Eine Herausforderung für öffentliche Auftraggeber Gerade die Beschaffung von Schienenfahrzeugen in der Praxis für (Sektoren-)Auftraggeber stellt öffentliche Auftraggeber vor besondere Herausforderungen.
I.
In Ergänzung zu der Seminarveranstaltung „Richtige Durchführung und Beteiligung an VOF-Verfahren“ laden wir zu einem Informationsgespräch zum Anwendungsbereich der VOF ein. Behandelt werden Anwendungsbereiche der VOF, wesentliche Regelungsbereiche und Maßgaben sowie wiederkehrende Problemstellungen und „Stolpersteine“ im Umgang mit der VOF:
Das niedersächsische Landesvergaberecht unterliegt ständig - teilweise recht beachtlichen - Änderungen:
Um bundesweit eine Verschlankung der Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte mit einheitlichen Auftragswertgrenzen auf erhöhtem Niveau zu erreichen, ist in Niedersachsen befristet für das Jahr 2012 ein Interimserlass herausgegeben worden, der im Wesentlichen an den am 31.12.2011 auslaufenden Wertgrenzenerlass der Jahre 2009 bis 2011 anknüpft. Für freihändige Vergaben von Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen sind abgesenkte Wertgrenzen festgelegt worden. Daneben sind erhöhte Anforderungen bei der Auswahl der aufzufordernden Unternehmen zu beachten, wie auch eine Stärkung der nachträglichen Transparenz durch eine zusätzliche zentrale Veröffentlichung der Vergaben auf der Plattform des Bundes (http://www.bund.de/">www.bund.de) Wertgrenzenerlass 2012.
Mit § 13 des Haushaltsgesetzes 2012/2013 vom 30.11.2011 wurde die Anwendungsschwelle des Landesvergabegesetzes für das Haushaltsjahr 2012 auf 75.000 Euro angehoben. Die Modifizierung erfolgte in Anpassung an die vergaberechtlichen Verfahrenserleichterungen aus dem Nds. Wertgrenzenerlass vom 25.11.2011. Hiernach sind erst ab einem Bauauftragswert von 75.000 € die Regelungen des LVergabeG zu beachten. Die Tariftreueerklärung ist weiterhin ab 30.000 € Auftragswert abzugeben.
Am 19. Januar 2012 wurde schließlich durch den Niedersächsischen Landtag das Gesetz zur Änderung des LVergabeG beschlossen. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 01. März 2012 mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1/2012 vom 26.01.2012 Seite 6. Niedersächsisches Landesvergabegesetz (PDF, 71 KB).
Es wurden redaktionelle Anpassungen an Bundesrecht und Vereinfachungen des Vergabeverfahrens bei präqualifizierten Unternehmen vorgenommen. Außerdem wurden die Regelungen zu den von den Bietern beizubringenden Nachweisen an die VOB/A 2009 angepasst.
Aufgrund bestehender Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung des Gesetzes wurden durch das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Hinweise zur Auslegung einzelner Regelungen gegeben, die eine Angleichung des Verwaltungshandelns in den Vergabestellen bei der Auslegung des Gesetzes bewirken sollen. Auslegungshinweise zum Niedersächsischen Landesvergabegesetz (LVergabeG) (PDF, 44 KB). Außerdem wurde zur Vereinheitlichung ein Muster der nach § 3 des Landesvergabegesetzes erforderlichen Tariftreueerklärung zur Verfügung gestellt. Mustererklärung Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) (PDF, 29 KB).
Themen
Die Sonderveranstaltung 14.06.2012 Meppen.
Von 15 bis 18 Uhr.
Imbiss 18.15 bis 19.30 Uhr.
Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
pro Person inklusive Getränke, Mittagessen und schriftliche Unterlagen, PowerPointPräsentation auch per E-Mail, Probehefte VergabePrax usw., zzgl. 19 % MwSt.:
Netto € 99,00 pro Person (bei Anmeldung von 1 Person),
netto € 89,00 pro Person (bei Anmeldung von 2 Personen),
netto € 79,00 pro Person (bei Anmeldung von 3 Personen).
