1. Ein Verfahrensfehler eines Sachverständigen rechtfertigt nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit. Erforderlich ist vielmehr, dass sich etwa durch die Art oder Häufung von Verfahrensfehlern zum Nachteil einer Partei bei einer vernünftigen und besonnenen Partei der Eindruck unsachlicher Einstellung oder willkürlichen Verhaltens des abgelehnten Sachverständigen ergibt.
2. Die Besorgnis der Befangenheit besteht deshalb nicht, wenn der Sachverständige einen Ortstermin in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten einer Partei den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten nicht bekannt gibt und es auch sonst insoweit nicht zu einer Kontaktaufnahme während des Ortstermins gekommen ist.
vorhergehend:
LG Bremen, 19.09.2011 - 8 OH 8/19
Nr. 021/2012 vom 07.02.2012
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, hat der Schädiger, soweit zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs eine Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs durch einen Sachverständigen erforderlich und zweckmäßig ist, grundsätzlich auch die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Trifft den geschädigten Fahrzeughalter an dem Unfall ein Mitverschulden, ist sein Ersatzanspruch gegebenenfalls auf eine Haftungsquote begrenzt.
1. Zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte ist Art. 5 Nr. 1 lit. b) erster Gedankenstrich EuGVVO dahin gehend auszulegen, dass Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Ware auch bei bestimmten Vorgaben des Auftraggebers zu Beschaffung, Verarbeitung und Lieferung der Ware, welche nicht von ihm zu besorgen sind, Kaufverträge beweglicher Sachen darstellen. Liegt der Schwerpunkt des Vertrags in der Lieferung und Eigentumsverschaffung, sind die Gerichte am Ort des Bestellers international zuständig.
2. Kommt der Vertrag erst durch eine Auftragsbestätigung (Acknowledgement of order) zustande, genügt es für eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung nicht, wenn erst der Auftragsbestätigung die AGB beigefügt werden.
KG, Urteil vom 14.09.2010 - 21 U 108/09
LG Hamburg, Urteil vom 29.04.2011 - 322 O 53/09
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