Mit der Fachzeitschrift "KommunalWirtschaftRecht" verschaffen wir Ihnen einen Überblick und geben Hilfestellung in dem ständigen Veränderungen unterliegenden kommunalen Wirtschaftsrecht.
Unser Credo: Aus der Praxis für die Praxis!
Mit der KommunalWirtschaftsRecht vermitteln wir der Leserin/dem Leser praxisnah aktuelle kommunalwirtschaftsrechtliche Themenkomplexe. Die Beiträge sind so aufbereitet, dass sich gerade Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunen schnell über wichtige Änderungen im kommunalen Wirtschaftsrecht informieren können, ohne dabei mit juristischem Fachvokabular unnötig belastet zu werden. Auch behalten Sie mit der KommunalWirtschaftsRecht immer die aktuelle einschlägige Rechtsprechung im Blick.
Zum Kennenlernen halten wir Juni-Ausgabe als Leseprobe für Sie zum Download bereit.
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Brüssel, 20. April 2012 – Elektronische Auftragsvergabe („e-Vergabe“) bedeutet, dass sich Organisationen des öffentlichen Sektors bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen oder der Ausschreibung von Bauarbeiten elektronischer Kommunikationsmittel bedienen. Eine stärkere Nutzung von e‑Vergabe-Systemen in Europa kann erhebliche Einsparungen für die europäischen Steuerzahler bewirken. Öffentliche Stellen, die die e-Vergabe bereits eingeführt haben, berichten über Einsparungen in einer Größenordnung von 5 bis 20 % ihrer Beschaffungsausgaben. Der Gesamtumfang des Beschaffungsmarktes in der EU wird auf über 2 Billionen Euro geschätzt. Einsparungen in Höhe von 5 % entsprächen somit einem Betrag von jährlich etwa 100 Mrd. EUR. Damit könnte man den Bau von über 150 großen Krankenhäusern finanzieren. Durch die Einsparungen ließe sich – vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltszwänge – die Effizienz der öffentlichen Ausgaben optimieren.
Am 08.05.2012 fanden in unseren Hamburger Kanzleiräumen die Informationsgespräche „Aktuelle Spruchpraxis Vergabekammern und Vergabesenate HB, HH, Schleswig-Holstein“ und „Produktbezogene Ausschreibung in der Praxis - Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten“ kombiniert statt.
Es wurden Problemstellungen aus der Praxis, handhabbare Lösungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung auf den Punkt gebracht, eingeordnet, verständlich, nachvollziehbar und praxisgerecht vorgestellt.
Insbesondere wurden die Teilnehmer im Bauvergaberecht, Liefervergaberecht, Dienstleistungsvergaberecht und in Sonderthemen in Bezug auf die vergaberechtsfehlerfreie Handhabung der einschlägigen Vergabebestimmungen und Berücksichtigung neuer Entscheidungen der Vergabekammern und der Vergabesenate unter Herausarbeitung von Schlussfolgerungen für die Praxis auf den allerneuesten Stand gebracht.
Die Europäische Kommission hat den Antrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf Freistellung der Stromerzeugung vom Vergaberecht positiv entschieden. "Ab sofort sind damit alle öffentlichen Aufträge, die die Erzeugung und den Erstabsatz von aus konventionellen Quellen erzeugtem Strom in Deutschland betreffen, von den strengen Vorschriften des EU-Vergaberechts befreit. Für die Praxis der Energieversorger bedeutet die Befreiung vom Vergaberecht eine erhebliche Erleichterung", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.
21.05.2012
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21.05.2012
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22.05.2012
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22.05.2012
IDIV 47) Quo vadis soziales Vergaberecht?
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22.05.2012
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23.05.2012
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23.05.2012
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23.05.2012
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