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Die Veranstaltung vermittelt eine kurzen Überblick hinsichtlich der Entwicklungen des Vergaberechts im Gesundheitswesen und die Auswirkungen der Novellierungen der letzten Jahre – insbesondere des zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). Thematische Schwerpunkte dieser Informationsveranstaltung sind Änderungen und Neuerungen im Bereich „Vergabe von Arzneimitteln und die sich daraus ergebenden Besonderheiten für Ausschreibungen von Rabattverträgen. Hierbei werden insbesondere die zulässige Anzahl von Vertragspartnern pro Wirkstoff/Anzahl Wirtschaftsteilnehmer bei Rahmenvereinbarung/Rabattvertrag sowie das Problem der Beteiligung konzernverbundener Unternehmen an Rabattausschreibungen mit "Mehr-Partner-Modell" und dem Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Abrede angesprochen. Des Weiteren sollen die Besonderheiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Verstößen gegen geltendes Vergaberecht und kartellrechtliche Vorschriften thematisiert. Ziel der Veranstaltung ist es ein Gefühl für dieses Problemfeld zu bekommen und einen kurzen Überblick zu erhalten.
09.00 bis 09.15 Uhr Begrüßung/Einführung
09.15 Uhr bis 10.30 Uhr
• Einführung
• Besonderheiten im Vergaberecht
- Aktuell geltende Rechtsgrundlagen (AMNOG, etc.)
- Pharmaunternehmen interessierende Besonderheiten im Vergabeverfahren - insbesondere zulässige Anzahl Vertragspartner bei Mehrpartnermodell und Beteiligung konzernverbundener Unternehmen und wettbewerbsbeschränkende Abrede
10.30 bis 11.00 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr bis 12.30 Uhr
• Angebotserstellung und ihre wichtigsten Aspekte
• Nachprüfungsverfahren und kartellvergaberechtliche Verstöße
• Diskussion
12.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Verantwortliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pharmaunternehmen
31.10.2012 Berlin
05.11.2012 Essen
08.11.2012 Hamburg
14.11.2012 Neckargemünd
RA Matthias Schneider
RA´in Janett Remus
69,00 € zzgl. der geltenden MwSt., auch als Inhouse-Veranstaltung
Anmeldungen sind per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Das niedersächsische Landesvergaberecht unterliegt ständig - teilweise recht beachtlichen - Änderungen:
Um bundesweit eine Verschlankung der Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte mit einheitlichen Auftragswertgrenzen auf erhöhtem Niveau zu erreichen, ist in Niedersachsen befristet für das Jahr 2012 ein Interimserlass herausgegeben worden, der im Wesentlichen an den am 31.12.2011 auslaufenden Wertgrenzenerlass der Jahre 2009 bis 2011 anknüpft. Für freihändige Vergaben von Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen sind abgesenkte Wertgrenzen festgelegt worden. Daneben sind erhöhte Anforderungen bei der Auswahl der aufzufordernden Unternehmen zu beachten, wie auch eine Stärkung der nachträglichen Transparenz durch eine zusätzliche zentrale Veröffentlichung der Vergaben auf der Plattform des Bundes (http://www.bund.de/">www.bund.de) Wertgrenzenerlass 2012.
Mit § 13 des Haushaltsgesetzes 2012/2013 vom 30.11.2011 wurde die Anwendungsschwelle des Landesvergabegesetzes für das Haushaltsjahr 2012 auf 75.000 Euro angehoben. Die Modifizierung erfolgte in Anpassung an die vergaberechtlichen Verfahrenserleichterungen aus dem Nds. Wertgrenzenerlass vom 25.11.2011. Hiernach sind erst ab einem Bauauftragswert von 75.000 € die Regelungen des LVergabeG zu beachten. Die Tariftreueerklärung ist weiterhin ab 30.000 € Auftragswert abzugeben.
Am 19. Januar 2012 wurde schließlich durch den Niedersächsischen Landtag das Gesetz zur Änderung des LVergabeG beschlossen. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 01. März 2012 mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1/2012 vom 26.01.2012 Seite 6. Niedersächsisches Landesvergabegesetz (PDF, 71 KB).
Es wurden redaktionelle Anpassungen an Bundesrecht und Vereinfachungen des Vergabeverfahrens bei präqualifizierten Unternehmen vorgenommen. Außerdem wurden die Regelungen zu den von den Bietern beizubringenden Nachweisen an die VOB/A 2009 angepasst.
Aufgrund bestehender Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung des Gesetzes wurden durch das Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Hinweise zur Auslegung einzelner Regelungen gegeben, die eine Angleichung des Verwaltungshandelns in den Vergabestellen bei der Auslegung des Gesetzes bewirken sollen. Auslegungshinweise zum Niedersächsischen Landesvergabegesetz (LVergabeG) (PDF, 44 KB). Außerdem wurde zur Vereinheitlichung ein Muster der nach § 3 des Landesvergabegesetzes erforderlichen Tariftreueerklärung zur Verfügung gestellt. Mustererklärung Niedersächsisches Landesvergabegesetz (LVergabeG) (PDF, 29 KB).
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