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Intensivseminar zum neuen Kommunalwirtschaftsrecht in NRW

Ziel der Veranstaltung:

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 15. Dezember 2010 das „Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts" beschlossen, mit dem die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erneut geändert wurde. Mit dem Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts konkretisieren die Regierungsfraktionen in Nordrhein-Westfalen ihre Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, wirtschaftliches Handeln der Energie- und Entsorgungswirtschaft so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen.
Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, „die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten und wieder zu verbessern" sowie „bestehende Wettbewerbsbeschränkungen für kommunale Stadtwerke aufzuheben".

Wir bieten Ihnen daher ein Intensivseminar zum neuen Kommunalwirtschaftsrecht in NRW an.

Das Intensivseminar zeigt die Auswirkungen des „Gesetzes zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ auf die Gemeindeordnung NRW, insbesondere deren damit verbundenen Änderungen auf. Bitte sehen Sie dazu den anliegenden Flyer.

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KVD 1) Beschaffung von Kommunalversicherungsdienstleistungen

Ziel der Veranstaltung:

Die Veranstaltung vermittelt die Grundlagen der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen nach der VOL/A 2009. Hierbei orientiert sich die Veranstaltung an dem Ablauf eines Vergabeverfahrens nach der VOL/A 2009.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird auf die Besonderheiten des Beschaffungsgegenstandes, d.h. der Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen, gelegt. Es werden die Punkte angesprochen, welche insbesondere bei der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen zu beachten sind. Ziel der Veranstaltung ist es einen Überblick und erste vertiefte Kenntnisse über diese zu beachtenden Punkte zu erhalten.

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Allgemeine Unfallversicherung

Die allgemeine Unfallversicherung stellt eine wirtschaftliche Vorsorge für den Fall dar, dass die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauernd beeinträchtigt wird oder den Tod erleidet. Sie ist somit eine sinnvolle und wichtige Ergänzung zur bestehenden gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Versicherungsschutz kann individuell und bedarfsgerecht unter folgenden Leistungen gewählt werden:

  • Tagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit,
  • Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld,
  • Übergangsentschädigung,
  • Invaliditätsleistung,
  • Todesfallleistung.

Die Versicherungssummen können entsprechend den bestehenden Bedürfnissen selbst bestimmt werden. Die Versicherungsleistung ist von Ansprüchen gegen Dritte unabhängig.

Voraussetzung für eine Erstattung ist das Vorliegen eines Unfallereignisses, d.h., ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft.

Versicherbar sind z.B.:

  • Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr,
  • Mitglieder von Betriebssportgemeinschaften,
  • Ehrenamtlich tätige Personen,
  • Mitarbeiter/innen, für die Sie eine Gruppen-Unfallversicherung vereinbart haben,
  • Teilnehmer an Maßnahmen des Jugendamtes.

Impressum: KVD KommunalVersicherung Deutschland

Angaben nach § 6 TDG:

Dr. jur. Thomas Ax
Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd
Telefon: 06223/8658-0
Telefax: 06223/8658-50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Matthias Schneider
Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd
Telefon: 06223/8658-0
Telefax: 06223/8658-50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Register, Erlaubnis und Aufsichtsbehörde:

Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info):

Dr. jur. Thomas Ax: Register-Nr. D-7MYH-NQSDC-03

Matthias Schneider: Register-Nr. D-XSX4-NZ2EB-14

 

Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 GewO (Versicherungsberater)

Aufsichtsbehörde:

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
Telefon: +49-621-1709-0
Telefax +49-0621-1709-100
http://www.rhein-neckar.ihk24.de

 

Mitgliedschaft und Berufsbezeichnung:

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim

Berufsbezeichnung: Versicherungsberater; Bundesrepublik Deutschland

 

Berufsrechtliche Regelungen:

- § 34e Gewerbeordnung

- §§ 59-68 VVG

- VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Haftungsausschluss:

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Schülerunfall- und Schülergarderobeversicherung

Die Schüler-Unfallversicherung ist eine zusätzliche, sinnvolle Ergänzung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes. Des Weiteren schützt sie Personen, die keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz genießen, vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Die Leistungen im Rahmen der Schüler-Unfallversicherung sind in der Regel unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Voraussetzung für eine Leistung ist das Vorliegen eines Unfallereignisses, d.h., ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft.

Folgende Eventualitäten/Risiken sind versicherbar:

  • Bestattungskosten,
  • Bergungs- und Überführungskosten im Todesfall,
  • Invaliditätsentschädigung,
  • Heilkosten.

Versichert werden können folgende Personengruppen/Veranstaltungen:

  • Schüler allgemein bildender Schulen,
  • Kinder in Kindergärten, -horten, Krippen und Krabbelstuben,
  • Berufsschüler,
  • Hörer und Dozenten von Volkshoch- und Musikschulen,
  • Teilnehmer von Stadtranderholungen, Ferienfreizeiten, etc.,
  • Schulfahrten und Fahrten der Volkshochschule,
  • Erwachsene als Schülerlotsen und Betreuer.

Versicherungsschutz besteht während der Teilnahme am lehrplanmäßigen Unterricht, angeordneten schulischen Veranstaltungen, Kursen sowie für das jeweilige Wegerisiko.

Die Versicherungssummen können aus vorgegebenen Summenkombinationen gewählt werden.

Da Sachschäden in der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sind, bieten Versicherungen insoweit ergänzenden Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Beschädigungen von mitgebrachten Gegenständen über eine Schüler-Garderoben-, Fahrrad- und Mofaversicherung an.

Versichert werden können:

  • Kleidungsstücke, Schultaschen,
  • Fahrräder,
  • Mofas (Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen).

Keinen Versicherungsschutz können in der Regel für Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstige Zahlungsmittel sowie Scheck- und Kreditkarten, Ausweise und Schlüssel geboten werden.

Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Teilnahme am Schulunterricht.

Bedingungsgemäß werden die Reparaturkosten bzw. der Zeitwert bis zur Höhe folgender Höchstgrenzen in der Regel erstattet:

  • bei Garderobeschäden 180,-- EUR
  • bei Fahrradschäden 300,-- EUR
  • bei Mofas 600,-- EUR.

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