Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe
Der Bund und die einzelnen Bundesländer haben Wertgrenzen festgelegt, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung bzw. freihändige Vergabe zulässig ist.
Die im Folgenden dargestellten Wertgrenzen sind als netto zzgl. Umsatzsteuer zu verstehen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2011 - Verg 62/11
Zu der Vorgehensweise, wie im Falle einer Rahmenvereinbarung der Einzelabruf erfolgen soll.
vorhergehend:
VK Bund, 24.06.2011 - VK 2-58/11
Aktenzeichen: B15 – 8162.2/0
Datum: Berlin, 13.12.2012
Mit der „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 16. August 2011 wurde die „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 9. Mai 2011“ geändert. Die Änderungsverordnung wurde am 19.08.2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 4472011 S. 1724) verkündet und trat am 20.08.2011 in Kraft.
Das Brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - Bbg VergG) vom 21. September 2011, GVBI. I Nummer 19, tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Das Brandenburgische Vergabegesetz verpflichtet unter anderem die Gemeinden und Gemeindeverbände dazu, in den mit Auftragnehmern abzuschließenden Verträgen vorzusehen, dass die Auftragnehmer sich verpflichten
Das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit vom 7. Dezember 2011 wurde am 13.12.2011 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2011, Teil 1, Nr. 64, S. 2570 ff.) verkündet und am 14.12.2011 in Kraft getreten.
22.02.2012
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