IDIV 72) VOB/A-Praxis für Unternehmen

Ziel des Informationsgesprächs

Um sich Erfolg versprechend an Ausschreibungen beteiligen zu können, benötigen Unternehmen mittlerweile vergaberechtliche Spezialkenntnisse, breites Erfahrungswissen und nicht selten kompetente anwaltliche Unterstützung.

Vor allem bei der ordnungsgemäßen Erstellung von Angeboten, bei der Wahrung der insbesondere wirtschaftlichen Interessen im Hinblick auf erkennbare oder erkannte Defizite wie Lücken, Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung und den Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers.

Aber auch bei unklaren bzw. widersprüchlichen Angaben-, Erklärungs- und Nachweisforderungen durch den Auftraggeber.

Oder bei unzulässig auf bestimmte Unternehmen zugeschnittenen Leistungsbeschreibungen bis hin zu unzulässigen Produkt-, Hersteller-, Typenvorgaben etc..

Oder bei schlicht nicht erfüllbaren bzw. nicht ohne Weiteres erfüllbaren Anforderungen des Auftraggebers – bezogen auf die zu erbringende Leistung oder bezogen auf die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen.

Schon da ist guter Rat erforderlich, denn sonst führen vermeidbare Fehler schnell zum Aus der Bewerbung oder des Angebotes.

Vermeidbare Fehler vermeiden! Chancen wahren! Dem Auftraggeber kompetent und auf Augenhöhe gegenübertreten!

Ganz zu schweigen von dem sach- und interessengerechten Umgang mit den mittlerweile zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten vor und nach Auftragserteilung bzw. unterhalb und oberhalb der EG-Schwellenwerte für den Fall des erfolgten bzw. des angekündigten Ausschlusses bzw. der Nichtberücksichtigung der Bewerbung bzw. des Angebotes.

Schließlich ergeben sich aus den Landesvergabegesetzen und sonstigen Ländervergabevorschriften mit Ergänzungen, teilweise Verschärfungen gegenüber der „normalen VOB“ und dem „normalen Vergaberecht“, aber auch aus der neuen SektVO und der teilweise bereits erfolgten Umsetzung der EG-Verteidigungsrichtlinie neue Herausforderungen auch für Bewerber und Bieter im Wettbewerb um den begehrten öffentlichen Auftrag. 

Inhalt / Programm

Wir haben für Sie ein interessantes Programm mit ausgesuchten Entscheidungen zusammengestellt. Das Programm wird selbstverständlich kontinuierlich aktualisiert und fortgeschrieben.

Hier ein Auszug aus dem Programm, Stand 10.02.12:  

  • Optimierte Teilnahme- und Angebotsstrategien
  • Ordnungsgemäße Erstellung von Teilnahmeanträgen und Bewerbungen
  • Ordnungsgemäße Erstellung von Angeboten
  • Haupt- und Nebenangebote, mehrere Hauptangebote, Wahlpositionen
  • Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaften
  • Einzelbieter, Bietergemeinschaften
  • GÜ, GU, Subunternehmer
  • Wahrung der insbesondere wirtschaftlichen Interessen
  • Umgang mit erkennbaren oder erkannten Defiziten
  • Lücken, Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers
  • Lücken, Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche in den Vergabe- und Vertragsunterlagen des Auftraggebers
  • Unklare bzw. widersprüchliche Angaben-, Erklärungs- und Nachweisforderungen durch den Auftraggeber
  • Unzulässig auf bestimmte Unternehmen zugeschnittene Leistungsbeschreibungen
  • Unzulässige Produkt-, Hersteller-, Typenvorgaben etc.
  • Nicht erfüllbare bzw. nicht ohne weiteres erfüllbare Anforderungen des Auftraggebers bezogen auf die zu erbringende Leistung
  • Nicht erfüllbare bzw. nicht ohne weiteres erfüllbare Anforderungen des Auftraggebers bezogen auf die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen
  • Sach- und interessengerechter Umgang mit Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Vor und nach Auftragserteilung
  • Unterhalb und oberhalb der EG-Schwellenwerte
  • Richtiges Verhalten für den Fall des erfolgten bzw. des angekündigten Ausschlusses bzw. der Nichtberücksichtigung der Bewerbung bzw. des Angebotes

 

  • Besonderheiten aus Landesvergabegesetzen und sonstigen Ländervergabevorschriften
  • Besonderheiten aus SektVO
  • Besonderheiten aus teilweise bereits erfolgter Umsetzung der EG-Verteidigungsrichtlinie
  • Ergänzungen, teilweise Verschärfungen gegenüber der „normalen VOB“ und dem „normalen Vergaberecht“
    … unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen, wie:
    • Unmöglichkeit der Abgabe eines Angebotes rechtzeitig geltend machen
      OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2012 - Verg W 18/11.
    • Unklare Forderung von Eignungsnachweisen
      OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2011 - Verg 71/11.
    • Bieter muss präzise Angaben machen
      OLG Brandenburg, Urteil vom 06.09.2011 - Az.: 6 U 2/11.
    • Preis einziges Kriterium: Nebenangebote zulässig?
      OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2011 - Verg 22/11.
    • Anforderungen an Nebenangebote
      OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2010 - Az: 13 Verg 6/10
    • Ungewöhnlich niedriges Angebot: Aufklärungspflicht des Auftraggebers
      VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2011 - Z3-3-3194-1-11-03/11.
    • Unangemessen niedriges Angebot
      VK Niedersachsen, Beschluss vom 22.11.2011 - VgK-51/2011.
    • Mindestanforderungen an Nebenangebote im Unterschwellenbereich
      BGH, Urteil vom 30.08.2011 - X ZR 55/10.
    • Aufhebung der Ausschreibung
      OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2010 - Az: 13 Verg 18/09.

Termine

16.04.2012 Berlin
17.04.2012 Essen
18.04.2012 Hamburg
19.04.2012 Neckargemünd

Konditionen

Pro Person inklusive Getränke, Mittagessen und schriftliche Unterlagen, PowerPointPräsentation auch per email, Probehefte VergabePrax usw., zzgl. 19 % MwSt.:

Netto € 99,00 pro Person (bei Anmeldung von 1 Person)
Netto € 89,00 pro Person (bei Anmeldung von 2 Personen)
Netto € 79,00 pro Person (bei Anmeldung von 3 Personen)

Ihr Gesprächsleiter:

RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)

Anmeldung

Anmeldungen sind per Email an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  möglich oder verwenden Sie den Faxcoupon unseres Flyers.

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