidigungshaushalt in Deutschland für militärische Beschaffungen 5,36 Milliarden Euro.
Zur Bedarfsermittlung und -deckung werden von der Bundeswehr zahlreiche lukrative Aufträge vergeben. Jedoch gilt es auch bei der Auftragsvergabe im Rüstungsbereich die rechtlichen Besonderheiten zu beachten.
So etwa die am 21.08.09 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG).
Die neue Verteidigungsrichtlinie soll nun für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte von 387.000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und 4.845.000 EUR bei Bauaufträgen klare Definitionen und Verfahrensregeln zur Verfügung stellen.
Mit dieser Richtlinie wird gleichzeitig die Anwendbarkeit der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG im Anwendungsbereich der Verteidigungsrichtlinie ausgenommen.
Besonderes Augenmerk im Rahmen dieser Veranstaltung wird auf das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit vom 7. Dezember 2011 gerichtet, welches am 14.12.2011 in Kraft getreten ist. Hierbei wird die zugrunde liegende Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit ebenso thematisiert wie die Auswirkungen der Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren, wie ein Rüstungsauftrag nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben rechtssicher vergeben wird und erhalten wertvolle Tipps, wie sie sich erfolgreich an einem Vergabeverfahren für Rüstungsgüter beteiligen.
Beginn 09.00 Uhr
09.00 bis 09.15 Uhr Begrüßung/Einführung
09.15 Uhr bis 10.00 Uhr Grundlagen des Vergabeverfahrens
• Grundsätze des Vergaberechts
• Nationales Vergaberecht
• Europäisches Vergaberecht
• Aussschreibungspflicht/Ausschreibungsreife
• Berechnung des Schwellenwerts für EU-Vergaben (§ 3 VgV 2010)
10.00 Uhr bis 10.45 Uhr Die neue EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG)
• Anwendungsbereich
• Regelungen und Vorgaben
10.45 bis 11.00 Uhr Kaffeepause
11.00 bis 12.30 Uhr Vorbereitung der Vergabe
• Wahl der richtigen Vergabeart (§ 3 VOB/A, VOL/A 2010)
• Vergabeunterlagen (§ 8 VOB/A, VOL/A 2010)
• Besonderheiten der Leistungsbeschreibung bei Rüstungsgütern
• Eignungsnachweise (NEU in der VOL/A 2010: Grundsatz Eigenerklärungen)
• Aufteilung in Lose
12.30 bis 13.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr bis 15.00 Uhr Angebotswertung bei der Vergabe von Rüstungsgütern
• Fehlende Erklärungen, Nachweise und Preisangaben (NEU: § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2010, § 16 Abs. 2 VOL/A 2010)
• Zuschlagskriterien/Wertungsmatrix
• Typische Probleme bei der Wertung
• Wertung von Nebenangeboten
• Nachverhandlungen (§ 15 VOB/A, VOL/A 2010)
• Zuschlag
15.00 bis 15.15 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr bis 16.45 Uhr Weitere Besonderheiten bei der Vergabe von Rüstungsgütern
• Internationales EDA (European Defence Agency)-Verfahren – Elektronische Bekanntmachung im EBB (Electronic Bulletin Board)
• Internationales NATO-Infrastrukturverfahren
• Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der gemeinsam finanzierten NATO-Infrastruktur - RiNATO -
• Vertragsgestaltung/Allgemeine Geschäfts-bedingungen der Bundeswehr
• Qualitätssicherung
16.45 Uhr bis 17.00 Uhr Schlussbetrachtung/ Ende der Veranstaltung
Führungskräfte und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich an Auftragsvergaben im Rüstungsbereich beteiligen oder die an einer Beteiligung an solchen Auftragsvergaben interessiert sind.
31.05.2012 Berlin
01.06.2012 Hamburg
07.06.2012 Essen
08.06.2012 Neckargemünd
RA Matthias Schneider
399,00 € zzgl. MwSt., auch als Inhouse-Schulung buchbar
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
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