KWD berät und unterstützt die öffentliche Hand in allen Fragen der steuerlichen Behandlung ihrer Unternehmen. Hierbei ist zunächst entscheidend, ob diese öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sind.
Die Eigenschaft der öffentlich-rechtlichen juristischen Person leitet sich entweder aus einem Gesetz, aus einer Verleihung durch staatlichen Hoheitsakt oder aus Verwaltungsübung her. Die Finanzbehörden haben nach der Rechtsprechung des BFH das Recht und die Pflicht, die Rechtsnatur einer juristischen Person im Zweifelsfall nachzuprüfen.
Aus steuerlicher Sicht können juristische Personen des öffentlichen Rechts ihre Tätigkeiten als
ausüben.
Für die Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ergeben sich einige Anhaltspunkte aus einem neuen Schreiben vom 11.12.2009 (IV C7-S 2706/07/10006, BStBl. I 2009, 1597 f).
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