Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen nach der VOL/A 2011 in Essen

Seminarbericht

Am 05.03.2012 wurde die Seminarreihe „ Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen nach der VOL/A 2011“ in den Essener Seminarräumlichkeiten von IDIV fortgesetzt. Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Schwerpunkte bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen die Feststellung der Eignung anhand der DIN 77200 und die Festlegung der Zuschlagskriterien sind.

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Tagung "Vergaberecht komplett - der umfassende Blick auf das aktuelle und zukünftige Vergaberecht"

mandantenfortbildung

IDIV Privates Institut für deutsches und internationales Vergaberecht GmbH in Kooperation mit Rechtsanwälte Ax, Schneider und Kollegen präsentieren die Tagung "Vergaberecht komplett - der umfassende Blick auf das aktuelle und zukünftige Vergaberecht in Neckargemünd vom 12.11.2012 bis 13.11.2012.

A.

Um als öffentlicher Auftraggeber Aufträge rechtssicher ausschreiben beziehungsweise um sich als Unternehmen Erfolg versprechend an solchen Ausschreibungen beteiligen zu können, benötigen Auftraggeber bzw. Unternehmen mittlerweile vergaberechtliche Spezialkenntnisse.

Vor allem in den praxisrelevanten Bereichen der ordnungsgemäßen Leistungsbeschreibung, der Wertung von Angeboten bzw. der ordnungsgemäßen Erstellung von Angeboten.

Wann ist ein Angebot wegen verspäteter Einreichung unberücksichtigt zu lassen?

Müssen oder dürfen Defizite in Bewerbungen und Angeboten zum Ausschluss führen?

Müssen oder dürfen fehlende Angaben, Erklärungen, Nachweise nachgefordert werden?

Wie und in welchem Umfang können Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbezogen werden?

Wann führen fehlende Preisangaben zum Ausschluss? Wie kann die Wertbarkeit des Angebotes bei fehlenden Preisangaben hergestellt werden? 

Welche Änderung der Verdingungsunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes? Wozu führen Streichungen oder Zusammenfassung von LV-Positionen?

Wie muss der Bieter sich verhalten, wenn und soweit er LV-Anforderungen für unerfüllbar hält?

Dürfen eigene AGBs beigefügt werden? Wann ist das Beifügen schädlich?   

Welches Maß an früherer Unzuverlässigkeit gegenüber demselben Auftraggeber oder anderen Auftraggebern kann oder muss sogar zum Ausschluss führen?

Welche unzulässigen Absprachen zwischen Bietern im laufenden oder in früheren Verfahren führen zum Ausschluss?   

Wann dürfen Nebenangebote gewertet werden? Pauschalpreisnebenangebote? 

Die Liste der offenen Fragen lässt sich weiter fortsetzen.

Ganz zu schweigen von dem sach- und interessengerechten Umgang mit den mittlerweile zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten vor und nach Auftragserteilung bzw. unterhalb und oberhalb der EG-Schwellenwerte sowie den Spezialproblemen rund um die Fragen der Inhouse-Beauftragungen, interkommunale Kooperationen, Veränderungen und/oder Verlängerungen bestehender Vereinbarungen usw..

Mit den Landesvergabegesetzen und sonstigen Ländervergabevorschriften, aber auch mit der neuen SektVO und der zu erwartenden Umsetzung der EG-Verteidigungsrichtlinie werden die Rechtsanwender vor neue Herausforderungen gestellt, denen zu begegnen ist.

B.

Unsere Tagung

Vergaberecht komplett -
der umfassende Blick auf das aktuelle und zukünftige Vergaberecht

bringt Sie in jeder Hinsicht auf den allerneuesten Stand:

I.

Aktuelles und zukünftiges Vergaberecht, aktuelle Entscheidungen der Vergabekammern, Vergabesenate, des BGHs und des EuGHs.

Und stellt zentrale Fragestellungen in den Vordergrund:

Welche Schlussfolgerungen sind aus aktuellen Entscheidungen der Nachprüfungseinrichtungen für die zukünftige Beschaffungs- und Beteiligungspraxis zu ziehen?

Aus Auftraggebersicht:

Wie kann der Beschaffungsbedarf schnell, einfach und mit dem besten Ergebnis für den Auftraggeber befriedigt werden?

Wie ist eine geräuschlose und zielgerichtete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten?

Welche innovativen vergaberechtlichen Erleichterungen kommen für mich in Frage?

