Kultur und Medien/Antwort
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung macht keine
Angaben zu datenschutzrechtlichen Regelungen beim
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. In ihrer Antwort (17/8479) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8231) verweist die Regierung drauf, dass das Rundfunkrecht gemäß Artikel 30 des Grundgesetzes in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liege. Das Fragerecht- und Informationsrecht des Bundestages gegenüber der Bundesregierung erstrecke sich aber nur auf Sachverhalte, die im Verantwortungsbereich der Regierung liegen.
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