Kommunale Reinigung ist und bleibt wesentliches Element der kommunalen Daseinsfürsorge. Das mit der Aufgabe Kommunale Reinigung verbundene öffentliche Interesse, die notwendigen Debatten zwischen den Interessengruppen, aber auch der Fortschritt der Technik erfordern bei der öffentlichen Hand als auch auf Seiten der anbietenden privaten Unternehmen der Reinigungswirtschaft erstklassige Beratung insbesondere - aber nicht darauf beschränkt - in den Bereichen öffentliches Vergaberecht und privates Vertragsrecht für Dienstleistungen.
KommunaleReinigungsdienstleistungDeutschland (KRD) bietet als spezialisiertes Kompetenzzentrum unter dem Dach der Ax Schneider Gruppe eine umfassende qualifizierte Beratungsleistung für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen an. Die für die KRD tätig werdenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verfügen über langjährige Praxiserfahrung im Bereich des Vergabe- und Vertragsrechts. Fundierte Kenntnisse und praxistaugliche sowie erprobte Beratungskonzepte weisen den Weg zum gewünschten Ziel: Der Abschluss eines qualitätvollen Reinigungsdienstleistungsvertrages und dessen ordnungsgemäße Durchführung!
KommunaleReinigungsdienstleistungDeutschland (KRD) bietet somit nicht nur eine umfassende vergaberechtliche Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens. Vielmehr werden insbesondere auch Wege geprüft und aufgezeigt, wie im individuellen Einzelfall Vergaberecht in zulässiger Weise umgangen oder eingeschränkt angewendet werden kann.
KommunaleReinigungsdienstleistungDeutschland (KRD) versteht sich als neutrale Beratungsstelle und Wissensplattform. Die angebotene Beratungsleistung ist frei von Abhängigkeiten jeglicher Art. Es erfolgt eine einzelfallbezogene Beratungsleistung im ausschließlichen Interesse des Mandanten.
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