Rahmenverträge, Verhandlungsverfahren mit und ohne TW, Dialogverfahren, Auktionen

Welche (Vergabe-)Fehler haben welche Folgen?

Welche (Vergabe-)Fehler haben andere bereits begangen, die ich nicht mehr begehen muss?

Wie bekomme ich eine qualitätvolle Leistung?

Wie kann ich Vorsorge für eine qualitätvolle Leistungserbringung treffen?

Wie komme ich an die für die Durchführung der Vergabe erforderlichen Vergabeunterlagen?

Wie komme ich an das für die Durchführung der Vergabe erforderliche Fachwissen?

In welchen Fällen und in welchem Umfang ist eine Einschaltung Dritter sinnvoll?

Aus Unternehmersicht:

Wie kann ich meine Beteiligungschancen an Vergabeverfahren signifikant erhöhen?

Welche zulässigen Kontakte zu Auftraggebern verbessern meine Chancen?

Welche Vergabeverstöße darf der Auftraggeber zu meinen Lasten nicht begehen?

Welche wie gearteten Rechtsschutzmöglichkeiten stehen zur Wahrung meiner Interessen zur Verfügung?  

II.

Wir haben für Sie ein schönes Programm ausgearbeitet, das keine Wünsche offen lässt:  

Programm

1. Tag, 19.03.2012

08:30 Uhr

Empfang der Teilnehmer

09:00 Uhr

Grußwort Herr Bürgermeister der Stadt Neckargemünd Horst Althoff

09:15 Uhr

Vergaberecht in der Gesetzgebung

Alte und neue Landesvergabegesetze

Neue VgV, neue SektVO, neue VOB, VOL, VOF

Umsetzung der Verteidigungsrichtlinie

Neue Überlegungen auf nationaler und EU-Ebene  

10:15 Uhr

Vergaberecht als Instrument zur Durchsetzung von vergabefremden Aspekten

Vergaberecht als Instrument zur Verwirklichung von Politikzielen

Vergaberecht als Instrument der lokalen, regionalen oder nationalen Wirtschaftsförderung

11:15 Uhr

Vergaberecht in der Spruchpraxis von Vergabekammern und Vergabesenaten des BGH und des EuGH

Aktuelle Entscheidungen für die Praxis der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen

12:30 Uhr

Mittagessen

14:00 Uhr

Vergaberecht und Durchsetzung von Vergaberecht

Rechtsschutzmöglichkeiten unterhalb und oberhalb der EG-Schwellenwerte

Rechtsschutzmöglichkeiten vor und nach Auftragserteilung

15:00 Uhr

Vergaberecht und Qualität in der Beschaffung

Sicherstellung einer qualitätvollen Beschaffung und Leistungserbringung

16:00 Uhr

Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit der Beschaffung

Sicherstellung einer wirtschaftlichen Beschaffung und einer wirtschaftlichen Leistungserbringung  

17:00 Uhr

Modernes und innovatives Vergaberecht

Neue Instrumente, Wege, Verfahren und Herangehensweisen

18:00 Uhr

Abschlussdiskussion

 

2. Tag, 20.03.2012

09:00 Uhr

Empfang der Teilnehmer

09:15 Uhr

Forum 1: Vergaberecht in der Beschaffungspraxis von öffentlichen Auftraggebern

Forum 2: Vergaberecht in der Unternehmenspraxis

(Die Foren 1 und 2 finden gleichzeitig und separat für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen statt)

12:00 Uhr

Mittagessen

13:00 Uhr

Vergabe und PPP

14:00 Uhr

Vergabe und Privatisierung

15:00 Uhr

Verlängerung und Veränderung bestehender Verträge und Vergaberecht

16:00 Uhr

Vergabe und interkommunale Zusammenarbeit

Mandatierende und delegierende Zweckvereinbarungen, vertikale und horizontale Inhouse, neue vergabefreie Kooperationsformen

17:00 Uhr

Vergaberecht - Quo vadis?

Wohin geht die Reise?

Das Verhandlungsverfahren als Regelverfahren?

17:45 Uhr

Diskussion

18:00 Uhr

Ende der Veranstaltung

Schlusswort

 

III.

Ausführliche Tagungsunterlagen und der inkludierte „Gesamtkommentar VERGABE UND VERTRAG“ runden die kompetent durchgeführte Veranstaltung ab.

 

C.

I.

Ort der Veranstaltung:

Tagungszentrum Altes Schulhaus

Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd

II.

