Qualität

Maßstäbe für die Beratung

Wir können unseren Mandanten wirtschaftliche Entscheidungen nicht abnehmen: Wir können jedoch unsere Mandanten in die Lage versetzen, wirtschaftliche Entscheidungen selbst zu treffen.

Wir können konsequent auf vorhandene wirtschaftliche Risiken hinweisen und machbare rechtliche Konstruktionen empfehlen, die eine möglichst hohe Absicherung unserer Mandanten beinhalten.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend und klären unsere Mandanten über ihre verschiedenen rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten auf, selbst wenn der Mandant von sich aus eine Möglichkeit nicht ins Auge fasst. Dazu ermitteln wir den Sachverhalt durch intensives Befragen des Mandanten, prüfen, ob der vom Mandanten vorgetragene Wunsch unter rechtlichen Gesichtspunkten auch vernünftig ist und zeigen ihm gegebenenfalls Alternativen auf.

Wir zeigen unseren Mandanten den unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte geeignetsten und sichersten Weg zum angestrebten Erfolg auf. Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlass gibt, werden dargelegt und erörtert.

Wir haben und nehmen uns die nötige Zeit für die qualitätvolle Beratung unserer Mandanten – unabhängig davon auf welcher Grundlage unsere versierte Arbeit honoriert wird. Die Gespräche mit unseren Mandanten finden grundsätzlich nicht in einem Terminkorsett, sondern allein entsprechend der Erfordernisse des Projektes statt.

Wir stimmen unsere Vorgehensweise in jeder Hinsicht mit dem Mandanten ab. Dem Mandanten steht der jeweilige Projektleiter/die jeweilige Projektleiterin, den/die er persönlich kennt, jederzeit als Ansprechpartner/Ansprechpartnerin zur Verfügung. Der Mandant weiß, was wir tun, und verfügt immer über einen aktuellen Informationsstand.

Wir handeln „berechenbar". Unsere Leistungen sind für den Mandanten transparent. Auch der Aufwand, den wir für ein Mandat betreiben, ist für den Mandanten jederzeit nachvollziehbar und wird exakt dargestellt.

Wir prüfen den vorgetragenen Sachverhalt darauf, ob er geeignet ist, den begehrten Anspruch zu begründen. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob für beweisbedürftige Tatsachen geeignete Beweismittel zur Verfügung stehen.

Wir prüfen sorgfältig potentielle Beweismittel auf ihre Brauchbarkeit innerhalb eines möglichen Klageverfahrens. Auf das bestehende Prozessrisiko machen wir aufmerksam.

Wir beraten umfassend. Wir klären nicht nur über ein allgemeines Prozessrisiko auf, sondern weisen auf ein spezielles Prozessrisiko hin.

Wir raten von einer Klagerhebung ab, wenn die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Bei einer drohenden Verjährung zeigen wir dem Mandanten eindeutige Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Verjährung auf. Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, richten wir uns bei der Wahrnehmung eines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung aus, nehmen jedoch gerade bei der gutachtlichen Tätigkeit entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und abweichende Stimmen im Schrifttum auch in den Blick.

Wir bewahren unsere Mandanten so vor vermeidbaren Nachteilen. Mögliche Risiken und Bedenken gegen einen vom Mandanten vorgeschlagenen Weg werden von uns unaufgefordert dargelegt. Dies gilt auch bei steuerlicher Beratung: Hier gelten für uns selbstverständlich dieselben Grundsätze wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten. Empfehlen wir bspw. aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so belehren wir den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft zusammenhängenden zivilrechtlichen Fragen und bewahren so vor Risiken, die sich erkennbar aus diesem Rechtsbereich ergeben.

Wir konzentrieren unsere Tätigkeit bewusst auf ausgewählte Beratungsschwerpunkte. Aufgrund dieser Spezialisierung sind wir in der Lage, die Erwartungen unserer Mandanten auch bei äußerst komplexen Fragestellungen zu erfüllen. Hierbei werden auch und insbesondere unter Verwendung unserer ausgereiften Beratungskonzepte Konzepte entwickelt, die über die bekannten Ansätze hinausgehen und durch das Aufzeigen neuer Wege den Interessen unserer Mandanten bestmöglich dienen.

Wir bearbeiten Projekte in unseren Beratungsschwerpunkten ganzheitlich.

Wir beschränken uns nicht allein auf die Klärung rechtlicher Fragen, sondern wir betreuen und vertreten die Interessen unserer Mandanten umfassend. Sämtliche, nicht nur rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte werden berücksichtigt, um für den Mandanten praktische Ergebnisse und ökonomisch sinnvolle Lösungen zu erzielen.

Wir arbeiten als Team. Die von uns betreuten Projekte sind komplex und von daher von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin allein nicht zu bewältigen. So fügt sich bei jeder neuen Aufgabe regelmäßig ein Team aus Anwältinnen und Anwälten mit Erfahrung, rechtlichen Spezialkenntnissen und wirtschaftlichem Sachverstand zusammen, das je nach Entwicklung des Projekts bei Bedarf um weitere Kolleginnen und Kollegen und/oder Fachleute anderer Fakultäten ergänzt wird.

Wir gewährleisten eine kontinuierliche Betreuung. Unsere Mandanten haben stets einen oder mehrere persönliche(n) Ansprechpartner, der/die unseren Mandanten die Beratungskompetenz der Gesamtkanzlei vermittelt. Nur so ist auf Dauer garantiert, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt funktioniert.

Wir unterstützen unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet, aber auch im Ausland. Dabei sehen wir es als selbstverständlich an, bei Bedarf kurzfristig vor Ort zu sein.

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