Seit Jahren haben Gemeinden, Städte und Landkreise zahlreiche Einrichtungen aus ihren Haushalten ausgegliedert.
Betroffen sind sämtliche Betriebe der städtischen Daseinsvorsorge von den Sparkassen, den Krankenhäusern bis zum Energiesektor. Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union war dies für die Energieversorgung und ist dies auch für die Verkehrsbetriebe und die Wasserversorgung zu erwarten. Der Trend zur Privatisierung hält auch in der Abfallwirtschaft unverändert an. Wirtschaftlichen Problemen von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft angesichts der strukturellen Veränderungen im Gesundheitsmarkt versucht man durch Änderungen in der Betriebs- oder Rechtsform zu begegnen.
Dies hat zur Folge, dass nicht mehr im Rathaus für die Bürger direkt spürbare Entscheidungen getroffen werden, sondern weit ab in anderen Gremien. Die Landesgesetzgeber haben mehrfach versucht, mit Novellierungen zum kommunalen Unternehmensrecht dem entgegenzusteuern.
Aufgrund der Neuordnung der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung ergeben sich Probleme bei der verstärkten Kontrolle und Steuerung im Rahmen einer Beteiligungsverwaltung und der Einführung eines Beteiligungscontrollings der Trägergemeinde.
KWD berät und unterstützt Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Kontrolle und Steuerung im Rahmen einer Beteiligungsverwaltung und der Einführung eines Beteiligungscontrollings.
21.05.2012
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