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BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - Az.: VI ZB 25/10

Leitsatz:

Den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.

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Inkasso

Die Zahl der Unternehmen, die von Forderungsausfällen betroffen sind, ist alarmierend. Und sie wächst stetig weiter an. Auf der einen Seite überschätzen immer mehr Schuldner ihre finanziellen Möglichkeiten, auf der anderen Seite verschlechtert sich die Zahlungsmoral zusehends. Wie kann es Unternehmen, egal ob klein, mittelständisch oder groß, auch zukünftig gelingen, Liquidität zu sichern? Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie professionelles Forderungsmanagement!

ZeMiKo bietet jedem Auftraggeber, passend zu seinen Anforderungen, lösungsorientierte und maßgeschneiderte Pakete an.

Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Early Collection
  • Inkassoservice (vorgerichtlich und gerichtlich)
  • Überwachungsservice
  • Bonitätsprüfung
  • Prüfung Strafanzeige
  • Forderungskauf

Überzeugen Sie sich von unseren günstigen Konditionen!

Hier bieten wir Ihnen einen aktuellen Vortrag zum Thema als Download.

Kauf von Forderungen

Wir kaufen auch titulierte Forderungen auf! Dazu erstellen wir Ihnen gern ein faires Angebot.

 

Der Forderungsankauf

Wir bieten den Forderungsankauf als Dienstleistung an. Sowohl bereits titulierte Forderungen, als auch offene, voraussichtlich unstrittige Forderungen kaufen wir von Ihnen.

Ihre Vorteile des Forderungsverkaufes sind:

  • keine Bearbeitungskosten bei Ihren offenen Forderungen
  • Faire Ankaufssätze
  • Kostenlose und sofortige Bonitätsprüfung Ihrer Schuldner
  • Einfache Kaufabwicklung
  • Schnelle Überweisung des Kaufpreises
  • Individuelle Rahmenbedingungen möglich

 

Forderungsankauf offener, voraussichtlich unstrittiger Forderungen

Der Forderungsverkauf an ZeMiKo ist schnell und unkompliziert. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schuldners
  • Rechnungen
  • Offene Posten Liste

Bei Fitness-Studios und Videotheken benötigen wir außerdem den Aufnahmeantrag und die AGB’s.

Nachdem wir diese Unterlagen von Ihnen erhalten haben werden die Schuldner bei uns auf Bonität geprüft. Erst nach dieser Prüfung unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Kaufangebot.

Sie erhalten direkt nach Eingang des unterschriebenen Vertrages den verhandelten Kaufpreis.

Bonitätsprüfung und Adressverifizierung sind für Sie kostenlos. Sie gehen also keinerlei Risiko ein.

Die Bearbeitungszeit für die Abwicklung des Vertrages liegt in der Regel bei 14 Tagen.

 

Forderungsankauf bereits titulierter Forderungen

Auch der Forderungsankauf bereits titulierter Forderungen ist genauso schnell und unkompliziert wie der Ankauf offener Forderungen, nur benötigen wir von Ihnen andere Unterlagen:

  • Rechtskräftiger Titel im Original
  • Original Kostenbelege

Auch hier prüfen wir die Bonität der Schuldner und unterbreiten Ihnen danach das konkrete Kaufangebot.

Konditionen

Setzen Sie auf einen kompetenten Partner und minimieren Sie mit ZeMiKo Ihre Außenstände. Schnell und zuverlässig.

Ihre Vorteile als Kunde von ZeMiKo:

  • Keine Jahresgebühr oder Mitgliedschaft
  • Keine Fall- oder Auslagenpauschale
  • Keine Vertragsbindung
  • Keine Bearbeitungsgebühr
  • Keine Kosten bei Nichterfolg*
  • Wir arbeiten ausschließlich auf eigenes Risiko

Die Konditionen von ZeMiKo gelten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir berechnen Ihrem Schuldner eine Gebühr in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die wir Ihnen nicht weiterbelasten.

Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (= Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns ab. Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben.

Gelingt das nicht, werden wir ohne eine Zahlung Ihres Schuldners die Gebühren nicht von Ihnen verlangen. Für Sie ist unsere Tätigkeit ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.

 

Provisionsfreie Konditionen

Für viele Branchen arbeitet ZeMiKo provisionsfrei. Dazu zählen beispielsweise Versandhandel, Verlagshäuser, Online-Shops, Online-Dienstleister, Webhoster, Provider, elektronische Branchenverzeichnisse, Sportstudios, Vereine, Verbände und viele mehr.