Referenten:

RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Ax, Schneider und Kollegen (ASK)

RA Matthias Schneider, Ax, Schneider und Kollegen (ASK)

Wir sind Ihnen sicherlich schon bekannt. Deshalb in aller Kürze: Ax, Schneider und Kollegen (ASK) sind mit mehr als 10 Jahren Erfahrung eines der führenden deutschen Rechtsberatungsunternehmen in den Bereichen öffentliches Vergaberecht sowie privates und öffentliches Baurecht. Gründungspartner der im Jahre 2000 gegründeten Kanzlei sind Ax und Schneider. Unser Angebot umfasst Beratungsdienstleistungen im Bereich des öffentlichen Vergaberechts, des privaten und des öffentlichen Baurechts. Die Kanzlei besteht aus mittlerweile 12 Berufsträgerinnen und Berufsträgern - insgesamt aus 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - und operiert sehr erfolgreich an den Standorten Neckargemünd, Essen, Berlin und Hamburg.

Unser Credo: Kreative Lösungen, solide und ausgewogen entwickeln und mit einem handhabbaren und überschaubaren Risiko umsetzen.

In unseren unternehmenseigenen Kompetenz-Zentren bieten wir ausgefeilte, praxisorientierte und deshalb attraktive Beratungsleistungen an.

Unter dem Dach von KommBer - KommunalBeratungDeutschland - das innovative Beratungskonzept der Kanzlei Ax ∙ Schneider & Kollegen werden Kommunen in allen vergaberechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen umfassend beraten und unterstützt.

Qualifiziertes Vergabe- und Vertragsmanagement-Konzept für öffentliche Auftraggeber und für Bewerber, Bieter und Auftragnehmer

Wir beraten (öffentliche) Auftraggeber und Bewerber, Bieter und Auftragnehmer rund um die Beauftragung und Erbringung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen mit unserem in der anwaltlichen Praxis erprobten, ganzheitlichen Ansatz Vergabe- und Vertragsmanagement, kurz: VergMan® und Vertragsmanagement, kurz: VertragsMan Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen.

Nährere Informationen zu unseren qualifizierten Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber finden Sie hier.

Nicht zu vergessen, dass wir über das IDIV und die AfB unter dem Dach der Ax Schneider Gruppe Fachzeitschriften zum Vergaberecht, Tiefbaurecht und Hochbaurecht herausgeben, Seminare und Schulungen anbieten u.v.m.. Informieren Sie sich über die aktuellen vergaberechtlichen Entwicklungen auf der Homepage der Ax Schneider Gruppe. Die Ax Schneider Gruppe stellt die aktuelle Rechtsprechung, neue Gesetzesentwürfe, Nachrichten aus der Politik und interessante Beiträge zu allen relevanten Bereichen des Vergabe- und Vertragsrechts zusammen (VergNews und BauNews).

III.

Kosten der Veranstaltung

(Teilnahmegebühr pro Person inkl. Getränken, Mittagessen und dem „Gesamtkommentar VERGABE UND VERTRAG“, zzgl. 19 % MwSt):

Netto € 599,00 pro Person (bei Anmeldung von 1 Person), netto € 499,00 pro Person (bei Anmeldung von 2 Personen), netto € 399,00 pro Person (bei Anmeldung von 3 Personen).

IV.

Verbindliche Anmeldungen direkt an:

AX, SCHNEIDER & KOLLEGEN GbR
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Teilnahmebedingungen: Erfolgt ein schriftlicher Rücktritt bis zum Anmeldeschluss (spätestens 2 Wochen vor Beginn), wird die Seminargebühr abzgl.
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % zurückgezahlt, sofern der Rücktretende nicht nachweist, dass die im konkreten Fall angemessene Bearbeitungsgebühr wesentlich niedriger ist. Bei einem späteren Rücktritt wird die Gebühr nicht erstattet, es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Eine Absage durch den Veranstalter erfolgt spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung, sofern zu diesem Zeitpunkt die Teilnehmeranzahl weniger als 5 beträgt. Die Gebühr wird in diesem Fall erstattet. Der Ersatz von Reise– und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Veranstalters.

Rückfragen:

Gerne an

AX, SCHNEIDER & KOLLEGEN GbR
Tel.: 06223-865830 oder 0162/2893559
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Benötigen Sie eine Unterkunft?

Wir haben ein Gästehaus für Sie parat. Bitte wenden Sie sich an uns.

Ansonsten sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne bei der Buchung und sonstwie jederzeit gerne behilflich.

