KWD berät Kommunen zur Zulässigkeit und den Grenzen unternehmerischer Betätigung.
Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und die entsprechenden landesverfassungsrechtlichen Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung gewährleisten den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Darin liegt die Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung. Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben können die Gemeinden eine Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art unterhalten.
Die verschiedenen Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer legen - mit mehr oder weniger geringfügigen Abweichungen - die Bedingungen für die Errichtung, Übernahme und Erweiterung und teilweise auch den Betrieb kommunaler wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Unternehmen näher fest.
21.05.2012
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