KommunalBeratungDeutschland

KommunalEntsorgungDeutschland (KED)

KommunalEntsorgungDeutschland

KED steht für das Kompetenz-Zentrum KommunalEntsorgungDeutschland, in dem die qualifizierten und versierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Ax ∙ Schneider & Kollegen ausgefeilte, praxisorientierte und deshalb attraktive Rechtsberatungsleistungen für den kommunalen Entsorgungssektor anbieten.

Die in die Tätigkeit des Kompetenz-Zentrums KommunalEntsorgungDeutschland eingebundene Kanzlei Ax ∙ Schneider und Kollegen (ASK) verfügt als eines der führenden deutschen Rechtsberatungsunternehmen über eine mehr als 10-jährige Erfahrung im Bereich der kommunalen Entsorgung.

Das Bestreben öffentlicher (kommunaler) Auftraggeber, Entsorgungsdienstleistungen an private Unternehmen zu vergeben, verbunden mit technischem Fortschritt und rechtlichen Neuerungen, machen die genaue Analyse der vergaberechtlichen Vorschriften erforderlich. Insbesondere hier steht das Kompetenz-Zentrum KommunalEntsorgungDeutschland mit fundierten Rechtskenntnissen und innovativen Lösungsansätzen beratend zur Seite.

Die Vielfältigkeit der Entwicklung zeigt sich auch in der Realisierung von PPP-Projekten, die zumeist aus mehreren Elementen bestehen: Planen, Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen, Betreiben, Finanzieren. Es ist deshalb notwendigerweise rechtlichen, aber eben auch und insbesondere planerischen, betriebswirtschaftlichen und finanztechnischen Implikationen Rechnung zu tragen.

Mehr als Recht...

Das Beratungskonzept des Kompetenz-Zentrums KommunalEntsorgungDeutschland erstreckt sich daher auf sämtliche Bereiche der kommunalen Entsorgung und alle damit verbundenen Gerätschaften, technischen Anlagen und Investitionen:

  • Beschaffung:
    • Beschaffung Bauleistungen
    • Beschaffung Lieferleistungen
    • Beschaffung Dienstleistungen
    • Beschaffung Planungsleistungen
  • Privatisierung
  • (Re-)Kommunalisierung
  • PPP
  • Projektrealisierung
    • Projektentwicklung
    • Projektausführung
    • Anlagenbetrieb
    • Stilllegung

Praxisnah und innovativ...

Eingeschlossen sind innovative, an den Bedürfnissen und Zielvorstellungen des Mandanten orientierte Modelle, wie Baukonzessionen, Investorenauswahlverfahren, Betreiber- und Betriebsführungsmodelle und insbesondere PPP-Modelle sowie die Entwicklung und Umsetzung von bzw. Beteiligung an Modellen ganz ohne oder mit weniger Vergaberecht, wie Dienstleistungskonzessionen, Aufgabenübertragungsmodelle oder In-House-Konstruktionen.

Beratung auch für Entsorgungsunternehmen!

Private und öffentliche Unternehmen der Entsorgungswirtschaft haben sich im Wettbewerb um interessante öffentliche Aufträge zu behaupten. Wir helfen, eine erfolgreiche und ausgereifte Beteiligungsstrategie zu entwickeln. Dazu reicht es nicht aus, die Ausschreibungsunterlagen in vergabe- und vertragsrechtlicher Hinsicht korrekt zu erfassen.

Zugleich sind die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an die von den Bietern zu erstellende Planung, an die Qualität der zu erbringenden Leistung und an die von den Bietern zu entwickelnden Betriebs- und Finanzierungskonzepte zu erfüllen. Dabei sind auch deren gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, steuerrechtliche, kommunalwirtschaftsrechtliche und immobilienrechtliche Implikationen zu beachten.

Wir unterstützen private und öffentliche Unternehmen der Entsorgungswirtschaft auch im Gespräch mit öffentlichen Auftraggebern bei deren Nachfrage von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen mit unserem in der anwaltlichen Praxis erprobten, ganzheitlichen Ansatz.

Kompetente und unabhängige Beratung

Als unabhängige Berater gehen wir keine Bindungen ein, die unsere Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen oder auch nur solchen Anschein erwecken könnten (und dadurch Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben). Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Personen, die bei Beratung und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.