Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 15. Dezember 2010 das „Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts" beschlossen, mit dem die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erneut geändert wurde. Mit dem Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts konkretisieren die Regierungsfraktionen in Nordrhein-Westfalen ihre Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, wirtschaftliches Handeln der Energie- und Entsorgungswirtschaft so weit wie möglich der öffentlichen Hand zuzuordnen.
Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, „die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunalwirtschaft in Zeiten von deregulierten Märkten zu erhalten und wieder zu verbessern" sowie „bestehende Wettbewerbsbeschränkungen für kommunale Stadtwerke aufzuheben".
Wir bieten Ihnen daher ein Intensivseminar zum neuen Kommunalwirtschaftsrecht in NRW an.
Das Intensivseminar zeigt die Auswirkungen des „Gesetzes zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts“ auf die Gemeindeordnung NRW, insbesondere deren damit verbundenen Änderungen auf. Bitte sehen Sie dazu den anliegenden Flyer.
Die Veranstaltung vermittelt die Grundlagen der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen nach der VOL/A 2009. Hierbei orientiert sich die Veranstaltung an dem Ablauf eines Vergabeverfahrens nach der VOL/A 2009.
Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird auf die Besonderheiten des Beschaffungsgegenstandes, d.h. der Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen, gelegt. Es werden die Punkte angesprochen, welche insbesondere bei der Vergabe von Versicherungsdienstleistungen zu beachten sind. Ziel der Veranstaltung ist es einen Überblick und erste vertiefte Kenntnisse über diese zu beachtenden Punkte zu erhalten.
21.05.2012
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21.05.2012
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22.05.2012
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22.05.2012
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22.05.2012
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23.05.2012
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23.05.2012
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23.05.2012
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