Gehören Sie einer dieser Branchen an, gelten für Sie folgende Konditionen:

  • Keine Nichterfolgspauschale bei Nichtrealisierung der Forderung, z.B. durch Insolvenz des Schuldners.
  • Keine Erfolgsprovision bei Realisierung der Forderung

Wie für alle Kunden gilt natürlich auch für Sie:

  • Eingehende Zahlungen werden zuerst mit Ihren Forderungen verrechnet
  • Keine Kosten für Sie im vorgerichtlichen Bereich
  • Keine Erfolgsprovision bei Realisierung der Forderungen
  • Wir berechnen ausschließlich dem Schuldner eine Gebühr gemäß RVG
  • Realisierung auch von Kleinstbeträgen
  • Keine Kosten bei Nichtrealisierung der Forderung, z.B. durch Insolvenz des Schuldners
  • Auszahlungen an Ihr Unternehmen in individuellen Intervallen
  • Sofortige Benachrichtigung über relevante Ereignisse z. B. Zahlungseingänge

Die Konditionen von ZeMiKo gelten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir berechnen Ihrem Schuldner eine Gebühr in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die wir Ihnen nicht weiterbelasten.

Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (= Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns ab.

Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Gelingt das nicht, werden wir ohne eine Zahlung Ihres Schuldners die Gebühren nicht von Ihnen verlangen. Für Sie ist unsere Tätigkeit ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.

 

Konditionen mit Erfolgsprovision

Für manche Branchen arbeiten wir auf Basis von Erfolgsprovision. Zu diesen Branchen zählen beispielsweise Bauunternehmungen, Ärzte und Naturheilpraxen.

Gehören Sie einer dieser Branchen an, gilt für Sie folgende Provisionsstaffelung:

  • 5% der Forderungssumme bei Erfolg, wenn die fallbezogene Forderungshöhe weniger als  2.500 EUR beträgt
  • 3% der Forderungssumme bei Erfolg, wenn die fallbezogene Forderungshöhe mehr als 2.500 EUR beträgt

 

Wie für alle Kunden gilt natürlich auch für Sie:

  • Keine Jahresgebühr oder Mitgliedschaft
  • Keine Fall- oder Auslagenpauschale
  • Keine Vertragsbindung
  • Keine Bearbeitungsgebühr
  • Keine Kosten bei Nichterfolg
  • Wir arbeiten ausschließlich auf eigenes Risiko

Sie erhalten die Forderungssumme abzüglich der vereinbarten Provision. Sollte die Forderung gegen Ihren Schuldner nicht realisiert werden können, z.B. bei Insolvenz des Schuldners, entfällt die Erfolgsprovision. Das bedeutet für Sie: keine Kosten!

Die Konditionen von ZeMiKo gelten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir berechnen Ihrem Schuldner eine Gebühr in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die wir Ihnen nicht weiterbelasten.

Von einem Schuldner, der pflichtwidrig nicht zahlt, können Sie grundsätzlich verlangen, dass er Sie von den bei uns anfallenden Gebühren freistellt. Diesen Freistellungsanspruch (= Gebührenzahlung des Schuldners an uns) treten Sie an uns ab.

Wir versuchen, Ihre Forderung zusammen mit unseren Gebühren bei Ihrem Schuldner beizutreiben. Gelingt das nicht, werden wir ohne eine Zahlung Ihres Schuldners die Gebühren nicht von Ihnen verlangen. Für Sie ist unsere Tätigkeit ohne Zahlung des Schuldners daher nicht mit Kosten verbunden.

Prüfung Strafanzeige

Für Gläubiger, die vertragsgemäß ihre Leistung (Warenlieferung / Dienstleistung) erbracht haben und ohne nachvollziehbaren Grund ihre Gegenleistung nicht erhalten, veranlassen wir in Abstimmung mit Ihnen ein Anwaltsschreiben an Ihren Schuldner, das wir als Dienstleistung "Prüfung Strafanzeige" anbieten. Der Schuldner wird insofern gezielt mit dem Anfangsverdacht eines Eingehungsbetruges konfrontiert. In der Regel sind dies Fälle, in denen der Gläubiger schon mehr als zwei Mahnungen verschickt und keine Reaktion erhalten hat. Wir teilen dem Schuldner die Prüfung von Verdachtsumständen mit, zeigen ihm die mit einem strafrechtlichen Hintergrund verbundenen Konsequenzen auf (z. B. Geld- oder Haftstrafe, Widerruf einer Bewährungsstrafe, Herabsetzung des pfändungsfreien Betrages, Versagung der Restschuldbefreiung), geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. zur Wiedergutmachung. Insbesondere ist der Täter-Opfer-Ausgleich, z.B. über Ratenzahlungen oder Vergleichszahlungen, unser Ziel. Die Beauftragung einer externen Anwaltskanzlei ist nicht erforderlich, da auf die Fachkompetenz der Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen als Teil der Ax Schneider Gruppe hierfür zurückgegriffen werden kann.

Bestätigen sich die Verdachtsmomente bzw. werden diese nicht entkräftet, raten wir dem Gläubiger, eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dieses Prüfungsergebnis wird Ihrem Schuldner mitgeteilt.

Soweit Schuldner zur Wiedergutmachung bereit sind, was in einer Vielzahl von Fällen vorkommt, sind Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Gläubiger möglich.

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