Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, bei ihren Beschaffungsvorgängen die vergaberechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dabei können erhebliche Schwierigkeiten auftreten, da das Vergaberecht einem stetigen und teilweise rasanten Wandel unterliegt. Hinzu kommt, dass trotz der Bemühungen der Gesetz- und Verordnungsgeber, eine Vereinfachung der vergaberechtlichen Bestimmungen zu erreichen, die Rechtsprechung einen wesentlichen Anteil an der vergaberechtlichen Entwicklung trägt.
Die Übersicht zu behalten fällt teilweise selbst eingefleischten Vergabeexperten angesichts der Gesetzesflut und der Geschwindigkeit der Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene nicht immer leicht. Hinzu kommt eine Vielzahl von widersprüchlichen Entscheidungen der Vergabekammern und Oberlandesgerichte, die Rechtsmittelinstanzen für europaweite Vergaben sind.
Hier soll die neue fünfzehnbändige Reihe „Beschaffungsrecht in der Praxis" dem Anwender, der sich der Beschaffungsproblematik gegenübersieht, eine griffige und verständliche Übersicht über die relevanten Vorschriften und die einschlägige Rechtsprechung geben. Jeder Band nimmt hierbei die Problematik für einen anderen öffentlichen Auftraggeber „unter die Lupe":
In Sachen Hochbaurecht den Überblick behalten: HochbauRecht aktuell, praxisgerecht und immer ein Gewinn für öffentliche Auftraggeber und Bieter!
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Die Leserin/Der Leser findet in der HochbauRecht aktuelle hochbaurechtsrelevante Themenkomplexe praxisnah vermittelt. Die Beiträge sind so aufbereitet, dass gerade Praktiker sich schnell über wichtige Änderungen im Vergaberecht informieren können, ohne dabei mit juristischem Fachvokabular unnötig belastet zu werden.
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Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat sich als attraktive Rechts- und Betriebsform in der Praxis bewährt. Seit Einführung in den acht Bundesländern Berlin (1993), Hamburg (1994), Bayern (1995), Rheinland-Pfalz (1998), Nordrhein-Westfalen (1999), Sachsen-Anhalt (2001), Schleswig-Holstein und Niedersachsen (beide 2003) sind bis heute etwa 150 Anstalten des öffentlichen Rechts entstanden und weitere befinden sich aktuell in Vorbereitung. Das Angebot des Gesetzgebers, den Gemeinden in einem sich dynamisch ändernden Aufgaben- und Wettbewerbsumfeld eine neue leistungsfähige Rechts- und Betriebsform zu eröffnen, die alle Vorzüge einer öffentlich-rechtlichen Organisation - insbesondere Vermeidung von Steuerungsdefiziten - mit denjenigen der selbständigen Eigengesellschaft - größtmögliche unternehmerische Flexibilität durch rechtliche Verselbstständigung - verbindet, haben die Gemeinden angenommen. Und die Attraktivität der Anstalt des öffentlichen Rechts wird weiter gesteigert. Seit Sommer 2004 ist neben Niedersachsen auch in Bayern die Umwandlung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Anstalt des öffentlichen Rechts möglich. Darüber hinaus können auch so genannte „gemeinsame Kommunalunternehmen" errichtet werden; das heißt, dass Anstalten des öffentlichen Rechts auch durch zwei oder mehr Gemeinden gemeinsam gegründet werden können.
Indirekt proportional zum Bekanntheitsgrad der Anstalt des öffentlichen Rechts verhält es sich jedoch mit der Anzahl von Veröffentlichungen zum Thema.
Ziel dieses Praxishandbuchs ist es, die Anstalt des öffentlichen Rechts von allen wichtigen Seiten zu beleuchten und Anstöße für neue Gestaltungen zu liefern.
Wir hoffen, allen interessierten Lesern mit diesem Leitfaden wertvolle Tipps zur Gründung oder zum Betrieb von Anstalten des öffentlichen Rechts zu geben. Wir sind sicher: die Anstalt des öffentlichen Rechts wird die führende Rechts- und Betriebsform für kommunale Aufgaben werden. In diesem Sinne soll dieses Praxishandbuch auch Geschmack auf „Mehr" machen.
Besuchen Sie unsere Veranstaltung zur Einführung des Handbuchs „Zukunftswerkstatt AöR"!
Diese findet statt
am 10.10.2011 in Neckargemünd,
am 11.10.2011 in Berlin,
am 12.10.2011 in Essen
und am 13.10.2011 in Hamburg,
jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer!
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