Um sich Erfolg versprechend an Ausschreibungen beteiligen zu können, benötigen Unternehmen mittlerweile vergaberechtliche Spezialkenntnisse, breites Erfahrungswissen und nicht selten kompetente anwaltliche Unterstützung.
Vor allem bei der ordnungsgemäßen Erstellung von Angeboten, bei der Wahrung der insbesondere wirtschaftlichen Interessen im Hinblick auf erkennbare oder erkannte Defizite wie Lücken, Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung und den Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers.
Aber auch bei unklaren bzw. widersprüchlichen Angaben-, Erklärungs- und Nachweisforderungen durch den Auftraggeber.
Oder bei unzulässig auf bestimmte Unternehmen zugeschnittenen Leistungsbeschreibungen bis hin zu unzulässigen Produkt-, Hersteller-, Typenvorgaben etc..
Oder bei schlicht nicht erfüllbaren bzw. nicht ohne Weiteres erfüllbaren Anforderungen des Auftraggebers – bezogen auf die zu erbringende Leistung oder bezogen auf die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen.
Schon da ist guter Rat erforderlich, denn sonst führen vermeidbare Fehler schnell zum Aus der Bewerbung oder des Angebotes.
Vermeidbare Fehler vermeiden! Chancen wahren! Dem Auftraggeber kompetent und auf Augenhöhe gegenübertreten!
Ganz zu schweigen von dem sach- und interessengerechten Umgang mit den mittlerweile zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten vor und nach Auftragserteilung bzw. unterhalb und oberhalb der EG-Schwellenwerte für den Fall des erfolgten bzw. des angekündigten Ausschlusses bzw. der Nichtberücksichtigung der Bewerbung bzw. des Angebotes.
Schließlich ergeben sich aus den Landesvergabegesetzen und sonstigen Ländervergabevorschriften mit Ergänzungen, teilweise Verschärfungen gegenüber der „normalen VOB“ und dem „normalen Vergaberecht“, aber auch aus der neuen SektVO und der teilweise bereits erfolgten Umsetzung der EG-Verteidigungsrichtlinie neue Herausforderungen auch für Bewerber und Bieter im Wettbewerb um den begehrten öffentlichen Auftrag.
Wir haben für Sie ein interessantes Programm mit ausgesuchten Entscheidungen zusammengestellt. Das Programm wird selbstverständlich kontinuierlich aktualisiert und fortgeschrieben.
Hier ein Auszug aus dem Programm, Stand 10.02.12:
16.04.2012 Berlin
17.04.2012 Essen
18.04.2012 Hamburg
19.04.2012 Neckargemünd
Pro Person inklusive Getränke, Mittagessen und schriftliche Unterlagen, PowerPointPräsentation auch per email, Probehefte VergabePrax usw., zzgl. 19 % MwSt.:
Netto € 99,00 pro Person (bei Anmeldung von 1 Person)
Netto € 89,00 pro Person (bei Anmeldung von 2 Personen)
Netto € 79,00 pro Person (bei Anmeldung von 3 Personen)
RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich oder verwenden Sie den Faxcoupon unseres Flyers.
21.05.2012
AfB 10) Nachträge durchsetzen für Unternehmen
Neckargemünd
21.05.2012
IDIV 24) Vergabemanagement für Unternehmen
Essen
22.05.2012
Zemiko 13) Einheit 5
Neckargemünd
22.05.2012
IDIV 47) Quo vadis soziales Vergaberecht?
Hamburg
22.05.2012
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Essen
23.05.2012
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23.05.2012
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Berlin
23.05.2012
Expertenchat: Vergaberecht
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