KWD berät und unterstützt Kommunen bei Fragen der Finanzierung von eigenen Unternehmen.
Primär hat die Kommune ihren Finanzbedarf aus sonstigen Einnahmen zu decken. Neben den sonstigen Einnahmen hat die Kommune Deckungsmittel aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen. Kredite darf die Kommune nur für die Finanzierung bestimmter Ausgaben des Vermögenshaushaltes aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Eigene Steuern darf eine Gemeinde nur insoweit erheben, als die vorrangigen „sonstigen" Einnahmen und angemessenen Entgelte zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen.
Einnahmen sind im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt einer Kommune aber nicht für bestimmte Ausgaben gebunden. Vielmehr dienen diese insgesamt zur Deckung aller Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes und können daher nicht einem bestimmten Tätigkeitsbereich oder einer bestimmten Investition zugerechnet werden. Diese konkrete Zuordenbarkeit von Kreditmitteln zu bestimmten Ausgaben bzw. Investitionen eines Betriebs gewerblicher Art ist jedoch nach der Finanzverwaltung Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA).
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