Als „Vergabe" wird die Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bezeichnet. Das „Vergaberecht" umfasst die Gesamtheit aller Vorschriften, die von staatlichen Einrichtungen - und in bestimmten Fällen auch von privaten Unternehmen - bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen zu beachten sind.
Das Vergaberecht ist von großer praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Diskussion über den Kreis der öffentlichen Auftraggeber und die Vergabepflichtigkeit verschiedener Formen interkommunaler Zusammenarbeit dauert an. Gegenstand der Diskussion sind auch die Auswirkungen des Vergaberechts auf neue Formen öffentlichen Handelns wie etwa bei Public Private Partnership-Projekten oder auch der Teilnahme öffentlicher Unternehmen an Vergabeverfahren als Bieter.
KommunalWirtschaftDeutschland (KWD) begleitet den gesamten Beschaffungsvorgang, beginnend mit der Vergabebekanntmachung, bis zum Abschluss des (in der Regel zivilrechtlichen) Vertrags. Und auch darüber hinaus steht KWD öffentlichen Auftraggeber-Unternehmen im Rahmen der Leistungserbringung nach Vertragsschluss beratend zur Seite.
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