Informationsgespräch „Neue Rechtsprechung zum Vergaberecht für die Praxis öffentlicher Auftraggeber und Unternehmen im Saarland“

Wegen der großen Nachfrage:
Weiterer Termin 14.5.12 Neckargemünd bei Heidelberg  

Die Fachveranstaltung „Neue Rechtsprechung zum Vergaberecht für die Praxis öffentlicher Auftraggeber und Unternehmen im Saarland“ des privaten Instituts für deutsches und internationales Vergaberecht (IDIV) in Kooperation mit der bundesweit bekannten Vergaberechtskanzlei Ax, Schneider und Kollegen (ASK) ist heute am 26.1.12 erstmalig, aber schon mit großer Resonanz seitens der eingeladenen saarländischen öffentlichen Auftraggeber und Unternehmen, in den Schulungsräumen des IDIV in Neckargemünd bei Heidelberg durchgeführt worden.

Nachfrage und Interesse erstaunen nicht: In dieser Reihe werden neue Entscheidungen der Vergabekammern und des Vergabesenats vorgestellt, die Relevanz und die Schlussfolgerungen für die Praxis herausgearbeitet und im Gespräch weiter vertieft. Aus der Fülle der Entscheidungen werden relevante und wegweisende aktuelle Entscheidungen ausgewählt und auf den Punkt gebracht. Die Entscheidungen werden abgegrenzt zu vergleichbaren Entscheidungen anderer Vergabekammern und Vergabesenate.

Die als Informationsgespräch konzipierte und durchgeführte Fachveranstaltung bringt öffentlichen Auftraggebern Sicherheit in Bezug auf die vergaberechtsfehlerfreie Handhabung der einschlägigen Vergabebestimmungen und bringt Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, wichtige Wissensvorsprünge und Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz.

IDIV setzt auch wegen der überzeugenden Vorteile gegenüber herkömmlichen Seminaren auf dieses neue Format: Der Gesprächsleiter stellt die Problemstellungen aus der Praxis, handhabbare Lösungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung vor, auf den Punkt gebracht, eingeordnet, verständlich, nachvollziehbar, praxisgerecht.

Die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen die sich daraus im Hinblick auf den Lernerfolg und den Wissens- und Erfahrungsaustausch ergebenden Vorteile: Endlich einmal kein Frontalunterricht wie häufig, kein Seminar wie üblich, keine begriffstheoretischen, abgehobenen Betrachtungen wie gelegentlich, sondern Diskurs auf Augenhöhe.

Positiv bewertet werden insbesondere auch die sich daraus ergebenden Chancen, vor allen Dingen die Gelegenheit zu Fragen und fundierten Antworten und zu fallbezogener und anwendungsbezogener Diskussion mit konkreter Hilfestellung für die Vergabe- und Baurechtspraxis. „Ich nehme konkrete Lösungen mit für meine aktuellen Vergabeprobleme“, lässt sich ein Teilnehmer aus Saarbrücken zitieren und eine Teilnehmerin aus Homburg konstatiert: „Ich kann diese Veranstaltung uneingeschränkt empfehlen.“

Veranstalter ist das IDIV unter dem Dach der Ax Schneider Gruppe. IDIV betreibt zahlreiche Forschungsprojekte zu verschiedenen vergabe- und baurechtlichen Themenstellungen, gibt heraus eine anerkannte Fachzeitschrift zum Vergaberecht, konzipiert und bietet an innovative und hochaktuelle Seminare, Schulungen, Tagungen, Informationsgespräche u.v.m.. ASK sind mit mehr als 10 Jahren Erfahrung eines der führenden deutschen Rechtsberatungsunternehmen in den Bereichen öffentliches Vergaberecht sowie privates und öffentliches Baurecht und beraten (öffentliche) Auftraggeber und Bewerber, Bieter und Auftragnehmer rund um die Beauftragung und Erbringung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen dem mit in der Praxis erprobten, ganzheitlichen Vergabe- und Vertragsmanagement, kurz: VergMan® und Vertragsmanagement, kurz: VertragsMan Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen.

Auch Gesprächsleiter RA Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre) zeigt sich zufrieden: „Gerade die tagesaktuelle Spruchpraxis der Vergabekammern und Vergabesenate und ihre Relevanz für die Praxis ist für die Beschaffungsstellen und die Bewerber herausfordernd.“

So habe sich bspw. die VK Saarland mit Beschluss vom 08.03.2010 (1 VK 03/2010) zur „Unverzüglichkeit der Rüge“ aus § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB verhalten und mit der Frage auseinandergesetzt, ob nach der Rechtsprechung des EuGH vom 28.01.10 (C-406/08 und C-456/08) ein Nachprüfungsantrag noch als unzulässig verworfen werden kann, weil eine „unverzügliche“ Rüge i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB fehlt. Die Vergabekammer hält die Regelungen des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB bis zu einer eventuellen Klarstellung durch den Gesetzgeber bzw. einschlägige anders lautende höchstrichterliche Rechtsprechung für unanwendbar.

