IDIV 59) Informationsveranstaltung "Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen – Neue Rechtsprechung = neue Anforderungen?"

wachdienst

In der Vergangenheit gab es kaum Probleme bei der Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen. Die Vergabestellen orientierten sich bei der Verfahrensausgestaltung an dem Handbuch zur Vergabe von Aufträgen an Wach- und Sicherheitsdienste. Aber steht der Inhalt des Handbuchs (aus dem Jahre 1999!) noch oder überhaupt in Einklang mit den Vorgaben des Vergaberechts?

Für Vergaben in der Privatwirtschaft eignet sich das Handbuch nach wie vor sicherlich als gute Grundlage. Für Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber kann dies wohl nicht uneingeschränkt bejaht werden. Aktuelle Rechtsprechungen z.B. das OLG München (B. v. 10.02.2011 - Az.: Verg 24/10) entschieden, dass das Zuschlagskriterium "Erfahrung des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals mit vergleichbaren Leistungen" verggaberechtswidrig sei, weil es eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterin darstelle. Das Handbuch verwendet das Zuschlagskriterium „Branchenerfahrung“. Ist diese Zuschlagskriterieum vergaberechtskonform? Die VK Bund hat zur Verwendung der DIN 77200 entschieden, dass diese kein vergaberechtskonformes Regelwerk sei (3. VK Bund, B. v. 27.04.2010 - Az.: VK 3 - 33/10). In ihrem Anwendungsbereich erklärt die DIN 77200 allerdings, dass sie Qualitätskriterein für die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen vorgibt. Dies muss wohl eher in Frage gestellt werden. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass öffentliche Auftraggeber dringend prüfen müssen, ob ihre Unterlagen für eine vergaberechtskonforme Ausschreibung von Sicherheitsleistungen noch geeignet sind.

Die Informationsveranstaltung „Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen nach der VOL/A 2010“ will öffentlichen Auftraggebern aber auch potenziellen Bietern die aktuellen vergaberechtlichen Entwicklungen aufzeigen. Unter der Leitung von Herrn Rechtsanwalt Matthias Schneider (Kanzlei Ax, Schneider und Kollegen) wird den Seminarteilnehmern das nötige Wissen für die vergaberechtskonforme Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen vermittelt.