Unsere qualifizierten Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber

Wir unterstützen unsere (öffentlichen) Auftraggeber-Mandanten mit unserem Konzept VergMan® für (öffentliche) Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beauftragung mit Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Wir unterstützen unsere (öffentlichen) Auftraggeber-Mandanten insbesondere in Bezug auf

  • die nötige „Vorfeldarbeit":
    • die Überprüfung und ggf. Überarbeitung und Anpassung von selbst gegebenen Vergaberegimen,
    • die Einführung bzw. die Begleitung der Einführung von überarbeiteten und angepassten Vergaberegimen durch Schulungsmaßnahmen etc.,
    • die Überprüfung und Auswertung bisheriger Beschaffungsaktivitäten,
    • die Entwicklung und Umsetzung von daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen und auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen,
    • die Anpassung der Beschaffungsaktivitäten durch Schulungsmaßnahmen etc.,
    • welches, wie geartete Maß an Erzeugung von Wettbewerb ist in gleich gelagerten Fällen erforderlich?,
    • welche, wie beschriebene bzw. zu beschreibende Leistung wird in gleich gelagerten Fällen nachgefragt?,
    • Definition und Umsetzung zulässiger Kontakte zu Projektanten und deren spätere Beteiligung an Verfahren,
    • Definition und Umsetzung zulässiger Kontakte zu späteren Bewerbern, Bietern, Auftragnehmern,
    • Definition und Umsetzung der Einbindung weiterer Sonderfachleute,

und

  • die Begleitung bei der eigentlichen Beschaffung im konkreten Einzelfall:
    • die Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung von Erfolg versprechenden (förmlichen) Teilnahme-, Bewerbungs- und Angebotsverfahren,
    • welches, wie geartete Maß an Erzeugung von Wettbewerb ist konkret im Einzelfall erforderlich?,
    • welche, wie beschriebene bzw. zu beschreibende Leistung wird konkret im Einzelfall nachgefragt?,
    • Definition und Umsetzung zulässiger Kontakte zu Projektanten und deren spätere Beteiligung am konkreten Verfahren,
    • Definition und Umsetzung zulässiger Kontakte zu späteren Bewerbern, Bietern, Auftragnehmern im konkreten Verfahren,
    • Definition und Umsetzung der Einbindung weiterer Sonderfachleute im konkreten Verfahren,
    • die Gewährleistung der formalen und inhaltlichen Ordnungsgemäßheit aller Aktivitäten, insbesondere Prüfung und Wertung von Teilnahmeanträgen, Bewerbungen und Angeboten,
    • Beantwortung von Anfragen der Interessenten, Bewerber, Bieter an den (öffentlichen) Auftraggeber,
    • Dokumentation von Verfahrensschritten, Vermerke, Protokolle,
    • ggf. notwendiges Rügemanagement,
    • ggf. notwendige Betreuung in Nachprüfungsverfahren.

Kurzum: mit uns buchen Sie den Erfolg.

Die von uns durchgeführten zahlreichen Vergabeverfahren sind bisher beanstandungsfrei geblieben. In verschiedenen Beschlüssen attestieren uns Vergabekammern und Vergabesenate - in zulässigem Maße - gewieftes und zielorientiertes, aber vergaberechtlich sauberes - ggf. nicht nachprüfbares - und sehr wirtschaftliches Arbeiten.

Wir stehen für erfolgreiche Projektrealisierung.

Entscheidende Parameter des Erfolges sind für uns Termine, Qualität und Vergütung.

Wir unterstützen unsere (öffentlichen) Auftraggeber-Mandanten insbesondere bei der

  • Gestaltung aller Arten von Verträgen,
  • Identifizierung und Bewertung von Risiken, Risikotragung und Risikoallokation,
  • Überwachung der vertragsgerechten Leistungserbringung: Termine, Qualität und Vergütung,
  • Vertragsstrafen,
  • Sicherheiten,
  • Androhung der Kündigung, Vollziehung der Kündigung,
  • Abwehr von Ansprüchen auf geänderte bzw. zusätzliche Vergütung,
  • Geltendmachung von Mängelansprüchen vor und nach Abnahme,
  • Durchführung von Ersatzvornahmen,
  • Durchführung von Abnahmen,
  • Durchsetzung von Vergütungskürzungen,
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen,
  • Inregreßnahme von Sonderfachleuten usw..

Gerade Rechtsstreitigkeiten wegen Mängeln gehören für (öffentliche) Auftraggeber zu den langwierigsten, ärgerlichsten und teuersten Rechtsstreitigkeiten. Dennoch sind sie vielfach unausweichlich. Wir versuchen deshalb - wo immer es möglich ist - für unsere (öffentlichen) Auftraggeber-Mandanten gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Selbstverständlich ziehen wir hierbei kompetente Sachverständige zu Rate.

Unser Credo lautet: Jeder Rechtsstreit, der vermieden werden kann, ist ein guter Rechtsstreit. Wenn es sich denn dann nicht vermeiden lassen sollte: Prozesse weisen in vielfältiger Hinsicht Besonderheiten auf, denen nicht spezialisierte Berater oft recht hilflos gegenüberstehen. Zurückzuführen ist dies einerseits darauf, dass sich der Prozess an der Schnittstelle zwischen technischen und juristischen Problemen befindet. Außerdem gelten für sonstige Rechtsgebiete nicht relevante Regelungswerke wie z. B. die VOB/B, die VOL/B oder die HOAI, ganz zu schweigen von besonderen, spezialgesetzlichen Maßgaben etc.. Wir verfügen für unsere (öffentlichen) Auftraggeber-Mandanten über ein versiertes Team von erfahrenen Prozessanwälten, die in Nachprüfungsverfahren bei Vergabekammern und Vergabesenaten wie in zivilrechtlichen Verfahren bei Landgerichten und Oberlandesgerichten gleichermaßen gut unterwegs sind.

Häufig, insbesondere wenn vorhandene Mängel streitig sind, aber schnell beseitigt werden müssen, ist ein selbständiges Beweisverfahren erforderlich. Diese besondere Art eines gerichtlichen Verfahrens hat lediglich die Einholung eines Sachverständigengutachtens über die im Antrag bezeichneten Mangelerscheinungsbilder zum Inhalt.