Gerne laden wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Informationsgespräch mit dem Thema: Das neue Vergabe- und Vertragsrecht 2012 in unsere angenehmen und gut erreichbaren Geschäftsräume ein. Machen Sie sich rechtzeitig fit für die Neuerungen und informieren Sie sich über die Auswirkungen auf die Beschaffungspraxis der öffentlichen Auftraggeber und auf Beteiligungsstrategien von Bewerbern und Bietern. Nutzen Sie die erlangten Wissensvorsprünge und Wettbewerbsvorteile.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.6.2010 (BGBl. I Nr. 30, S. 724) traten die Änderungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Sektorenverordnung am 11.6.2010 in Kraft. Damit wurden über die Verweisungen in der VgV auch die Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/A, VOL/A, VOF) in den Fassungen von 2009 (mit redaktionellen Änderungen von 2010), unmittelbar jedoch nur für den jeweiligen Oberschwellenbereich, gültig. Für den Unterschwellenbereich wurden die entsprechenden Abschnitte der Vergabe- und Vertragsordnungen durch Erlasse der zuständigen Ministerien in Kraft gesetzt werden. Im Frühjahr 2012 soll die neue VOB 2012 - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2012 - in Kraft treten.
Der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) hat sich in seiner 104. Sitzung am 28.09.2011 in Berlin einstimmig mit der Veröffentlichung eines überarbeiteten 2. Abschnitts und eines neu gefassten 3. Abschnitts der VOB Teil A einverstanden erklärt. Am 02.12.11 wurden der 2. und 3. Abschnitt der VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der 2. Abschnitt der VOB/A regelt die Vergabe öffentlicher Bauaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte. Der 3. Abschnitt der VOB/A regelt die Verfahrensregelungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Die neue VOB 2012 tritt voraussichtlich April/Mai 2012 in Kraft. Die VOB 2012 löst die seit 11.06.2010 gültige VOB 2009 ab. Mit dem Inkrafttreten der VOB 2012 soll auch eine neue Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2012 (VOB 2012) erscheinen.
Die Europäische Kommission hat sowohl die Vergabekoordinierungsrichtlinie (VKR – 2004/18/EG) als auch die Sektorenkoordinierungsrichtlinie (SKR – 2004/17/EG) überarbeitet. Hintergrund ist das Bestreben nach einer Vereinfachung und Flexibilisierung des Vergaberechts. Beispielsweise soll die die traditionelle Unterscheidung zwischen so genannten vorrangigen und nachrangigen Dienstleistungen aufgegeben werden. Dies führt unter anderem dazu, dass einige Dienstleistungen zukünftig vollständig von der Richtlinie erfasst werden, wie etwa Rechtsberatungsleistungen. Andere Leistungen, z.B. aus dem Gesundheits- oder Sozialbereich sollen weiterhin „privilegiert“ werden, u.a. durch einen höheren Schwellenwert von 500.000 EUR und einem weiten Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten.
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Berlin |
11.06.2012 |
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Essen |
02.07.2012 |
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Hamburg |
07.05.2012 |
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Neckargemünd |
25.06.2012 |
14 bis 17 Uhr |
Für Öffentliche Auftraggeber in Neckargemünd am 09.07.2012 von 14 bis 17 Uhr.
79 Euro zzgl. 19 % MWSt., inklusive Getränke, Imbiss und Unterlagen.
RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
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