Im Zusammenhang mit den in Verantwortung Ihres Hauses durchgeführten VOB-Vergabeverfahren auch und insbesondere unterhalb der Schwellenwerte dürfen wir Sie auf eine neue BGH-Grundsatzentscheidung zum Thema
aufmerksam machen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH muss der öffentliche Auftraggeber in den Vergabeunterlagen die Mindestanforderungen erläutern, die Nebenangebote erfüllen müssen, damit sie bei der Wertung berücksichtigt werden können.
Der BGH hat nunmehr (BGH, Urteil vom 30.08.2011 - X ZR 55/10) für Vergaben im Unterschwellenbereich zusammengefasst klargestellt, dass bei der Zulassung von Nebenangeboten die Grundfreiheiten des Primärrechts der Europäischen Union und die Gebote der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gewahrt werden, wenn in den Vergabeunterlagen vorgegeben wird, dass Ausführungsvarianten eindeutig und erschöpfend beschrieben werden und alle Leistungen umfassen müssen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind, und dass bei nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelten Leistungen im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistungen zu machen sind.
Zur Beurteilung der Frage, ob an einem öffentlichen Auftrag ein grenzüberschreitendes Interesse besteht und damit die Grundfreiheiten einzuhalten sind, sei eine Prognose darüber anzustellen, ob der Auftrag nach den konkreten Marktverhältnissen, das heißt mit Blick auf die angesprochenen Branchenkreise und ihre Bereitschaft, Aufträge gegebenenfalls in Anbetracht ihres Volumens und des Ortes der Auftragsdurchführung auch grenzüberschreitend auszuführen, für ausländische Anbieter interessant sein könnte.
Der Volltext kann gerne kostenlos bei dem Unterzeichner abgerufen werden.
Gerne laden wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Informationsgespräch mit dem Thema
in unsere angenehmen und gut erreichbaren Seminarräume ein.
a)
Nebenangebote alias Varianten im Lichte des Europäischen Richtlinienrechts
Nebenangebote im Lichte der VOB/A, VOL/A und VOF
Nebenangebote, Änderungsvorschläge, Sondervorschläge, Varianten, mehrere Hauptangebote, in Nebenangebote umzudeutende bzw. umgedeutete Hauptangebote
Anlass und Motivation für Nebenangebote
Wirkung und Risiko bei Nebenangeboten
Gestaltungsformen von Nebenangeboten
b)
Nebenangebote bei Leistungsbeschreibung mit LV
Nebenangebote bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Sonderformen: Pauschalpreisnebenangebote, unverbindliche Nebenangebote
Geforderte, zugelassene, erwünschte, ausgeschlossene Nebenangebote
c)
Nebenangebote in der Ausschreibung
Formale und inhaltliche Anforderungen unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte
d)
Nebenangebote in der Wertung: Wertbarkeit, zwingender/fakultativer Ausschluss, Aufklärung im Bietergespräch
Nebenangebote in der Freihändigen Vergabe und im Verhandlungsverfahren
e)
Nebenangebote in der Nachprüfung
f)
Nebenangebote in der Ausführung
Nachtragsrisiko
08.05.2012 Berlin
16.05.2012 Essen
30.05.2012 Hamburg
31.05.2012 Neckargemünd
Jeweils von 9 bis 12 Uhr.
59 Euro zzgl. 19 % MwSt., inklusive Getränke, Imbiss und Unterlagen.
Dr. jur. Thomas Ax,
Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Rechtsanwalt
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
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