Am 13.12.2011 ist das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit verkündet worden (vgl. BGBl 2011 Teil 1 Nr. 64, S. 2570 ff.). Gem. Art. 4 dieses Gesetzes tritt es am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das Gesetz sieht Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vor. Der Erlass der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), der für die vollständige Umsetzung der Rl. 2009/81/EG erforderlich ist. Diese Umsetzung seht derzeit jedoch noch aus. Mit der oben dargestellten Gesetzesänderung ist nun aber zumindest ihre Ermächtigungsgrundlage geschaffen worden (vgl. § 127 Nr. 3 GWB n.F.).
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder weitere Erläuterungen wünschen, steht ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Schneider gerne zur Verfügung.
Der komplette Gesetzestext finden Sie hier.
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