Ax: „Der Antragsgegner hatte zu einer Ordnungsposition des Leistungsverzeichnisses neben der Preisangabe ausdrücklich auch die Angabe eines Fabrikats gefordert. Die Antragstellerin ließ dieses Feld beim Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses leer. Die Vergabekammer hat entschieden, dass die Antragstellerin spätestens beim Ausfüllen der Vergabeunterlagen erkennen konnte, dass eine Fabrikatsangabe verlangt war, die nach Ansicht der Antragstellerin nicht wettbewerbsrelevant war. Dieses Erkennen können hat eine Rügepflicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis zum Ende der Angebotsabgabefrist ausgelöst, zumindest bestand eine Pflicht der Antragstellerin zur Thematisierung dieser Problematik gegenüber der Antragsgegnerin in Rahmen einer Bieterfrage. Jedenfalls konnte sie nicht eigenmächtig eine Entscheidung über die Ausfüllungsbedürftigkeit der Position treffen. Auch durfte die Antragstellerin keinesfalls mit ihrer Rüge bis zu dem Zeitpunkt warten, indem sie als Folge dieses Verstoßes vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist.

Weiterer Termin: Neckargemünd, 14.5.12, Neckargemünd bei Heidelberg, 9 bis 13 Uhr mit folgenden Themen:

  • Spruchpraxis VK und OLG Vergabesenat zum Bauvergaberecht 
  • Spruchpraxis VK und OLG Vergabesenat zum Liefervergaberecht;
  • Spruchpraxis VK und OLG Vergabesenat zum Dienstleistungsvergaberecht;
  • Spruchpraxis VK und OLG Vergabesenat zu Sonderthemen.

Konditionen: 59 Euro zzgl. 19 % MWSt., inklusive Getränke, Imbiss und Unterlagen.

Anmeldung: Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tagung Vergaberecht komplett - der umfassende Blick auf das aktuelle und zukünftige Vergaberecht

in Neckargemünd vom 12.11.2012 bis 13.11.2012

Das private Institut für Deutsches und Internationales Vergaberecht veranstaltet am 12.11. und 13.11.2012 die Tagung Vergaberecht komplett - der umfassende Blick auf das aktuelle und zukünftige Vergaberecht im Alten Schulhaus in Neckargemünd.

Die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich des Vergaberechts werden beobachtet und kritisch begleitet. Erfahrene Praktiker als Referenten tragen dafür Gewähr, dass Spezialwissen aus erster Hand von der Praxis für die Praxis vermittelt wird. Fragen der Teilnehmer werden aufgegriffen und anhand konkreter Praxisbeispiele beantwortet.

Diese Tagung dient als Forum für den Erfahrungsaustausch zwischen allen Teilnehmern. Komplexe Vorgänge werden übersichtlich und verständlich aufgezeigt. Es werden nicht nur die möglichen Probleme aufgeworfen und Problembewusstsein geschaffen, sondern auch den Teilnehmern echte Lösungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen für die konkreten Fragestellungen aufgezeigt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer.

Wir laden Sie herzlich zur der Tagung ein!

Erfolgreiche Interessenwahrnehmung durch ASK:

OLG München, Urteil vom 29.03.2011 - Az.: 9 U 2907/10

Das OLG kommt in dieser aktuellen Entscheidung zum Ergebnis, dass dem Bieter kein Mehrvergütungsanspruch wegen des Einsatzes von Holzverbau zusteht, wenn für ihn erkennbar ist, dass das Leistungsverzeichnis in Bezug auf die konkrete Lage der Versorgungsleitungen lückenhaft ist, und ihm die Wahl der Verbauart überlassen wird.

Das Verfahren wurde für den Auftraggeber durch ein Team von Rechtsanwälten der Rechtsanwaltskanzlei Ax, Schneider & Kollegen, namentlich Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Rechtsanwalt Matthias Schneider und Rechtsanwältin Katrin Ottenströer, begleitet.

Die Entscheidung finden Sie auf der Homepage der Ax Schneider Gruppe unter der Rubrik BauNews/Rechtsprechung.

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